Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.03.08, 11:30 Titel: Wechsel der KatS-Organisation
Hi Forum,
folgendes hypotetisches Problem:
bin bereits seit einigen Jahren in einer KatS tätig (verpflichtet) ggf. möchte ich diese jedoch ändern, d.h. statt meiner bisherigen Organisation in einer anderen Organisation den Restdienst absolvieren...
Soweit so gut. Nun werde ich jedoch bald 23 und leider musste ich auf der Seite der neuen KatS-Organisation lesen, dass eine Verpflichtung nur möglich ist, wenn man das 23 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Sinn dieser Regelung ist wohl folgende: Wenn man sich mit einem höheren Alter als 23 für sechs Jahre verpflichten würde (z.B. mit 26 jahren), dann würde man ggf das 30 Lebensjahr nach erst vier jahren Dienst vollenden, also noch während der Verpflichtungszeit und dann wäre man nicht mehr durch den Bund heranziehbar...
wenn man jedoch schon z.B. 2 Jahre abgeleistet hat, dann sollte meiner Meinung nach kein Problem bestehen, sich auch noch bis zum Alter von 25 Jahren in der neuen Organisation für die Restdauer von dann vier Jahren zu verpflichten...
Infogedessen würde ich behaupten, dass diese Alters-Verpflichtungsgrenze von derzeit 23 Jahren um die bereits gedienten Jahre nach oben korrigiert werden müsste, wenn man bereits ein paar Jahre abgeleistet hat...
Was haltet ihr von dieser Argumentation? Ist es zulässig, jemandem die Verpflichtung innerhalb einer neuen Organisation zu verweigern, wenn dieser jenseits des 23 Lebensjahres ist, aber die Gesamtverpflichtungszeit bis zum 30 Lebensjahr vollenden könnte?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 02.03.08, 14:27 Titel: Re: Wechsel der KatS-Organisation
Precision hat folgendes geschrieben::
Was haltet ihr von dieser Argumentation?
Nette Idee.
Precision hat folgendes geschrieben::
Ist es zulässig, jemandem die Verpflichtung innerhalb einer neuen Organisation zu verweigern
Gegenfrage: gibt es irgendwo eine Regelung, die eine Organisation zwingen könnte, jemanden in ihren Reihen aufzunehmen?
Möglicherweise hat die Organisation aber auch nur Angst vor zu hoher Einsatzbereitschaft... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
wenn ich meine Arbeitskraft zum Wohle der Allgemeinheit in einer dieser [Pöbelbegriff editiert. Biber] einsetzen möchte, und die es mir nicht ermöglichen wollen, dann ist es [Pöbelbegriff editiert. Biber] nicht mein Problem, wenn ich nicht in der Lage bin einen ersatzdienst abzuleisten!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.