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vorgerichtlich lügen erlaubt

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 23:49    Titel: vorgerichtlich lügen erlaubt Antworten mit Zitat

Hallo. Es gibt Partei A gegen Partei B. Zivilrechtlich. A ist vom Anwalt R vertreten, B .. keine Ahnung. Ist es erlaubt, dass A oder B gegenüber einander vorsätzlich wahrheitswidrig behaupten, dass es Zeugen o.a. gibt, welche ihren Vortrag beweisen können, um die Gegenpartei einzuschüchtern?
Darf R so etwas gegenüber B behaupten, ohne zu wissen, ob das stimmt?
Darf R so etwas gegenüber B behaupten, obwohl er weiß, dass es nicht stimmt?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gerichtlich oder außergerichtlich? Außergerichtlich kann man viel erzählen, vor Gericht gilt die Wahrheitspflicht, die sich allerdings nur auf Vortrag bezieht. Zeugen, die einen Vortrag nicht bestätigen können, gibt es oft.

Beste Grüße

Metzing
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Also ist das erlaubt. Vorgerichtlich = außergerichtlich.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 01:09    Titel: Re: vorgerichtlich lügen erlaubt Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Darf R so etwas gegenüber B behaupten, ohne zu wissen, ob das stimmt?


Wenn sein Mandant ihm das versichert hat, darf er das sogar vor Gericht. Er darf nur nicht wissentlich die Unwahrheit sagen.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte, ob der RA einfach etwas ausdenken und behaupten darf. Aber da schon das Verhalten vor Gericht angesprochen wurde, frage ich dazu: Wenn der RA solche Unwahrheit vor Gericht behauptet, weil sein Mandant ihm das erzählt hat, muss der Mandant das vor Gericht richtig stellen oder gilt nur aktives Lügen als (versuchter) Prozessbetrug?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muß er das richtigstellen. Zum einen ist Anwaltsvortrag der Partei zuzurechnen, zum zweiten kann man Betrug auch durch Verschweigen der Wahrheit (bzw. Nichtkorrektur einer Lüge) begehen.
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