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Die Story: Musterung Nr1:
Person A wird als T2 gemustert, wobei aus einem ärztlichem Atest schon hervorgeht, dass diese Person beim joggen und laufen Probleme hat. Dies wurde dem Arzt auch mitgeteilt. Arzt musterte Person A als T2.
Daraufhin sagt Person A, dass sie den Zivildienst antreten will. Jedoch wird der Zivildienstantrag abgelehnt.
Musterung Nr2 (Nachmusterung auf Antrag von Person A):
Diesmal hat Person A extra ein ärztliches Atest eines Sportorthopäden, der schreibt:, "dass Person A keine längeren Märsche" machen kann und ausgemustert werden muss. Jedoch untersucht der Arzt (wieder der selbe Arzt!) wieder nicht den Oberschenkel. Im Oberschenkel ist ein verhärter Bluterguss, über 12cm lang, der rausoperiert werden müsste, damit Person A vllt wieder richtig Sport machen könnte. Der Musterungs-pseudo-arzt, erklärt das Atest für unglaubwürdig, tastet nicht einmal den Oberschenkel von Person A ab, sondern misst nur den Umfang und vergleicht ihn mit dem anderen... ??? (wieso auch immer??) und sagt dass ich T2 bin, er könne nichts anderes feststellen.
Beim Abschlussgespräch sagte Person A dem Wehrdienstbetreuer, dass Person A eventuell ein BA-Studium antreten werde, aber den Arbeitsvertrag noch nicht erhalten habe. Er will aber unbedingt den Arbeitsvertrag, sonst will er in der Firma anrufen, was einen schlechten Eindruck hinterlassen würde und die FIrma würde Pseron A eventuell doch nicht nehmen.
Was kann Person A machen, damit der Wehrdienstbeauftragte nicht die Firma kontaktiert? Hat dieser überhaupt das Recht dazu?
Der Arbeitsvertrag wird die nächsten Wochen kommen, Person A hat nachgefragt. Person A wird im SOmmer 2008 ihr Arbitur machen.
Hat Person A nochmals die Chance auf eine angemessene Nachmusterung, unter diesen Umständen? gleicher Arzt, Oberschenkel wurde nicht ordnungsgemäß untersucht...
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