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Aussageverweigerungsrecht

 
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blackrose0306
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 15:10    Titel: Aussageverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo ich habe eine Frage und zwar arbeite ich als Aushilfe in einer Kneipe.Ich habe 3 Tage auf Probe dort gearbeitet(unentgeldlich) und wurde an meinem letzten Probetag von der Polizei in der Kneipe kontrolliert.Sie wollten meine Personalien und ausserdem frugen Sie mich im Bezug auf Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis in der Gaststätte aus auch meinen Sozialversicherungsausweis(den ich besitze) sollte ich vorzeigen. Ist das nicht eigentlich Aufgabe vom Ordnungsamt? Muss ich Angaben dazu machen oder kann ich die Aussage verweigern, auch wenn ich bedroht wurde, man könnte diese Informationen auch aus mir rausprügeln?! Bei Aussageverweigerung, kann man mich da mit auf's Revier nehmen lassen?! Wie ist da die Rechtslage?! Danke für Antworten und liebe Grüße.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.02.08, 15:33    Titel: Re: Aussageverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

blackrose0306 hat folgendes geschrieben::
Ich habe 3 Tage auf Probe dort gearbeitet(unentgeldlich) und wurde an meinem letzten Probetag von der Polizei in der Kneipe kontrolliert.Sie wollten meine Personalien und ausserdem frugen Sie mich im Bezug auf Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis in der Gaststätte aus auch meinen Sozialversicherungsausweis(den ich besitze) sollte ich vorzeigen. Ist das nicht eigentlich Aufgabe vom Ordnungsamt?

Grundsätzlich ist das Aufgabe des Ordnungsamtes. Aber die Polizei ist dennoch befugt, für das OA solche Kontrollen durchzuführen.
blackrose0306 hat folgendes geschrieben::

Muss ich Angaben dazu machen oder kann ich die Aussage verweigern,

Grundsätzlich muss man der Polizei gegenüber nicht mehr als seine Personalien angeben. Wie sinnvoll es ist sich in gewissen Situationen darauf zu beschränken steht auf einem anderen Blatt.
blackrose0306 hat folgendes geschrieben::

auch wenn ich bedroht wurde, man könnte diese Informationen auch aus mir rausprügeln?!

Ironie Smiley Ja! Allerdings ist die gute, alte Folter nur nach vorheriger Androhung zulässig. Aber selbst dann ist das "Rausprügeln" von Aussagen unzulässig. Zulässig sind jedoch Daumenschraben, die "Eiserne Jungfrau" und das Übergießen von Körperextremitäten mit siedendem Öl.
Ironie Smiley
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.02.08, 15:39    Titel: Re: Aussageverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

Und ergänzend zu den treffenden Ausführungen von thomas26...
blackrose0306 hat folgendes geschrieben::
Bei Aussageverweigerung, kann man mich da mit auf's Revier nehmen lassen?!
Wenn die Verweigerung allumfassend, also auch hinsichtlich der Personalien bzw des Nachweises ist, dann kann man zur Personalienfeststellung u.a. unbedenklich mitgenommen werden...
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 16:30    Titel: Re: Aussageverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Wenn die Verweigerung allumfassend, also auch hinsichtlich der Personalien bzw des Nachweises ist, dann kann man zur Personalienfeststellung u.a. unbedenklich mitgenommen werden...

Wie sieht denn die Personalienfeststellung aus, wenn die Betroffene sowohl in der Gaststätte als auch auf dem Revier schweigt?

Und eine weitere Frage sei gestattet: gehört der Familienstand zur Personalie? Richtet sich eine mögliche Strafe danach?

 
_________________
Shit happens
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blackrose0306
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo-danke für die bereits zahlreichen ANtworten! Smilie Also dass ich meine Personalien angeben muss, wenn ich kontrolliert werde, das war mir klar, denn das war ja auch kein Problem, denn als deutsche STaatsbürgerin habe ich meinen Personalausweis immer bei mir - mir war nur eben nicht klar, inwieweit ich angeben muss, wieviele Stunden ich dort arbeite, meine Sozialversicherungsnr. angeben muss etc. Dann sind sicherlich Fragen durch die Polizei nach einem Arbeitsverhältnis auch nicht derartig zulässig bzw. ich muss solche Fragen nicht beantworten?! Ich hab nun auch nur die Befürchtung, da die Polizei vermehrt Streife vor der Kneipe mit offentsichtlicher Beobachtung durchführt, dass es zu einer weiteren Kontrolle oder so kommen könnte und man es dann auf dem Revier wirklich aus mir "rausprügelt" - denn soetwas hat der Polizist verlauten lassen ... Danke und Liebe Grüße
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aus eigener Erfahrung (gescheiterter Versuch die Personalienangabe zu verweigern):
Polizei möchte Ausweis sehen, ich tue so als hätte ich den nicht dabei, Polizei kündigt meine Mitnahme auf die Wache an und ist mit mir schon auf dem Weg in Richtung Fahrzeug als der Beamte dann auf die Idee kommt, mich zu durchsuchen (ich glaube zur Eigensicherung!) und dabei den Ausweis findet. Polizei notiert sich die Personalien und verschwindet...
Hätte die Polizei den Ausweis nicht gefunden, hätte sie mich zur Wache mitnehmen können, um dort etwa mit Hilfe einer ED-Behandlung zu klären, ob ich etwa dem BKA-Fingerabdrucksystem AFIS-P schon bekannt bin. Was die Polizei allerdings mit Leuten macht, bei denen das nichts bringt und die auch sonst nichts dabei haben, was auf ihre Identität hinweist, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls darf die Polizei zur Identitätsfeststellung nach §163b StPO und nicht wenigen diesbezüglich gleichlautenden Landespolizeigesetzen niemanden länger als 12 Stunden dafür festhalten und muß den Betroffenen, zumindest wenn das länger dauert auch noch einem Richter vorführen.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.02.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
(gescheiterter Versuch die Personalienangabe zu verweigern):
Mal interessehalber eine ganz blöde Frage am Rande - was soll so'n Scheiss? Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.02.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

blackrose0306 hat folgendes geschrieben::
denn als deutsche STaatsbürgerin habe ich meinen Personalausweis immer bei mir -

Müssten sie aber nicht dabei haben...
blackrose0306 hat folgendes geschrieben::

mir war nur eben nicht klar, inwieweit ich angeben muss, wieviele Stunden ich dort arbeite, meine Sozialversicherungsnr. angeben muss etc.

Ich vermute mal, dass sie dazu Angaben machen müssen, sofern sie sich nicht selbst wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat belasten würden. Mit solchen Kontrollen kenne ich mich nicht wirklich aus, aber ich vermute mal, dass sie als Angestellte (ob mit oder ohne Lohn sei mal dahingestellt) eine Auskunftspflicht bezüglich ihrer Anstellung gegenüber dem Ordnungsamt (und auch gegenüber der Polizei, wenn diese für das OA tätig wird) haben.
blackrose0306 hat folgendes geschrieben::

Dann sind sicherlich Fragen durch die Polizei nach einem Arbeitsverhältnis auch nicht derartig zulässig bzw. ich muss solche Fragen nicht beantworten?!

Zulässig sind diese Fragen mit Sicherheit. Wie schon erwähnt, ich vermute sie müssen die auch beantworten, kenne mich aber zuwenig im Gewerbe-/ Gaststätten-/ oderwasauchimmerRecht aus, als dass ich ihnen eine zuverlässige Antwort darauf geben könnte.
blackrose0306 hat folgendes geschrieben::

Ich hab nun auch nur die Befürchtung, da die Polizei vermehrt Streife vor der Kneipe mit offentsichtlicher Beobachtung durchführt, dass es zu einer weiteren Kontrolle oder so kommen könnte

Davon ist auszugehen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Polizei, sollte sie sie dort noch öfters antreffen, dass Ordnungsamt auf diese Kneipe ansetzt und da man ihnen nicht glauben wird, dass sie dort regelmäßig ohne Bezahlung dort arbeiten, vielleicht auch den Zoll und/ oder das Finanzamt. Sollte sich herausstellen, dass sie irgendwelche Sozialbezüge erhalten, wird man mit Sicherheit auch die Arge und das Sozialamt informieren.
blackrose0306 hat folgendes geschrieben::

und man es dann auf dem Revier wirklich aus mir "rausprügelt" - denn soetwas hat der Polizist verlauten lassen ...

Sollte sowas tatsächlich gesagt worden sein, Anzeige wegen Nötigung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten.

Der normale Ablauf einer Personalienfeststellung (natürlich immer vorausgesetz, die vorherige Maßnahme hat keinen Erfolg gebracht):
Befragung, Aushändigen lassen von Ausweispapieren, Durchsuchung, Mitnahme zu Wache, ED- Behandlung, Übergabe an einen Richter. Was dieser sich dann tolles einfallen lässt, weiß ich nicht. Soweit hat es bisher niemand bei mir kommen lassen.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
DanielB hat folgendes geschrieben::
(gescheiterter Versuch die Personalienangabe zu verweigern):
Mal interessehalber eine ganz blöde Frage am Rande - was soll so'n Scheiss? Mit den Augen rollen

Nun, ich hielt die Personalienfeststellung für rechtswidrig. Damals hat die Polizei die Personalien von sämtlichen Teilnehmern einer Antifa-Kundgebung festgestellt, um ihnen Platzverweise für das Gebiet um eine NPD-Kundgebung zu erteilen. Einmal abgesehen davon, dass ich auch Zweifel daran habe, ob die Polizei innerhalb der Versammlung überhaupt mit Platzverweisen agieren durfte (auch wenn diese nicht den Versammlungort selbst, sondern die Umgebung einer anderen Versammlung betrafen), sehe ich in diesem Vorgehen eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Wie schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsteil ausführt, geht auch die Identität von Teilnehmern einer Versammlung die Polizei erst einmal grundsätzlich nichts an. Da die Beamten davon vor Ort nicht zu überzeugen waren, bin ich halt das Risiko eingegangen, dass die mich mitnehmen und die Rechtmäßigkeit der Personalienfeststellung später vielleicht vor dem Amtsgericht hätte geklärt werden müssen.

@thomas26:
Der Richter ist, soweit ich mich an den §163b StPO (bin jetzt zu faul nachzusehen) erinnere, nur dazu da, über die Dauer der Freiheitsentziehung zu entscheiden. So großzügig, wie die Polizei meiner Erfahrung nach mit der Annahme umgeht, das mit der Vorführung würde die Sache nur unnötig verzögern, dürfte es auch nicht so leicht sein, bis zum Richter zu kommen.
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::

...
Was die Polizei allerdings mit Leuten macht, bei denen das nichts bringt und die auch sonst nichts dabei haben, was auf ihre Identität hinweist, ist mir nicht bekannt.

Die Polizei hat doch die Fingerabdrücke!
Damit ist die Identität festgestellt.

Zitat:
Jedenfalls darf die Polizei zur Identitätsfeststellung nach §163b StPO und nicht wenigen diesbezüglich gleichlautenden Landespolizeigesetzen niemanden länger als 12 Stunden dafür festhalten und muß den Betroffenen, zumindest wenn das länger dauert auch noch einem Richter vorführen

Länger als 12 Stunden darf auch ein Gericht nicht anordnen, jedenfalls nicht zum Zwecke der Identitätsfeststellung.
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 11:46    Titel: Re: Aussageverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

blackrose0306 hat folgendes geschrieben::
und zwar arbeite ich als Aushilfe in einer Kneipe.Ich habe 3 Tage auf Probe dort gearbeitet(unentgeldlich) und wurde an meinem letzten Probetag von der Polizei in der Kneipe kontrolliert.


Sicher das, das erzählt so ziemlich jeder Schwarzarbeiter in der Gastronomie und kann meistens leicht duch die Befragung einiger Stammgäste widerlegt werden. Lachen
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Nomen est Omen
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
DanielB hat folgendes geschrieben::

Was die Polizei allerdings mit Leuten macht, bei denen das nichts bringt und die auch sonst nichts dabei haben, was auf ihre Identität hinweist, ist mir nicht bekannt.

Die Polizei hat doch die Fingerabdrücke!
Damit ist die Identität festgestellt.

Und wie kommt die Polizei dann mit den Fingerabdrücken an ihre Personalien? Vergleichsabdrücke sollte es doch eigentlich nur dann geben, wenn die Person schon einmal nach §81b StPO 2.Alternative erkennungsdienstlich behandelt worden ist, vielleicht noch, wenn wegen einem laufenden Verfahren noch Daten aus einer Maßnahme nach §81b 1.Alternative vorhanden sind, und es der Polizei gelingt diese ausfindig zu machen (scheinbar sind ja einige Landespolizeien sogar der Meinung, dass diese auch nicht vorübergehend beim BKA eingestellt werden sollten!). Um Straftaten zu verfolgen und vielleicht sogar zu ahnden, wird die Polizei doch wohl eine Anschrift benötigen, oder? Selbst eine öffentliche Bekanntmachung dürfte wenig Sinn machen, wenn sie nicht einmal weiß, ob damit zu rechnen ist, dass der Beschuldigte in den nächsten 12 Monaten noch einmal in der Stadt oder dem Bundesland anzutreffen wäre, oder?

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Jedenfalls darf die Polizei zur Identitätsfeststellung nach §163b StPO und nicht wenigen diesbezüglich gleichlautenden Landespolizeigesetzen niemanden länger als 12 Stunden dafür festhalten und muß den Betroffenen, zumindest wenn das länger dauert auch noch einem Richter vorführen

Länger als 12 Stunden darf auch ein Gericht nicht anordnen, jedenfalls nicht zum Zwecke der Identitätsfeststellung.

Schon richtig, ich fürchte da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Im Gesetz heißt es die richterliche Vorführung solle unverzüglich erfolgen, es sei denn die richterliche Entscheidung würde länger dauern als die Feststellung der Identität selbst. An der zeitlichen Höchstgrenze von 12 Stunden ändert das aber in der Tat nichts.
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