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Wir möchten ein ca. 4 Jahre altes Haus erwerben. In 2004 könnten wir der Notarvertrag unterzeichnen. Einziehen werden wir in das Haus allerdings erst in 2005, da der Verkäufer erst dann auszieht.
Soweit die Einkommensgrenzen erfüllt sind, wie sieht´s mit der Förderung aus ?
Erhalten wir in diesem Beispiel die Förderung und wenn ja, für 7 oder für 8 Jahre ??
Alternativ könnten wir, falls im Beispiel die Förderung nur 7 Jahre gewährt wird, auch in 2005 den Vertrag unterzeichnen. Fraglich ist aber, ob es die Förderung dann überhaupt noch gibt. D.h. es stellt sich die Frage, welche Möglichkeit besteht, auf jeden Fall den vollen Förderzeitraum von 8 Jahren zu erhalten ???
Oder erhaltet ihr die Förderung gar nicht?
Auch das ist gut möglich - da derzeit die komplette abschaffung der eigenheimzulage erwogen wird.
Stichtag ist der Tag des Einzugs!
Du musst darauf achten, dass der Übergang Nutzen und Lasten im Vertrag auch erst in 2005 erfolgt. Dürfte kein Problem sein. Dann bist du aus dem Schneider, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt werden erhälts Du dann ab 2005 acht Jahr Förderung. Sollte im Vertrag der Lastenwechsel bereits in 2004 erfolgen und ihr zieht tatsächlich erst in 2005 ein, geht dir ein Jahr der Förderung verloren.
Ggf. aber geht die gesamte Förderungverloren bei Abschaffung EHZ an 1.1.2005.
Wenn Einzug erst 2005 möglich und EHZ sollte nicht kippen, dann sollte Übergang Nutzen und Lasten nach Möglichkeit auch erst 2005 sein.
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