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Angenommen X (19 Jahre) und Y(20 Jahre) sind gute Freunde. X ist Österreicher. X und Y haben Langeweile und haben ein unangemeldetes Auto im Hof stehen. Um unauffällig (inkognito gegenüber der Polizei) aus ihrem Ort zu kommen zB. in die Disco, stehlen sie Zulassungsplaketten von fremden Autos 4 bis 5 Stück, da einige beim abbau beschädigt wurden. Fahrer zur Besorgung der Plaketten war Person Y und Person X sprang raus um die fremden Nummernschilder abzureißen um sie zuhause in ruhe bearbeiten zu können. Grund für die Offenbarung dieser Geschichte ist das X und Y verpetzt wurden von Z, Z war bei einer der "besorgungs fahrten" dabei, Z hat jedoch im Grunde nichts mit der Sache zu tun... denn Z wusste garnicht was X und Y vor hatten.
Nun die Aufgabenstellung:
1 Was kommt in Zukunft auf X.Y und Z zu? Wenn Geldstrafe, wie viel? Wenn Bewährung, wie lange?
2 X ist im Moment in einer Ausbildung, kann er diese dadurch verlieren?
3 Y ist momentan schon arbeiten, kann er diese verlieren?
4 Kann X aus Deutschland direkt verwiesen werden bzw. seine Aufenthaltsgenehmigung beendet werden?
zu 1) kann ich leider nichts sagen. Zu 2) und 3) denke ich, dass man durch eine solche Aktion nicht unbedingt seine Ausbildungsstelle bzw. Arbeitsplatzstelle verliert, weshalb auch. Die Vorfälle waren doch Privat und nicht im Zusammenhang mit der Arbeit/ Ausbildung?
Zu 3): Ich denke nicht, denn diese Vorfälle sind ja noch lange nicht so schlimm wie z.B. Körperverletzungen, und da wurde ja auch keiner ausgewiesen. Es könnte unter Umständen nur dann passieren, wenn X bereits mehrere Vorstrafen hat.
Das ist aber alles nur Vermutung, deshalb garantiere ich nicht für Richtigkeit. Man möge mich gerne verbesserm.
Mit 19 und 20 werden die beiden wahrscheinlich noch nach Jugendrecht behandelt. Sofern keine Vorstrafen bestehen, ist eine Freiheitsstrafe hier keinesfalls zu erwarten, auch keine auf Bewährung. Geldstrafen gibt es im Jugendrecht nicht. Hier ist eher an jugendrechtliche Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit (Höhe nicht vorhersagbar) oder schlimmstenfalls 1 oder 2 Wochenenden Jugendarrest zu denken.
Ausbildungsstelle und Arbeitgeber werden nicht von der Justiz informiert.
Der Österreicher hat keine Ausweisung wegen dieser Sache zu befürchten. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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