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HendrikL. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 10.02.08, 15:26 Titel: Bürgerbegehren vs. Bürgerentscheid |
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Wäre jemand so nett, mir schnell den Unterschied zwichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu nennen?
Vielen Dank! |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.02.08, 15:46 Titel: |
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Schnell auch noch? Ich versuch's mal:
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag stimmberechtigter Bürger zur Herbeiführung einer Entscheidung auf kommunaler Ebene. Wenn eine bestimmte Zahl an Unterschriften zusammenkommt, wird der Bürgerentscheid durchgeführt. Er ist gewissermaßen der Volksentscheid auf kommunaler Ebene und kann auch vom Kommunalparlament als sog. Ratsbegehren beschlossen werden. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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HendrikL. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 10.02.08, 15:48 Titel: |
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Mount'N'Update hat folgendes geschrieben:: | Schnell auch noch? Ich versuch's mal:
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag stimmberechtigter Bürger zur Herbeiführung einer Entscheidung auf kommunaler Ebene. Wenn eine bestimmte Zahl an Unterschriften zusammenkommt, wird der Bürgerentscheid durchgeführt. Er ist gewissermaßen der Volksentscheid auf kommunaler Ebene und kann auch vom Kommunalparlament als sog. Ratsbegehren beschlossen werden. |
Es ist dann doch so, dass das Bürgerbegehren der Antrag ist und der Bürgerentscheid sich daraus ergibt, also die Durchführung des Bürgerbegehrens ist, oder?
Und der Gemeinderat stimmt ja über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab - also kann der Gemeinderat das Bürgerbegehren einfach "verwerfen"?
Danke! |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 10.02.08, 16:19 Titel: |
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welches bundesland?
bayern? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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HendrikL. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 10.02.08, 16:21 Titel: |
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IN meinem konkretem Fall Sachsische Gemeindeordnung Paragraf 24 und 25. Geht um die Waldschlösschenbrücke |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.02.08, 21:52 Titel: |
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HendrikL. hat folgendes geschrieben:: | Es ist dann doch so, dass das Bürgerbegehren der Antrag ist und der Bürgerentscheid sich daraus ergibt,.. |
Ja.
Zitat: | Und der Gemeinderat stimmt ja über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab - also kann der Gemeinderat das Bürgerbegehren einfach "verwerfen"? |
Ich denke, abstimmen ist nicht der richtige Begriff. Es ist sicherlich in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegt, was ein Bürgerbegehren zum Gegenstand haben kann und was nicht. Daran hat sich auch der Gemeinderat zu halten. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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HendrikL. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 13.02.08, 22:06 Titel: |
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Mount'N'Update hat folgendes geschrieben:: |
Ich denke, abstimmen ist nicht der richtige Begriff. Es ist sicherlich in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegt, was ein Bürgerbegehren zum Gegenstand haben kann und was nicht. Daran hat sich auch der Gemeinderat zu halten. |
Richtig. Sachen die gegen geltendes Recht verstoßen sind sowieso nicht zulässig. Und es muss ein Finanzierungsvoschlag vorgelegt werden. Trotzdem wird meines Wissens nach aber abgestimmt?! |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 14.02.08, 08:27 Titel: |
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Zitat: | Es ist dann doch so, dass das Bürgerbegehren der Antrag ist und der Bürgerentscheid sich daraus ergibt, also die Durchführung des Bürgerbegehrens ist, oder? | fast - die Gemeindevertretung kann dem Bürgerbegehren auch entsprechen, so dass es zum Bürgerentscheid nicht mehr kommt. |
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