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Verfasst am: 14.02.08, 15:43 Titel: Was ist eine pornographische Schrift?
Hallo,
dass die Verbreitung pornographischer Schriften verboten ist, kann man überall im Netz lesen. Was aber versteht der Gesetzgeber genau unter einer pornographischen Schrift?
In einem Fall, hat die Tochter von Herrn X, der trinkt und seit Jahren schon seine Familie tyrannisiert, sich bei anderen aber immer als armes Unschuldslamm hinstellt, Fotos und Videos von diesem gefertigt und diese ins Netz gestellt, damit jeder sehen kann, wie er wirklich tickt. Herr X würde niemals seine Tochter anzeigen, er weiß es mittlerweile auch. Auf den Videos ist unter anderem zu sehen, wie Herr X derbe Worte von sich gibt, allerdings wird keine nackte Haut gezeigt oder irgendetwas detailliert beschrieben. Er zeigt dort eben nur welch primitiven und obszönen Wortschatz er besitzt.
Nun hatte er Besuch von der Polizei, er war aber nicht zu hause. Als die Tochter davon erfuhr hat sie vorsichtshalber erstmal die Seite mit den Videos runtergenommen. Die Polizei meldete sich aber über eine Woche nicht mehr, also hat sie sie wieder hochgeladen. Am nächsten Tag rief die Polizei bei Herr X an, er war aber wieder nicht zu Hause, seine Frau sagte, sie sollten es später nochmal probieren. Es meldete sich aber niemand mehr. Da hat die Tochter die Seite wieder runtergenommen. Nachdem sich die Polizei drei Wochen nicht mehr gemeldet hat, schrieb die Tochter eine E-Mail an die Polizei und fragte was los sei mit Herrn X. Darauf riefen sie bei ihm an und meinten, ein besorgter Elternteil hätte die Seite angezeigt, er würde darauf pornographische Schriften verbreiten.
Anhand am Inhalt der Bilder und Videos kann ich aber keinen Zusammenhang, zwischen dem was er sagt und den angeblichen pornographischen Schriften, finden.
Wer sich näher für den Fall interessiert, darf mir gerne eine PN zukommen lassen.
Bei einer anderen Sache hat die Polizei wohl auch erstmal "falsch" angeschuldigt:
Nun ich kenne einen Fall von Frau V, die mit 16 Nacktfotos von sich machen liess und diese im Internet einstellte. Es handelte sich hierbei um FSK16-Material. Ein paar Wochen später stand bei ihr die Polizei vor der Tür und schuldigte sie an kinderpornographisches Material zu verbreiten. Gleichzeitig baten sie um eine Foto-CD. Diese gab sie den Beamten auch. Ein paar Tage später erhielt sie einen Anruf von den Polizisten, dass das ja nochmal glimpflich ausgegangen wäre. Eine Anzeige oder Geldstrafe erhielt sie dafür nie.
Ich bitte um Sachlichkeit bei dem Thema. Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 14.02.08, 15:53 Titel: Re: Was ist eine pornographische Schrift?
libdon hat folgendes geschrieben::
Was aber versteht der Gesetzgeber genau unter einer pornographischen Schrift?
Weniger der Gesetzgeber als die Rechtsprechung. Die versteht unter Pornografie „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“ (OLG Düsseldorf, NJW 1974, 1474.) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Wie heißt es so schön "Pornography? - I can't define it, but I know it when I see it." _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Danke für die Info. Wenn man aber mal nach 20 Uhr den Fernseher einschaltet oder sich mal durch die Nachmittags-Talk-Shows zappt, kommt da eigentlich auch nichts anderes, als eine grobe Darstellung des Sexuellen. Únd vorallem gibt es da auf einem speziellen Sender ziemlich viele "satirischer" Sendungen, die genau diese Dinge beinhalten. Ich denke da z.B. nur an eine Folge, die Kindesmissbrauch verherrlichte.
Aber, ob Herr X mit seinen Äußerungen den Sexualtrieb von irgendjemanden aufstachelt wage ich zu bezweifeln.
Hier ist die seine Internetmusikbörse [Name geändert] Seite: http://www.Internetmusikbörse [Name geändert].com/user/thewueterich
Davon müsste die Polizei auch wissen, da sie auf seiner Homepage, die Internetmusikbörse [Name geändert]-Videos verlinkt hat und somit leicht ersichtlich ist, dass diese Videos dort gepostet sind.
In einem Fall, hat die Tochter von Herrn X, der trinkt und seit Jahren schon seine Familie tyrannisiert, [....]Fotos und Videos von diesem gefertigt und diese ins Netz gestellt, damit jeder sehen kann, wie er wirklich tickt.
Die Tochter verstößt aber, wenn Herr X der Veröffentlichung des Videos nicht zugestimmt hat, mit ihrem Handeln gegen § 22 Kunsturhebergesetz was u. U. dies zur Folge haben könnte _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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