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Fehlerhafte Scheidungsberatung

 
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 00:17    Titel: Fehlerhafte Scheidungsberatung Antworten mit Zitat

Herr A lässt sich scheiden, er nimmt sich einen Anwalt, Frau A nimmt sich ebenfalls einen Anwalt um Unterhalt für sich und ihre Tochter durchzusetzen.
Frau A ist etwas traumatisiert und hat von Scheidungsrecht keine Ahnung (dafür hat sie ja den Anwalt). Bei der Scheidung wird allerdings garnichts geregelt, weder der Titel für den kindlichen Unterhalt noch ein Titel für Frau A. Herr A zahlt fast regelmäßig Unterhalt nach D´dorfer Tabelle für sein Kind, den festgesetzen Unterhalt für Frau A spart er sich seit dem 1.1.08
Der Unterhalt für Frau A wurde also festgesetzt, sie bekam allerdings keinen Titel darauf. Der Anwalt von Frau A hat da doch wohl einen Fehler gemacht, oder?
Hätte Frau A evt. besser über Unterhalt, Titel und das Scheidungsrecht besser bescheid wissen müssen als ihr Anwalt um eine optimale Vertretung organisieren zu können?Wozu braucht man/frau Anwälte?
Gibt es Möglichkeiten den Anwalt in "Regress" zu nehmen
Frau A bekommt kein Geld und Arbeiten kann sie mangels Kinderbereuung auch nicht.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 11:16    Titel: Re: Fehlerhafte Scheidungsberatung Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Herr A lässt sich scheiden, er nimmt sich einen Anwalt, Frau A nimmt sich ebenfalls einen Anwalt um Unterhalt für sich und ihre Tochter durchzusetzen.
Frau A ist etwas traumatisiert und hat von Scheidungsrecht keine Ahnung (dafür hat sie ja den Anwalt). Bei der Scheidung wird allerdings garnichts geregelt, weder der Titel für den kindlichen Unterhalt noch ein Titel für Frau A.

Im Scheidungsverfahren können auf Antrag andere Familiensachen (Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs, des Unterhalts, der Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, der Zuweisung von Ehewohnung und ehelichem Hausrat) für den Fall der Scheidung mit geltend gemacht werden. Nach der Fragestellung ist nun ein solcher Antrag nicht gestellt worden – warum auch immer, man hat sich halt auf die Scheidung beschränkt.

Frau A, die zwar damals "etwas traumatisiert "war, und angeblich vom Scheidungsrecht keine Ahnung hat, meint aber nun, sich genau zu erinnern, dass sie seinerzeit den Anwalt nicht nur genommen hat, um sie im Scheidungsverfahren zu vertreten, sondern auch, um den Unterhalt für sich und ihre Tochter durchzusetzen. Das mag richtig sein oder auch falsch, wird von hier aus aber nicht aufzuklären sein.

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Herr A zahlt fast regelmäßig Unterhalt nach D´dorfer Tabelle für sein Kind, den festgesetzen Unterhalt für Frau A spart er sich seit dem 1.1.08
Was immer das heißen mag. Der 1.1.08 ist ja noch nicht lange her. Vielleicht hat er’s vergessen, die Bank gewechselt, war im Januar vorübergehend zahlungsunfähig - oder was auch immer. Vielleicht hat Herr A die Düsseldorfer Tabelle anders gelesen als Frau A oder vertraut einem fehlerhaften Rat einer Boulevardzeitung – was ich sagen will: Man sollte Herrn A fragen, warum er “sich das spart.“ Immerhin zahlt er für seine Tochter weiter, was ja erst einmal dafür spricht, dass er durchaus zahlungswillig ist. Und wenn angeblich „Bei der Scheidung allerdings garnichts geregelt“ wurde, ist das doch schon positiv, dass Herr A immerhin nach der D´dorfer Tabelle zahlt. Irgendwas muß da wohl doch geregelt sein, oder ist Herr A selbst darauf gekommen?

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Der Unterhalt für Frau A wurde also festgesetzt,
Ich habe noch weniger Ahnung vom Scheidungs- und Familienrecht als Frau A und frage daher nach: Wie und vom wem wurde da auf welche Weise etwas „festgesetzt“, wenn doch angeblich „Bei der Scheidung allerdings garnichts geregelt“ wurde?

Oktavia hat folgendes geschrieben::
sie bekam allerdings keinen Titel darauf.

Dafür mag es Gründe gegeben haben, oder auch nicht. Aber kann man das nicht jetzt noch nachholen?

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt von Frau A hat da doch wohl einen Fehler gemacht, oder?
Schwer zu sagen, wenn man nicht dabei war. Wenn man ihm gesagt hat, es so einfach, schnell und billig wie möglich zu machen, weil man sich ja eigentlich über alles einig sei, war es vielleicht sogar kein Fehler, sondern goldrichtig. Das kannst Du ja mal im Forum für Familienrecht erkunden.

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Hätte Frau A evt. besser über Unterhalt, Titel und das Scheidungsrecht besser bescheid wissen müssen als ihr Anwalt um eine optimale Vertretung organisieren zu können?

Sie hätte nicht besser Bescheid wissen müssen. Aber es wäre wohl von Vorteil gewesen, wenn man den Anwalt nicht einfach etwas hätte machen lassen, sondern sich in dieser existenziell wichtigen Sache wenigstens etwas Halbwissen aus einem der einschlägigen Taschenbuch-Ratgeber oder Online-Seiten angelesen hätte. Oder eine scheidungserfahrene Freundin befragt hätte, oder was auch immer. Dann hätte man im Verfahren bereits konkret nachfragen können, was, wie und warum es dort eigentlich gegangen ist, und warum nicht anders. Man hätte naheliegende Fragen stellen können wie: „Was passiert eigentlich, wenn der Ex einfach nicht zahlt?“ Wie es aussieht, wird dies nun gerade mühsam nachgeholt.

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Wozu braucht man/frau Anwälte?
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und den Rechtsstaat zu sichern. Jeder darf sich anwaltlichen Beistandes bedienen. Rechtsanwälte beraten Rechtsuchende über einschlägige Rechtsvorschriften als wichtiger Voraussetzung für jeden Rechtserfolg. Wesentliche Voraussetzung, jemanden beraten zu können, ist die Bereitschaft, sich beraten zu lassen. Viele Probleme entstehen daraus, daß Mandanten der Meinung sind, es sei sinnvoll, Anwälte einfach etwas für die Mandanten machen zu lassen, statt genau zuzuhören, was Anwälte für sie machen könnten, wenn sie es denn sollen.

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Gibt es Möglichkeiten den Anwalt in "Regress" zu nehmen
Ich kann zur Zeit nicht erkennen, dass Frau A einen Rückgriff auf einen Rechtsanwalt, der ihr gegenüber zur Haftung verpflichtet wäre, nehmen könnte. Welchen konkreten „Schaden“ soll der Anwalt denn mit seiner Beratung und Vertretung angerichtet haben, der ersetzt werden müsste? Daß der Ex-Gatte nicht zahlt, hat jedenfalls nicht der Anwalt seiner Ex-Frau zu vertreten.

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Frau A bekommt kein Geld und Arbeiten kann sie mangels Kinderbereuung auch nicht.
Dann mag sie sich
Pfeil eine Kinderbetreuung organisieren
Pfeil um die juristische Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmern, und wenn ihr erster Anwalt damit überfordert ist oder sie nicht mehr mit ihm reden will, sich einen neuen suchen.
Pfeil darum kümmern, ob sie evtl. staatliche Unterstützung in irgendeiner Form bekommt (Jugendamt, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Hartz IV usw.)

Geld muß jedenfalls sofort ins Haus, es ist unzumutbar, dass Frau A derzeit nur von dem lebt, was der Kindesvater an Unterhalt für die Tochter zahlt. Übrigens auch für die Tochter.

kdM
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, ich hab die Antwort erst jetzt gelesen, dachte schon da kommt nix mehr, also dann ein verspätetes Danke dafür.
Nur kurz vorab, ich heisse nicht Oktavi A. Winken

Frau A erhielt Prozesskostenhilfe und es gab leider kein Einvernehmen mit dem Ehemann. Zu Zeit der Scheidung zahlte er den Abtrag für das gemeinsame Haus, sie bestritt den Lebensunterhalt für sich und ihr Kind vom Kindesunterhalt und Kleinkrediten durch Freunden und Verwandten.
Etwas traumatisiert ist leicht untertrieben, am Rande des Nervenzusammenbruches trifft es eher. Nach der Scheidung zahlte der Ehemann ihr Unterhalt so dass für ihn nur der Selbstbehalt blieb (Gagen wurden nicht angegeben, und sein Arbeitgeber senkte das Gehalt...),
der Anwalt hatte in den Augen von Frau A die Aufgabe ales zu regeln bzw. dieses zu veranlassen. Leider hat er das nicht getan, vielleicht lag es an der Prozesskostenhilfe? Naja, wird wohl nicht zu beweisen seinwas da schief gelaufen ist.

Stimmt, der Herr liesst diese Zeitung!
Er zahlt auch für sein Kind weil er da ja doch nicht drumrumkommt. Dafür würde das Jugendamt sorgen.


Wenn Kinderbetreuung doch nur so einfach zu organisieren wäre *seufz* Da macht die Kita Monatelang zu weil Kinder krank sind (leben viele Hausfrauen da) das Kind ist leider häufig krank und muss auch manchmal wegen Ängsten aus der Kita abgeholt werden, welcher Arbeitgeber macht das mit (Das Kind ist schon in ärztlicher Behandlung, also keine Sorge deshalb). Als sie um Nothilfe beim Amt ersucht hat hiess es, sie hätte ja noch 15€ da wär sie nicht bedürftig (das Geld war leider schon für die Telefonrechnung eingeplant, weil auf dem Land mit krankem Kind ohne Telefon...). Das Amt verweist auf den Mann, das Geld würde ihr ja zustehen...
Mist, ich finde das so unfair und hätte ich auchnur geahnt was der Anwalt da veranstaltet hat, hätte ich selbst in diesem fiktiven Fall eine grössere Rolle gespielt.
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