Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 4 cl groß?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

4 cl groß?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 19:24    Titel: 4 cl groß? Antworten mit Zitat

A bestellt in Kneipe 2 kleine Jägermeister. Er bekommt zwei Gläser mit dem Getränk, leert diese und möchte später bezahlen. Der Kellner B verlangt 4.- pro Glas. In der Karte steht: 4cl 4.-. A jedoch hat ausdrücklich 2 KLEINE J.meister bestellt. B erwidert, A solle die Karte genau lesen, dort stehe, dass nur 4 cl angeboten werden. A sagt, er hätte die Karte nicht gelesen, er wollte einfach nur zwei kleine Jägermeister ordern. B sagt daraufhin, 4 cl seien ja kleine gewesen, groß bedeutet bei B , wie er sagte, 8 cl....

Wie ist das zu beurteilen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

A hat bestellt, A hat die Ware erhalten und Konsumiert, A hat zu zahlen.
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

A hat nicht das bestellt, was er bekam! Es ist, da Eis im Glas, für A nicht erkennbar gewesen, dass es 4 statt 2 cl waren. A ging davon aus das, was er bekommt, entspricht dem, was er bestellte...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

A hat nicht "2 cl" bestellt, sondern "einen kleinen". Was der Wirt als klein oder groß im Angebot hat, hätte A vorher in Erfahrung bringen können.
Wenn A einen Wurstsalat bestellt hätte und der Meinung ist, da gehören Gurken rein, aber der Wirt Wurstsalat ohne Gurke in der Karte stehen hat, kann A das auch nicht reklamieren, nur weil er es vielleicht von anderswo so kennt.

Es dürfte nicht wegzudiskutieren sein, dass bei der Bestellung in der Kneipe die Karte als Grundlage dient.
(Von großen Ausnahmen vielleicht abgesehen: A bestellt ein Bier, aber "Bier" bedeutet in der Sprache der Karte warum auch immer Sauerkraut. Für Begriffe wie groß und klein dürfte das nicht gelten.)
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon, daß A hätte erkennen können, wieviel er bekommt. Auch mit Eis drin.
Aber auf alle Fälle hat er seine Bestellung nicht genauer definiert und dann bekommt man halt in den ortsüblichen Mengen. Wäre ja auch für ihn möglich gewesen, im Vorab sich über die Preise zu informieren.
Nur weil A glaubt, daß klein = 2cl ist, muss das ja nicht jeder so sehen. Und eine gesetzliche Vorgabe gibt es dafür auch nicht.
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

großer und kleiner Wurstsalat - ok. Aber ist es nicht üblicherweise so, dass 2 cl klein und 4 cl groß bedeutet?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was anderswo üblich ist, muss den Wirt im Einzelfall aber nicht unbedingt interessieren.
Es gibt Lokale die sind sogar berühmt für ihre großen Portionen/Mengen.
Was hätte A denn gemacht, wenn der Wirt einen "unüblichen" Preis für eine "normale" Bestellung verlangt hätte(sagen wir z.B. das Doppelte, weil es eben so in der Karte steht)? Dann hätte A sich auch nicht rausreden können mit "das ist aber unüblich teuer".
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

A muß nicht zahlen, was er bestellte, sondern was er gesoffen hat, und das waren 2 x 4 cl. Noch Fragen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Suchen sie mal nach dem Stichwort "Vertragsautonomie".. Dann wird schon einiges klarer.
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ Volker: bei deiner art, antworten zu formulieren könnte, man meinen, du hättest ein paar 8cl - Jägermeister zu viel erwischt!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich darf doch sehr bitten...
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ Pandor: Sie müßten mich erst mal erleben, wenn ich ne ganze Flasche Jägermeister intus habe Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wenn ich ne ganze Flasche Jägermeister intus habe


Groß oder klein ??
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:42    Titel: Re: 4 cl groß? Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
A bestellt in Kneipe 2 kleine Jägermeister. Er bekommt zwei Gläser mit dem Getränk, leert diese und möchte später bezahlen. Der Kellner B verlangt 4.- pro Glas. In der Karte steht: 4cl 4.-. A jedoch hat ausdrücklich 2 KLEINE J.meister bestellt. B erwidert, A solle die Karte genau lesen, dort stehe, dass nur 4 cl angeboten werden. A sagt, er hätte die Karte nicht gelesen, er wollte einfach nur zwei kleine Jägermeister ordern. B sagt daraufhin, 4 cl seien ja kleine gewesen, groß bedeutet bei B , wie er sagte, 8 cl....

Wie ist das zu beurteilen?

Wegen 4,- € eine Anfrage starten? Mit den Augen rollen - Vorher Karte lesen und gut ist.4,- € Lehrgeld ist doch kein Problem - oder?
Kleine J-meister oder Feiglinge gibt's an der Trinkhalle um die Ecke oder beim Discounter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja groß oder klein, das ist hier die Frage.

Ich möchte noch den Gesichtspunkt des Irrtums ins Feld führen,
der meine bisherige Meinung (zu zahlen ist die getrunkene Menge)
durchaus in Frage stellen könnte.
Bestelle ich nämlich als Ausländer "1 Groß Rolle Toilettenpapier" in der Annahme,
es handele sich um eine große Rolle
und es wird mir 1 Groß (144 Rollen) geliefert,
dann habe ich mich geirrt und kann 143 Rollen zurückgeben.

OK, Jägermeister kann man nicht mit Toilettenpapier vergleichen.

Volker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.