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Umtausch: Online-Versand meldet sich nicht

 
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Wotan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 21:56    Titel: Umtausch: Online-Versand meldet sich nicht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit einem Online-Versand und hätte dies bezüglich eine Frage.
Am 11.02.2005 habe ich (weil das Produkt unvollständig bzw. defekt war) das von dem Versand erhaltene Packt zurück geschickt.
Im Vorfeld hatte ich natürlich den Umtausch via E-Mail abgeklärt (innerhalb 24 Stunden) und es sollte laut Servicemensch kein Problem mit dem Umtausch geben.
Bis dato keine Antwort geschweige eine erneute Lieferung vom Versand! Ich hatte am 22.02.2005 nochmals eine E-Mail hingeschickt und auch auf diese bekam ich ebenso keine Antwort.

Wie kann ich vorgehen?
Ich bin im Besitz von der Rechnung des Versandes, E-Mails und den Einlieferungsbeleg der (Wortsperre: Firmenname) (Post)


Ich bedanke mich schon mal für ihre Hilfe.
Mit freundliche Grüßen
Bernd Schultz
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Frist setzen und Deckungskauf androhen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde denen in etwa folgendes schreiben:

Ich fordere Sie hiermit auf, bis zum xxxxx, mir schriftlich mitzuteilen, ob Sie Ihre Nachlieferungspflicht anerkennen und zusichern, dass Sie bis zum xxxxxx bei mir eintreffend mangel- und kostenfrei den Artikel XXXX liefern werden. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Pflicht ablehnen und an der Schadensminderung nicht interessiert.

Ich mache bereits jetzt Schadensersatz einschließlich sämtlicher Folgeschäden geltend. Sollte mir Ihre gleichlautende Erklärung nicht bis zum xxxxx vorliegen, dann werde ich nach meinem ermessen einen Deckungskauf veranlassen, dessen Kosten Sie ebenfalls im Rahmen des Schadensersatzes zu tragen haben. Sollte die Zusicherung von Ihnen nicht bis zu dem gennanten Termin abgegeben werden, so lehne ich auch eine Ersatzlieferung zu einem späteren Zeitpunkt bereits jetzt ab.
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Wotan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Was meinen Sie auf wieviel Tage (Wochen?) ich die Frist setzen sollte?
In den meisten Fällen ist es mir bekannt, das eine Frist von 2 Wochen gesetzt wird, was mir in diesem Fall aber ein bißchen zu viel vor kommt?!

Sollte es soweit kommen, das der Versand sich nicht mehr dazu äußert, wie muss ich weiter vor gehen? Ich nehme mal an das es denn los geht mit Anwalt, Gericht etc.
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wotan hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Was meinen Sie auf wieviel Tage (Wochen?) ich die Frist setzen sollte?
In den meisten Fällen ist es mir bekannt, das eine Frist von 2 Wochen gesetzt wird, was mir in diesem Fall aber ein bißchen zu viel vor kommt?!


Wenn das Schreiben heute raus geht, würde ich den 08.03.2005 einsetzen. Keine Tage oder Wochen sondern ein Datum! Das Schreiben auf jeden fall per Einschreiben mit Rückschein senden. Sollte das Schreiben heute nicht mehr raus gehen, ist das Wochenende zu beachten. Dann bekommt der Händler das ggf. erst nächste Woche Montag. Dann würde ich den Termin auf 10.03.2005 setzen.
Zitat:


Sollte es soweit kommen, das der Versand sich nicht mehr dazu äußert, wie muss ich weiter vor gehen? Ich nehme mal an das es denn los geht mit Anwalt, Gericht etc.


Jo - Vorher schon mal erkundigen nach Anwalt und dann am 11.03. gleich einen kurzfristigen Termin abstimmen.
_________________

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