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KFZ Versicherung Kilometerbegrenzung

 
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juergenbb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 57
Wohnort: 68782 Brühl

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 17:47    Titel: KFZ Versicherung Kilometerbegrenzung Antworten mit Zitat

Ich habe eien Vollkasko und eine Haftpflichtversicherung mit einer max.
Fahrleistung von 12 000km / Jahr abgeschlossen.
Beginn Juni 2007.
Bedingt durch nicht vorhersehbare Reisen werde ich bis Juni 2008 diese
Kilometeranzahl um . 3000 km überschreiten.
Dies ist ein einmaliger Fall. In Zukunft werden es wieder max. 12000 Km sein.

Bekomme ich Ärger, wenn ich einen Unfall habe ?

Gruß

Jürgen
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherung davon in Kenntnis setzen?

Kann evtl etwas mehr Versicherungsprämie kosten, aber dann ist man rechtlich aus dem Schneider.

Bei Unfällen an sich dürfte es keine Probleme geben, wenn man es nicht meldet (und zum Unfallzeitpunkt die 12.000 km schon überschritten hat)
Steht in ihrem Vertrag nichts über Vertragsstrafen, wenn sie ohne Nachricht an die Versicherung die Fahrleistung überziehen.

(oder keine Garage haben bei Garagenbonus, ständig den Wagen an Kollegen ausleihen, wenn sie den Alleinfahrer Bonus beansprucht haben bzw was es sonst noch so an "Bonüssen" gibt)?

hws
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juergenbb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 57
Wohnort: 68782 Brühl

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Versicherung davon in Kenntnis setzen?

Kann evtl etwas mehr Versicherungsprämie kosten, aber dann ist man rechtlich aus dem Schneider.

Bei Unfällen an sich dürfte es keine Probleme geben, wenn man es nicht meldet (und zum Unfallzeitpunkt die 12.000 km schon überschritten hat)
Steht in ihrem Vertrag nichts über Vertragsstrafen, wenn sie ohne Nachricht an die Versicherung die Fahrleistung überziehen.

(oder keine Garage haben bei Garagenbonus, ständig den Wagen an Kollegen ausleihen, wenn sie den Alleinfahrer Bonus beansprucht haben bzw was es sonst noch so an "Bonüssen" gibt)?

hws


Habe die Bed. mal durchgelesen. Wenn man nichts meldet gibt es eien Vertragsstrafe
des 5 fachen der Mehrprämie.

Der Versicherungsschutz erlischt aber nicht oder ??
Das habe ich aber befürchtet.

Gruß

Jürgen
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

juergenbb hat folgendes geschrieben::

Habe die Bed. mal durchgelesen. Wenn man nichts meldet gibt es eien Vertragsstrafe
des 5 fachen der Mehrprämie.
ups, das ist aber heftig....

es gibt Versicherer, die begnügen sich mit dem Doppelten...

juergenbb hat folgendes geschrieben::

Der Versicherungsschutz erlischt aber nicht oder ??
Das habe ich aber befürchtet.
nein, Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang. Auch keine Regressmöglichkeit des Versicherers. Wenn´s rauskommt, dass man mehr fährt als ursprünglich angegeben, oder wenn andere Personen als vereinbart fahren, dann zahlt man den vorgesehenen Mehrbeitrag ( "Vertragsstrafe"), das war´s dann aber auch.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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juergenbb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 57
Wohnort: 68782 Brühl

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Euch für die Infos.

Gruß

Jürgen
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