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Wechsel der KatS-Organisation

 
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 11:30    Titel: Wechsel der KatS-Organisation Antworten mit Zitat

Hi Forum,

folgendes hypotetisches Problem:

bin bereits seit einigen Jahren in einer KatS tätig (verpflichtet) ggf. möchte ich diese jedoch ändern, d.h. statt meiner bisherigen Organisation in einer anderen Organisation den Restdienst absolvieren...

Soweit so gut. Nun werde ich jedoch bald 23 und leider musste ich auf der Seite der neuen KatS-Organisation lesen, dass eine Verpflichtung nur möglich ist, wenn man das 23 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Sinn dieser Regelung ist wohl folgende: Wenn man sich mit einem höheren Alter als 23 für sechs Jahre verpflichten würde (z.B. mit 26 jahren), dann würde man ggf das 30 Lebensjahr nach erst vier jahren Dienst vollenden, also noch während der Verpflichtungszeit und dann wäre man nicht mehr durch den Bund heranziehbar...

wenn man jedoch schon z.B. 2 Jahre abgeleistet hat, dann sollte meiner Meinung nach kein Problem bestehen, sich auch noch bis zum Alter von 25 Jahren in der neuen Organisation für die Restdauer von dann vier Jahren zu verpflichten...
Infogedessen würde ich behaupten, dass diese Alters-Verpflichtungsgrenze von derzeit 23 Jahren um die bereits gedienten Jahre nach oben korrigiert werden müsste, wenn man bereits ein paar Jahre abgeleistet hat...

Was haltet ihr von dieser Argumentation? Ist es zulässig, jemandem die Verpflichtung innerhalb einer neuen Organisation zu verweigern, wenn dieser jenseits des 23 Lebensjahres ist, aber die Gesamtverpflichtungszeit bis zum 30 Lebensjahr vollenden könnte?

mfg Precision
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 14:27    Titel: Re: Wechsel der KatS-Organisation Antworten mit Zitat

Precision hat folgendes geschrieben::
Was haltet ihr von dieser Argumentation?
Nette Idee.

Precision hat folgendes geschrieben::
Ist es zulässig, jemandem die Verpflichtung innerhalb einer neuen Organisation zu verweigern
Gegenfrage: gibt es irgendwo eine Regelung, die eine Organisation zwingen könnte, jemanden in ihren Reihen aufzunehmen? Geschockt

Möglicherweise hat die Organisation aber auch nur Angst vor zu hoher Einsatzbereitschaft... Sehr böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die gibt es!

wenn ich meine Arbeitskraft zum Wohle der Allgemeinheit in einer dieser [Pöbelbegriff editiert. Biber] einsetzen möchte, und die es mir nicht ermöglichen wollen, dann ist es [Pöbelbegriff editiert. Biber] nicht mein Problem, wenn ich nicht in der Lage bin einen ersatzdienst abzuleisten!
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