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4 cl groß?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Volker H. hat folgendes geschrieben::

Ich möchte noch den Gesichtspunkt des Irrtums ins Feld führen,
der meine bisherige Meinung (zu zahlen ist die getrunkene Menge)
durchaus in Frage stellen könnte.
Bestelle ich nämlich als Ausländer "1 Groß Rolle Toilettenpapier" in der Annahme,
es handele sich um eine große Rolle
und es wird mir 1 Groß (144 Rollen) geliefert,
dann habe ich mich geirrt und kann 143 Rollen zurückgeben.


Aber auch nur, wenn sie die 143 Rollen noch nicht benutzt haben. Das ist hier der Knackpunkt.
Und der Wirt hätte ja auch für die 2cl 4€ verlangen können.. Wenn man die Preise und Mengen in einem Geschäft nicht kennt, sollte man sich vorher erkundigen.
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Volker H. hat folgendes geschrieben::
... Rolle Toilettenpapier ...

Bin mal gespannt, was noch so aus dem Hut gezogen gezogen wird, um einen an sich klaren Sachverhalt doch noch ins Gegenteil umzumünzen.

Volker H. hat folgendes geschrieben::
... Ich möchte noch den Gesichtspunkt des Irrtums ins Feld führen,
der meine bisherige Meinung (zu zahlen ist die getrunkene Menge)
durchaus in Frage stellen könnte. ...

In der Gastronomie ist nicht die getrunkene/gegessene Menge einer Ware zu bezahlen, sondern die bestellte Ware.

Bestelle ich ein Getränk und trinke nur die Hälfte, dann muß ich trotzdem das ganze Getränk bezahlen. Bei Speisen verhält es sich ebenfalls so. Neben der Speise-/Getränkekarte am Tisch, befinden sich in der Gastronomie meist im in der Nähe des Eingangs außen ein Aushang.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
Aber ist es nicht üblicherweise so, dass 2 cl klein und 4 cl groß bedeutet?
Nein. Bestelle ich beim Chinesen um die Ecke "eine große und eine kleine Limo" bekomme ich ein 0,3-l-Glas und ein 0,2-l-Glas; beim Italiener nebendran ein großes und ein kleines Glas Wein, so sind es 0,25 l bzw. 0,1 l; und das "kleine" und das "große" Bier beim Schnitzelwirt haben 0,3 l bzw. 0,5 l; wobei das "kleine" Bier noch etwas größer ist als das "große" Mineralwasser mit 0,25 l.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
pandor hat folgendes geschrieben::
Aber ist es nicht üblicherweise so, dass 2 cl klein und 4 cl groß bedeutet?
Nein. Bestelle ich beim Chinesen um die Ecke "eine große und eine kleine Limo" bekomme ich ein 0,3-l-Glas und ein 0,2-l-Glas; beim Italiener nebendran ein großes und ein kleines Glas Wein, so sind es 0,25 l bzw. 0,1 l; und das "kleine" und das "große" Bier beim Schnitzelwirt haben 0,3 l bzw. 0,5 l; wobei das "kleine" Bier noch etwas größer ist als das "große" Mineralwasser mit 0,25 l.

... ich warte schon auf die nächste EU-Richtlinie zu "groß" und "klein". Winken
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich warte schon auf die nächste EU-Richtlinie zu "groß" und "klein".


Die könnte man dann im Volksmund die "Pandor"-Richtlinie nennen ?

Duckundwech Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

lautes Lachen lautes Lachen lautes Lachen
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Für solche Fälle gibts auch die Preisangabenverordnung. Die schreibt für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__7.html
Lesen muss man auch hier selbär! Winken
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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