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recht.de :: Thema anzeigen - Gilt für die Polizei eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit
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Gilt für die Polizei eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Jurist hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

"Öffentliche Aufgabe" heißt eigentlich "behördliche Aufgabe", und diese Aufgabe hat die Presse nicht.

Doch. Das ist die Vorstellung, dass die Presse als "vierte Gewalt" auch eine öffenliche Aufgabe hat, nämlich die Öffentlichkeit zu informieren.
...

... Danke für den Hinweis. Winken - oder doch lieber so " Verlegen " - Lachen

Manchmal hab ich halt meine Probleme mit der "Vierten Gewalt", - aber zum Glück kann ich die ja immer an unsere Pressestelle oder an den Behördenleiter verweisen. Lachen
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