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Hallo User,
weis nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage,
versuch es mal.
1. Ist es statthaft,das im Binnenland (mehr als 50 km von Grenze) nachts (1 Uhr ) ein Zollfahrzeug einen überholt zum folgen auffordert (Lichtzeichen) und auf auf einem Privatgelände eine Personenkontrolle durchführt. 2 Personen steigen aus.
2. Meine Auforderunfg sich auszuweisen wurde barsch abgelehnt und mit der Gegenforderung beantwortet,das ich mich erst auszuweisen hätte.
Schliesslich haben sie ja einZollfahrzeug( VW Kastenwagen).
Mein einwand der könnte ja gestohlen sein,wurde ignoriert
Danke schon mal im vorraus für eure infos
gruss Luc
Zuletzt bearbeitet von Luc_OL am 05.01.08, 23:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
@ ivanhoe: ausweisen müssen sie sich aber grds. nie (!!!) vor einer Maßnahme, sofern sie uniformiert oder auch mit "uniformierten" Fahrzeugen unterwegs sind. Nach der Maßnahme können sie ihren Dienstausweis vorzeigen, sofern dies verlangt wird.
Zu Zollkontrollen allgemein: Natürlich darf der Zoll dies (als verlängerter arm der Bundesfinanzverwaltung). Dies wird z. B. auf Bundesautobahnen und Großbaustellen bald täglich gemacht.
Der Zoll kann und soll im Inland kontrollieren. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aber aus unterschiedlichen Vorschriften (sei es Schwarzarbeitbekämfungsgesetz bzw. Zollverwaltungsgesetz).
Da es sich nach der Beschreibung um einen Einsatzwagen handelte, gehe ich davon aus, dass die Beamten in Dienstkleidung auftraten - das Ausweisen vor Beginn der Kontrolle war somit nicht notwendig.
Das 2 Beamte ausgestiegen sind spricht für die Zöllner - die auf Eigensicherung wert legen.
Nach der Kontrolle hat sich der Beamte jedoch in Form des Dienstausweises bzw. Dienstmarke (Zollfahnung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) auszuweisen, bzw. die Nr. der Dienstmarke und der Dienststelle dem Beteiligten anzugeben. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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