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Darf Zoll Personenkontrollen im Inland durchführen?

 
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Luc_OL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Hude

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 21:17    Titel: Darf Zoll Personenkontrollen im Inland durchführen? Antworten mit Zitat

Hallo User,
weis nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage,
versuch es mal.
1. Ist es statthaft,das im Binnenland (mehr als 50 km von Grenze) nachts (1 Uhr ) ein Zollfahrzeug einen überholt zum folgen auffordert (Lichtzeichen) und auf auf einem Privatgelände eine Personenkontrolle durchführt. 2 Personen steigen aus.
2. Meine Auforderunfg sich auszuweisen wurde barsch abgelehnt und mit der Gegenforderung beantwortet,das ich mich erst auszuweisen hätte.
Schliesslich haben sie ja einZollfahrzeug( VW Kastenwagen).
Mein einwand der könnte ja gestohlen sein,wurde ignoriert
Danke schon mal im vorraus für eure infos
gruss Luc


Zuletzt bearbeitet von Luc_OL am 05.01.08, 23:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darf Zoll Personenkontrollen im Inland durchführen?

Ich denke mal generell ja, da das Arbeitsgebiet der Bundeszollverwaltung sich nicht ausschließlich auf Grenzgebiete bezieht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszollverwaltung

Zu den weiteren Fragen: Die waren mir zu "groß" ... normale Schriftgröße hätt's auch getan. Winken

Gruß
Rena
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sky321
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Zoll darf auch im Binnenland kontrollieren.
Der Zollgrenzbezirk ist dazu nicht unbedingt erforderlich.
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ ivanhoe: ausweisen müssen sie sich aber grds. nie (!!!) vor einer Maßnahme, sofern sie uniformiert oder auch mit "uniformierten" Fahrzeugen unterwegs sind. Nach der Maßnahme können sie ihren Dienstausweis vorzeigen, sofern dies verlangt wird.

Zu Zollkontrollen allgemein: Natürlich darf der Zoll dies (als verlängerter arm der Bundesfinanzverwaltung). Dies wird z. B. auf Bundesautobahnen und Großbaustellen bald täglich gemacht.
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SR73
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zoll kann und soll im Inland kontrollieren. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aber aus unterschiedlichen Vorschriften (sei es Schwarzarbeitbekämfungsgesetz bzw. Zollverwaltungsgesetz).

Da es sich nach der Beschreibung um einen Einsatzwagen handelte, gehe ich davon aus, dass die Beamten in Dienstkleidung auftraten - das Ausweisen vor Beginn der Kontrolle war somit nicht notwendig.

Das 2 Beamte ausgestiegen sind spricht für die Zöllner - die auf Eigensicherung wert legen.

Nach der Kontrolle hat sich der Beamte jedoch in Form des Dienstausweises bzw. Dienstmarke (Zollfahnung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) auszuweisen, bzw. die Nr. der Dienstmarke und der Dienststelle dem Beteiligten anzugeben.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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