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Fitness-Studio Außerordentliche Kündigung

 
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blondesgift
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 17:48    Titel: Fitness-Studio Außerordentliche Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe Ende Februar 2008 einen 12-Monats-Vertrag in einem Fitness-Studio abgeschlossen.
ch selber wohne NICHT in der Stadt, in der sich das Studio befindet, wollte aber aus privaten Gründen dorthin ziehen, und weil ich ziemlich optimistisch war vor Ort dort einen Job zu finden.
Leider hat das mit dem Umziehen und auch mit der Arbeitsstelle nicht geklappt.
Da ich wirklich relativ weit weg von dem Studio wohne (ca 200km), und sich auch in der nächst größeren Stadt in meiner Nähe (sind aber auch schon knapp 60 km) kein Fitness-Studio der jeweiligen Kette befindet, möchte und muss ich den Vertrag kündigen.
Die Betreiber stellen sich aber stur...Was nun?
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Thema wurde schon relativ oft diskutiert. Die Suchfunktion könnte da helfen.

z.B.: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=133187&highlight=fitnessstudio
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Dieses Thema wurde schon relativ oft diskutiert.
Nein, dieses Thema wurde m.W. noch nicht diskutiert, weshalb auch
ThePhil hat folgendes geschrieben::
Die Suchfunktion
eher nicht hilft.

Da individuelle Rechtsberatung im FDR verboten ist, ganz allgemein:
blondesgift hat folgendes geschrieben::
Die Betreiber stellen sich aber stur...Was nun?
Wenn der Vertrag nicht automatisch nach zwölf Monaten endet, sollte man nachweisbar kündigen. Wenn monatliche Zahlung vereinbart wurde, kann man mit dem Betreiber verhandeln, ob er mit einer Einmalzahlung in geringerem Umfang (also z.B. nur elf satt zwölf Monate) einverstanden ist. Ansonsten brav monatlich zahlen. Unabhängig davon kann man aus solchen Fällen lernen, daß Optimismus allein keine Grundlage für Vertragsabschlüsse ist.


Hat jemand gemerkt, daß ich keinerlei Bemerkung über eine mögliche Verbindung zwischen Nutzername, Haarfarbe und Thema gemacht habe? Jaha, der Biber wird alltersmilde! Auf den Arm nehmen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
ThePhil hat folgendes geschrieben::
Dieses Thema wurde schon relativ oft diskutiert.
Nein, dieses Thema wurde m.W. noch nicht diskutiert


Ach so......Also ich hab schon einige "Fitnessstudiokündigungs"-Threads gesehen. Das genau das Thema noch nicht diskutiert wurde, kann ich mir vorstellen, aber ich wollte nur als Hinweis auf die Suchfunktion verweisen, da das Suchen dort schon einige Erkenntnisse bringen könnte.
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Volker H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tja ...

ich sehe ebenfalls keine Möglichkeit, sich aus dem Vertrag zu lösen. Interessant wäre aber die Frage, was ist, wenn Du - Gott möge es verhüten - morgen einen Autounfall hättest und den Vertrag deshalb 12 Monate nicht erfüllen könntest.

Auf jeden Fall mußt Du nur den Schaden ersetzen und der ist niedriger als die Monatskosten. Wieviel niedriger, kann Dir im Zweifel nur der Richter sagen. Ich sage einfach mal, halbe halbe wäre eine vernünftige Vergleichsbasis. Ganz ohne Blessuren wirst Du nicht aus der sache herauskommen.

Gruß
Volker
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Volker H. hat folgendes geschrieben::
Auf jeden Fall mußt Du nur den Schaden ersetzen und der ist niedriger als die Monatskosten.
Das wär genauso, wenn ein Mieter für die Zeit seiner Urlaubsreise weniger Miete zahlen müsste, weil er die Wohnung weniger abnutzt! Mit den Augen rollen
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Volker H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, so ist es nicht.
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Tica
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man durch Unfall oder sonstige nachweisbare Krankheit das Studio eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, besteht meist die Möglichkeit den Vetrag für diesen Zeitraum stillzulegen. Wenn ich also 4 Monate vom Arzt in Gips gelegt werde muss ich in diesen 4 Monaten nix zahlen. Allerdings wird der Vertrag dann um 4 Monate verlängert.

Sollte man so schwer verletzt sein das man voraussichtlich nie wieder ein Studio aufsuchen kann gibt es meist auch Sonderklauseln das man aus dem Vertrag ganz rauskommt.
_________________
Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee


Zuletzt bearbeitet von Tica am 04.03.08, 12:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Volker H. hat folgendes geschrieben::
Auf jeden Fall mußt Du nur den Schaden ersetzen und der ist niedriger als die Monatskosten.
Quelle? Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

@Biber:

Für Quatsch gibt es keine Quellen, lieber Biber, der ist selbstreferenzierend. Lachen

@Volker H.:

Wenn Sie schon hanebüchenen Unsinn verbreiten, was Ihnen selbstverständlich gestattet sei, wäre es schön, wenn Sie zukünftig Worte wie "möglicherweise", "meiner Meinung nach", "ich glaube" etc. verwenden könnten. Dann wissen die Nutzer wenigstens, daß Ihre Meinung nicht unbedingt juristisch zutreffend ist. Winken

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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