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Ich schreibe bald eine Klausur in Umweltrecht und habe Probleme die Lösung zu folgenden Fällen zu erarbeiten. Wenn mir jemand dabei helfen könnte wäre ich sehr dankbar. Bin mit meinen Nerven am Ende. Brauche unbedingt Hilfe.
Fall 1:
Während der Winterzeit betreibt eine größere Gruppe von Jugendlichen auf einem zugefrorenem Badesee als Sportart das sog. Eissurfen. Die Eissurfer erreichen mit ihren wendigen Sportgeräten, die auf Stahlkufen gelagert sind, je nach Windstärke Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h. Die zuständige Wasserbehörde W befürchtet deswegen, dass Kollisionen mit den ebenfalls zahlreich vorhandenen Schlittschuhläufern eintreten können. W will deswegen das Eissurfen auf dem See verbieten.
a)Bestehen aus wasserrechtlicher Sicht Handlungsmöglichkeiten, die Aus-übung dieser Sportart zu unterbinden?
b)Welche dieser Alternativen würden Sie der W empfehlen?
c)Welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen – bezogen auf die jeweilige Alternative – den Eissurfern zur Verfügung?
Fall 2:
Bauer B hat den Hof seines Bauernhofs zementieren lassen. Auf seinem Hof herrscht regelmäßig reger Pkw- und auch Lkw-Verkehr. Das bei Regenfällen auf den Hof anfallende Niederschlagswasser wird hierdurch verschmutzt (Vorhandensein von Ölflecken, Gummiabrieb sowie Schlammablagerungen auf den zementierten Flächen).
a)Liegt eine Gewässerbenutzung vor?
b)Unterstellt, von den beabsichtigten Vorhaben des B wäre keine wasserwirtschaftliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten. Wäre die Erteilung einer wasserwirtschaftlichen Bewilligung an B zulässig?
Fall 3:
Naturschützer N verankert auf einem See ein Floß. Es soll als Brutstätte für Vö-gel dienen. Die Wasserbehörde W ist der Auffassung, dass N hierzu eine Er-laubnis benötigt. N weigert sich aber, das Floß zu entfernen. W verhängt darauf-hin gegenüber N ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Zu Recht?
Herangezogen zu allen Fällen soll das Wasserhaushaltsgesetz.
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