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Bürgerbegehren vs. Bürgerentscheid

 
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:26    Titel: Bürgerbegehren vs. Bürgerentscheid Antworten mit Zitat

Wäre jemand so nett, mir schnell den Unterschied zwichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu nennen?

Vielen Dank!
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schnell auch noch? Lachen Ich versuch's mal:

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag stimmberechtigter Bürger zur Herbeiführung einer Entscheidung auf kommunaler Ebene. Wenn eine bestimmte Zahl an Unterschriften zusammenkommt, wird der Bürgerentscheid durchgeführt. Er ist gewissermaßen der Volksentscheid auf kommunaler Ebene und kann auch vom Kommunalparlament als sog. Ratsbegehren beschlossen werden.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
Schnell auch noch? Lachen Ich versuch's mal:

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag stimmberechtigter Bürger zur Herbeiführung einer Entscheidung auf kommunaler Ebene. Wenn eine bestimmte Zahl an Unterschriften zusammenkommt, wird der Bürgerentscheid durchgeführt. Er ist gewissermaßen der Volksentscheid auf kommunaler Ebene und kann auch vom Kommunalparlament als sog. Ratsbegehren beschlossen werden.

Es ist dann doch so, dass das Bürgerbegehren der Antrag ist und der Bürgerentscheid sich daraus ergibt, also die Durchführung des Bürgerbegehrens ist, oder?
Und der Gemeinderat stimmt ja über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab - also kann der Gemeinderat das Bürgerbegehren einfach "verwerfen"?
Danke!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

welches bundesland?

bayern?
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

IN meinem konkretem Fall Sachsische Gemeindeordnung Paragraf 24 und 25. Geht um die Waldschlösschenbrücke Smilie
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Es ist dann doch so, dass das Bürgerbegehren der Antrag ist und der Bürgerentscheid sich daraus ergibt,..

Ja.

Zitat:
Und der Gemeinderat stimmt ja über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab - also kann der Gemeinderat das Bürgerbegehren einfach "verwerfen"?


Ich denke, abstimmen ist nicht der richtige Begriff. Es ist sicherlich in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegt, was ein Bürgerbegehren zum Gegenstand haben kann und was nicht. Daran hat sich auch der Gemeinderat zu halten.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::

Ich denke, abstimmen ist nicht der richtige Begriff. Es ist sicherlich in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegt, was ein Bürgerbegehren zum Gegenstand haben kann und was nicht. Daran hat sich auch der Gemeinderat zu halten.

Richtig. Sachen die gegen geltendes Recht verstoßen sind sowieso nicht zulässig. Und es muss ein Finanzierungsvoschlag vorgelegt werden. Trotzdem wird meines Wissens nach aber abgestimmt?!
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es ist dann doch so, dass das Bürgerbegehren der Antrag ist und der Bürgerentscheid sich daraus ergibt, also die Durchführung des Bürgerbegehrens ist, oder?
fast - die Gemeindevertretung kann dem Bürgerbegehren auch entsprechen, so dass es zum Bürgerentscheid nicht mehr kommt.
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