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englische fassung des bgb?

 
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cailinrua
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 18:22    Titel: englische fassung des bgb? Antworten mit Zitat

hallo,

ich suche fuer einen amerikanisches freund eine englische uebersetzung des deutschen zivilrechts, am liebsten im internet, als allerletzte moeglichkeit auch als buch.

kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir sagen, wo ich, falls vorhanden, so etwas finden koennte?

schon vielen dank im voraus und liebe gruesse.
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Dürfte zur Zeit schwierig sein..
Siehe hier !

Die gleiche "Antwort" bekommt man auch bei den Internet-Buchhändlern.. (Hab jetzt nicht alle abgegrast, ob noch Altbestände lieferbar wären irgendwo.. Ich geh aber mal nicht davon aus!)

Gruß
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 06.09.07, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Für Teile des BGB gibt es englische Übersetzungen im Netz. Am Besten ist diese hier für die neuen Schuldrechtsparagraphen:

http://www.iuscomp.org/gla/statutes/BGB.htm

Ältere Übersetzungen des ganzen BGB in Buchform kann man im Antiquariat finden, auch über's Internet, einfach mal bei ZVAB oder Eurobuch "German Civil Code" eingeben.

Gruß,
moro
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cailinrua
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.09.07, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank fuer eure antworten. ich werde nachher gleich mal schauen gehen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
Hallo !

Dürfte zur Zeit schwierig sein..
Siehe hier !

Die gleiche "Antwort" bekommt man auch bei den Internet-Buchhändlern.. (Hab jetzt nicht alle abgegrast, ob noch Altbestände lieferbar wären irgendwo.. Ich geh aber mal nicht davon aus!)

Gruß

Huch, was ist denn da passiert? War da ein Hobby-Übersetzer am Werk, der "Gewährleistung" mit "gunpower" übersetzt hatte?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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die_renate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 118
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
wolf25 hat folgendes geschrieben::
Hallo !

Dürfte zur Zeit schwierig sein..
Siehe hier !

Die gleiche "Antwort" bekommt man auch bei den Internet-Buchhändlern.. (Hab jetzt nicht alle abgegrast, ob noch Altbestände lieferbar wären irgendwo.. Ich geh aber mal nicht davon aus!)

Gruß

Huch, was ist denn da passiert? War da ein Hobby-Übersetzer am Werk, der "Gewährleistung" mit "gunpower" übersetzt hatte?!


Wenn´s wahr wäre, dann wäre damit sicher die Durchsetzung des Gewähreistungsrechts - sprich dessen geregelte Durchsetzung als Faustrecht mittels Knarre - gemeint.
_________________
Liebe Grüße! die_renate
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

...der "Gewährleistung" mit "gunpower" übersetzt hatte?
Das ist doch schön. Fast so gut wie ein "pictureumbrella" für Bildschirm lautes Lachen
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