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Verfasst am: 15.01.08, 10:33 Titel: Willkür oder darf er das ??
Hallo zusammen !
Langsam weiß ich nicht mehr weiter. Folgendes:
Seit einem Jahr versuche ich für mein neues Hobby , dem Motorschirmfliegen, einen geeigneten Start und Landeplatz nach §25 zuzulassen.
Ich darf nicht zu nahe an Ortschaften herran wegen Lärmbelästigung und in Naturschutzgebieten und FFH und so darf ich auch nicht. Verständlich. Also bleiben nur noch landwirtschaftliche Nutzflächen. Es handelt sich um 25 Starts pro Jahr. Der Motor erzeugt 60 dB (sehr, sehr leise) und der Start dauert 2 Minuten und weg vom Platz. Nach 2 Stunden erfolgt dann die Landung ohne Motor.
Habe jetzt schon sehr viele Wiesen versucht zuzulassen. Wurde von einem Gemeinderatsmitglied bedroht (ich schieß dich runter) und noch einiges mehr.
Jetzt hab ich alle Genehmigungen, vom Besitzer des Grundstücks, vom Ordnungsamt und vom Luftamt. Fehlt noch die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde.
Der Mitarbeiter aber verlangt von mir die Zustimmung des Jagdverbandes und des Jagdpächters. Vergeblich. Wurde wüst beschimpft und davongejagt. Die wollen nicht mit mir reden. Das geht jetzt schon seit einem Jahr so.
Wer trifft die Entscheidung? Die Naturschutzbehörde (hat nichts dagegen sagte er mir) oder die Jagdpächter ??? Wenn er schon keine Handhabe dagegen hat, warum der Aufstand mit den Jagdpächtern. Flieg ja eh nur am Tage. Jagen tu n die in der Früh oder Abends. Der Eigentümer bekommt nichts für die Jagdpacht. Der Jagdpächter zahlt nur an den Jagdverband.
Frage jetzt: Darf der MA der unteren Naturschutzbehörde die Entscheidung auf die Jagdpächter übertragen ??
Wenn ja, warum zahlen wir dem dann ein Gehalt ??
Wie ist die Rechtslage?
Gruß Andreas
Verfasst am: 16.01.08, 12:12 Titel: Re: Willkür oder darf er das ??
Flyer hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen !
Der Eigentümer bekommt nichts für die Jagdpacht. Der Jagdpächter zahlt nur an den Jagdverband.
Gruß Andreas
Hallo,
das kann ich mir so nicht vorstellen.
Richtig wird sein, dass der Jagdpächter an den Jagdverband (Jagdgenossenschaft) bezahlt.
Die Jagdgenossenschaft verteilt das Geld dann an die Eigentümer.
Das man dem Jagdpächter ein Mitspracherecht einräumt, ist ja eigentlich ganz nett gemeint.
Schliesslich bezahlt er auch für die Nutzung der Fläche.
Ich kann leider keine Rechtsquellen nennen, aber ich halte es nicht für haltbar, dass der Jagdpächter da was entscheiden darf. Ich stelle mir das so vor, dass man netterweise den Jagdpächter nach seiner Meinung fragt.
Ich halte das Starten und Landen zwar für eine Störung, aber sehe da kein großes Problem drin. Ist aber auch ein wenig abhängig von der Größe der Fläche, die der Jagdpächter gepachtet hat. Bei einer Fläche von 100 ha habe ich mehr Verständnis dafür, dass der Jagdpächter sich gestört fühlt, wenn seine Pachtfläche aber z.B. 1000 ha betragen würde, kann man es überhaupt nicht nachvollziehen.
Hallo Flyer,
es gibt auch die Möglichkeit, dass der Besitzer die Fläche aus der Jagd herausnimmt, d.h. dass sie dann nicht mehr zum Jagdrevier gehört. Wird aber bei Flächen in freier Flur nicht gerne gemacht, höchstens in Ortsrandlagen bei eingezäunten Pferdekoppeln.
Kann lissy hier zustimmen. Wir haben hier auch einen Motorschirmflieger am Dorfrand. Der darf auf den eingezäunten großen Pferdekoppeln starten und landen. Ist aber auch an der Bundesstr., also ohnehin keine wirkliche Störung bei den vielen Autos, nur eben ein anderes Geräusch.
Dass die Jagdpächter hier zustimmungspflichtig sein sollen, ist mir neu.
Die Frage wäre gut unter Luftrecht aufgehoben. Der dortige Moderator ATCler kennt sich hervorragend aus, ist immer sehr behilflich und freut sich, wenn er in seinem etwas verhungerten Forum endlich mal wieder eine Frage beantworten kann.
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