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Anmeldungsdatum: 12.12.2007 Beiträge: 102 Wohnort: Ederheim im Ries
Verfasst am: 24.02.08, 01:40 Titel:
ich schlage vor, die Bürgerlichen Ehrenrechte, u.a. das Wahlrecht zu beschneiden, wenn,
in Folge von drei Kalenderjahren keinerlei Einkommensteuer gezahlt wird, also die Pflicht zum gemeinsamen Tragen der Gesellschaft nicht eingehalten wird,
oder in Folge von drei Jahren je der betreffende straffällig wird.
(wenn ein Bürger wenig verdient kann er nichts dafür, er hat dann die Hilfe der Gemeinschaft verdient; jemand, der über Jahre hinweg aber diese Gemeinschaft nicht mehr unterstützt, muß Rechte verlieren.)
ich schlage vor, die Bürgerlichen Ehrenrechte, u.a. das Wahlrecht zu beschneiden, wenn,
in Folge von drei Kalenderjahren keinerlei Einkommensteuer gezahlt wird, also die Pflicht zum gemeinsamen Tragen der Gesellschaft nicht eingehalten wird,
...
Ich schlage mal vor, vor dem schreiben etwas nachzudenken. Wir haben viele 400,- Euro-Beschäftigte oder hart arbeitende Menschen in den unteren Lohngruppen. Der gesetzliche Mindestlohn hat sich nicht bundesweit durchgesetzt. Ebenso zahlen Rentner mit einer kleinen Rente keine Einkommenssteuer. Der Vorschlag bedeutet daher nicht anderes, als daß arme Menschen in Deutschland nicht wählen dürfen. Ich kann dies wirklich nicht glauben, was ich da lese.
wenn ein Bürger wenig verdient kann er nichts dafür, er hat dann die Hilfe der Gemeinschaft verdient; jemand, der über Jahre hinweg aber diese Gemeinschaft nicht mehr unterstützt, muß Rechte verlieren.
BarniMerz hat folgendes geschrieben::
jeder Bürger muß sich an der Leistungsfähigkeit des gesamten Volkes messen
Und das heißt, wenn ich - aus welchem Grund auch immer - weniger oder nichts verdiene bin ich weniger wert und hab weniger mitzubestimmen?
Dann könnte ich an der Situation bzw. eventuell vorhandenen, ggf. auch systembedingten Ursachen dafür ja nicht mal was (mit)ändern...
Wäre der nächste Schritt dann nicht, dass die 10% - ebenfalls aus welchem Grund auch immer - Leistungsfähigsten/Bestverdienendsten im Land dann auch 10 Stimmen pro Person hätten und das staffelt sich dann nach unten bis z.B. auf 0,01 Stimme durch?
Ne ne, so geht das nicht. "One man*, one vote" .... alles andere wäre in einer Demokratie völlig daneben.
BarniMerz (Verfasst am: 24.02.08, 01:34) hat folgendes geschrieben::
selbstverständlich ist es das nicht.
aber man müßte durchaus die Leistung einer Person auch in den Rechten gebühren.
Oder zumindest Leuten, die gar keinen Beitrag leisten den Einfluß streichen.
(Ohne die Reichen zu bevorzugen), sondern eben Schmarotzer ausschließen.
Parasiten können nicht auch noch große Ansprüche stellen.
Sprache verrät wessen geistiger Haltung einer ist.
Sprache verrät wessen geistiger Haltung einer ist.
Drum ist BarniMerz auch kein geeigneter Gesprächs- oder Diskussionspartner für mich.
Ich bevorzuge Kontakt mit Menschen anderer Denkweise (nicht unbedingt gleich meiner Denkweise) ...
Aber gut, daß es auch "BarniMerze-Richtungen" gibt, denn sie bewirken doch auch das verstärkte Durchdenken von Bestehendem. Unter Umständen kommt dabei ungefähr das Gegenteil des von den "BarniMerzen" Gedachten und Geäußerten heraus ... _________________ Liebe Grüße! die_renate
ich schlage vor, die Bürgerlichen Ehrenrechte, u.a. das Wahlrecht zu beschneiden, wenn,
in Folge von drei Kalenderjahren keinerlei Einkommensteuer gezahlt wird,
Unbrauchbarer Vorschlag. Wie viele über-18-jährige sind noch Schüler oder Studenten? Auszubildende mit Gehalt unterhalb des Existenzminimums?
Zitat:
also die Pflicht zum gemeinsamen Tragen der Gesellschaft nicht eingehalten wird,
Eine solche Pflicht existiert nicht. Meine Meinung.
Zitat:
oder in Folge von drei Jahren je der betreffende straffällig wird.
Die Regelung des § 45 StGB gefällt mir besser.
Zitat:
(wenn ein Bürger wenig verdient kann er nichts dafür, er hat dann die Hilfe der Gemeinschaft verdient;
Aber unterhalb der Steuerfreibeträge darf er dann trotzdem nicht verdienen oder wie? Das ist doch widersinnig.
Zitat:
jemand, der über Jahre hinweg aber diese Gemeinschaft nicht mehr unterstützt, muß Rechte verlieren.)
Eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern unter 6 zahlt natürlich keine Steuern, wenn sie zunächst mal für ihre Kinder da sein will und nicht arbeitet. Und dafür entzieht man ihr das Wahlrecht? Ich glaube, der Vorschlag ist nicht zu Ende durchdacht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Die Folgen davon will ich mir auch nicht vorstellen. Jemand ohne Wahlrecht kann auch nicht dagegen angehen, das Unrechtes gegen die ohne Wahlrecht geschieht. Wer verhindert, das aus den 3 Jahren auf einmal 4 Jahre werden? Dann 5, 6,etc..? Die immer kleiner werdende Menge an Wahlrechtverlierenden? Was wenn Firmenbesitzer (die momentan durch Lobbys etc. schon recht großen Einfluss auf die Politik haben) ihre Mitarbeiter systematisch nur für weniger als 3 Berechnungs-Jahre einstellen, wenn sie ihre politische Meinung nicht teilen?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 25.02.08, 15:19 Titel:
BarniMerz hat folgendes geschrieben::
ich schlage vor, die Bürgerlichen Ehrenrechte, u.a. das Wahlrecht zu beschneiden, wenn,
in Folge von drei Kalenderjahren keinerlei Einkommensteuer gezahlt wird, also die Pflicht zum gemeinsamen Tragen der Gesellschaft nicht eingehalten wird,
Aber letztlich nicht erfolgreich. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
die Grundsätze der freien und gleichen Wahl sind so elementare Prinzipien der Demokratie, dass sie einer Änderung nicht zugänglich sind.
Rein praktisch wird ein steuerabhängiges Wahlrecht auch dazu führen, dass Entscheidungen formal nicht mehr von der Mehrheit getragen werden. Ein Gesetz kann nicht mehr auf das gesamte Volk gestützt werden. Wäre die "Hartz IV"-Gesetzgebung so zu Stande gekommen, könnte man sagen, es handle sich um eine Regelung die die "Reichen" gemacht haben, damit die Armen noch ärmer werden. In der Folge könnten hier Volksaufstände ausbrechen. So kann man sagen, es handelt sich um den Willen des Volkes.
Zu überlegen wäre vielmehr ob man ein Bildungswahlrecht macht. Jeder schreibt eine Allgemeinbildungs-Prüfung und entsprechend der objektiv ermittelten Bewertungspunkte gibts Stimmen.
Zu Demokratie und Volksentscheid ist anzumerken, das mit zunehmender Entwicklung Regelungen immer komplexer werden. Entweder man weitet in diesem Fall das Ermessen der Behörde immer weiter aus (damit einfache Gesetze) oder man versucht jeden Lebenssachverhalt abstrakt zu regeln. Weites Ermessen bedeutet aber Unsicherheit. Da jede Regelung Kreativität zur Umgehung verursacht, müssen auch Umgehungsversuche (zB im Steuerrecht) wieder verhindert werden (mit neuen Gesetzen). Hinzu kommt, dass der europ. Binnenmarkt weitere Komplexität hervorruft.
Somit ist zwar Volksentscheid gut, aber faktisch nur auf einfach zu durchschauende Gesetze begrenzt.
Im Übrigen wird jeder Politiker dem Volk auch nur das sagen was es hören will, um wiedergewählt zu werden. Kaum einer erwähnt, dass die BRD insgesamt mit über einer Billion Euro verschuldet ist, dass diese mal finanziert werden muss und damit Einschnitte notwendig sind. Würde jemand sagen, dass er eigtl. die Steuern erhöhen müsste, würde diese Partei wohl kaum gewählt. Wer allerdings von Mindestlöhnen und Steuergeschenken erzählt, hat wesentlich bessere Chancen. _________________ mfg
Klaus
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Zu überlegen wäre vielmehr ob man ein Bildungswahlrecht macht. Jeder schreibt eine Allgemeinbildungs-Prüfung und entsprechend der objektiv ermittelten Bewertungspunkte gibts Stimmen.
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Aber erst als zweiten Schritt. Zuerst möchte ich einen Bildungstest für die Kandidaten. Z.B.: Was ist Brutto, Netto, ...?
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