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Verfasst am: 02.02.08, 19:53 Titel: Hund beißt mit Leine
Hallo,
vor ein paar Monaten bin ich in den Urlaub mit meiner Familie gefahren und habe meinen Hund einer Freundin anvertraut. Ich habe sie genau eingewiesen, wie sie mit dem Hund umzugehen hat und das sie ihn auf jeden Fall mit Leine führen soll.
Leider hat der Hund ein Kind in den Bauch "gezwickt", als dieses durch ein Gebüsch gesprungen ist. Ich nehme an, dass er sich erschrocken hat, weil wir selber ein einjähriges Kind haben, mit dem sich der Hund sehr gut versteht.
Jedenfalls habe ich Anzeige bekommen und bin zum Tierarzt, habe Impfung geben lassen und so ein Dokument im Krankenhaus abgegeben, dass der Hund keine Krankheiten hat. Ich habe der Frau auch noch vorgeschlagen, das ich das kaputte T-Shirt bezahle...aber sie lehnte ab.
Naja und jetzt hat sie eine Rechtsanwältin eingeschaltet, die 2000€ von meiner Freundin und mir haben will, weil das Kind psychische Störungen hat und therapiert werden muss. Wie gesagt, es war nur ein blauer Fleck und keine Bisswunde.
Ich würde gern wissen, wie die Sache rechtlich aussieht. Habe eine Rechtsschutz aber keine Hundehaftpflicht... Ich sehe aber nicht ein etwas zu zahlen, da der Hund an einer 1m Leine war.
Sollte ich es auf eine Zivilklage ankommen lassen? Ich bin Student und bin mittellos....habe gehört, das man dann nichts zahlen müsste.
Verfasst am: 02.02.08, 20:19 Titel: Re: Hund beißt mit Leine
zx6r hat folgendes geschrieben::
Ich würde gern wissen, wie die Sache rechtlich aussieht. Habe eine Rechtsschutz aber keine Hundehaftpflicht...
Ich würd mal sagen: Dumm gelaufen! Haftpflichtversicherungen sind absolut notwendig, während eine Rechtsschutzversicherung Luxus ist. Und da das Risiko der Hundehaltung nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, sollte jeder Hundehalter unbedingt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Wobei es sich in diesem Fall ja noch um eine Bagatelle handelt, die zwar ärgerlich ist, einen aber nicht in den Ruin treibt. Ein Hund kann auch einen Schaden verursachen, durch den z.B. eine andere Person arbeitsunfähig werden kann. Wenn man für solch einen Schaden selbst aufkommen muß wird man seines Lebens nicht mehr froh.
zx6r hat folgendes geschrieben::
Ich sehe aber nicht ein etwas zu zahlen, da der Hund an einer 1m Leine war.
Es ist völlig egal ob der Hund angeleint war oder nicht. Der Hundehalter hat für alle Schäden aufzukommen, die sein Hund verursacht. Es gibt gewisse Grenzen und Ausnahmen, aber in diesem Fall handelt es sich a) um ein Kind und b) wird dieses nicht mutwillig dem Hund aufgelauert haben.
zx6r hat folgendes geschrieben::
Sollte ich es auf eine Zivilklage ankommen lassen? Ich bin Student und bin mittellos....habe gehört, das man dann nichts zahlen müsste.
Na prima! "Sollen andere doch sehen wie sie ihre Schäden ersetzt bekommen..." Sorry, solch eine Einstellung finde ich wirklich ätzend. Wie würdest Du das finden, wenn Du durch eine andere Person geschädigt wirst, diese aber sagt "Ich bin Student und bin mittellos....habe gehört, das man dann nichts zahlen müsste"?
Zum Glück gilt dieses "nichts zahlen müssen" aber nur so lange, bis die betreffende Person zu Geld kommt. Und nach dem Studium kommt ja wohl hoffentlich ein Job und somit auch das Geld.
Im übrigen sollte der Hundehalter froh sein, wenn er mit einer Schadensregulierung aus dieser Sache heraus kommt. Gemäß der heutigen Gefahrenabwehrverordnungen über die Haltung von Hunden müßte der Vorfall eigentlich an die zuständigen Behörden gemeldet werden. D.h. der Hundehalter hätte u.U. mit Auflagen wie Leinenpflicht und/oder Maulkorbzwang zu rechnen, eine (kostenpflichtige) Wesensüberprüfung des Hundes könnte angeordnet werden, ggf. würde der Hund als "gefährlich" eingestuft werden was zur Folge haben könnte daß die zuständige Gemeinde evtl. eine bis zu 10-fach höhere Hundesteuer fordert usw.
ja das ist schon richtig, aber mir ist das auch schon passiert, als ich 14 war....da hat mich auch ein hund während des fahrrad fahrens in den oberschenkel gezwickt, hatte auch einen blauen fleck. aber manche leute sind einfach nur geldgeil, und wollen aus jedem kleinen vorfall geld raus holen. ich habe damals nie daran gedacht auch nur einen mucks zu machen......
Wenn man einen Hund hat, muß man damit rechnen, das dieser jmd. beißt.
Ein Kind kann auch von einem kleinen Zwicken ein Trauma davontragen, habs selbst erlebt.
Als ich 7 war hat ein Rottweiler mir in die Hand gezwickt (wirklich nur gezwickt), ca 5 Jahre konnte ich an keinem Hund vorbeigehen (außer an unserem eigenen) - auch wenn er nur im Garten rumlief, für die Schule bedeutete das, das ich an der Autobahn langlief, damit ich bloß an keinem Grundstück mit Hund vorbeimußte.
Also für ein Kind kann das wirklich schon schlimm sein.
Übrigens bin ich kein Hundehasser, wir haben selber Schäferhunde...
Grüße
Claudia
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.02.08, 22:00 Titel:
zx6r hat folgendes geschrieben::
ja das ist schon richtig, aber mir ist das auch schon passiert, als ich 14 war....da hat mich auch ein hund während des fahrrad fahrens in den oberschenkel gezwickt, hatte auch einen blauen fleck. aber manche leute sind einfach nur geldgeil, und wollen aus jedem kleinen vorfall geld raus holen. ich habe damals nie daran gedacht auch nur einen mucks zu machen......
fakt ist der hund hat einen schaden verursacht u. ob diesen jemand ersetzt haben will od. nicht ist sein ding! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
ja das ist schon richtig, aber mir ist das auch schon passiert, als ich 14 war....da hat mich auch ein hund während des fahrrad fahrens in den oberschenkel gezwickt, hatte auch einen blauen fleck. aber manche leute sind einfach nur geldgeil, und wollen aus jedem kleinen vorfall geld raus holen. ich habe damals nie daran gedacht auch nur einen mucks zu machen......
Das nützt aber nun alles nix! Fakt ist daß der Hund einen Schaden verursacht hat, und der Gesetzgeber sagt nun mal, daß Tierhalter für die Schädern aufkommen müssen, die von ihren Tieren verursacht werden. In wie weit ein Geschädigter auf eine Schadensregulierung und auch eine Meldung bei der zuständigen Behörde verzichtet ist seine eigene Entscheidung.
Der größte Fehler in dieser Sache ist der, daß keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Denn ob die Ansprüche, die von Seiten der Eltern des gebissenen Kindes nun gestellt werden, gerechtfertigt sind oder nicht, das hätte die Rechtsabteilung der Versicherungsgesellschaft abgeklärt, da hätte sich der Hundehalter nicht drum kümmern brauchen. Natürlich kann er nun selbst einen Rechtsanwalt einschalten, was ich ihm in diesem Fall auch raten würde, zumindest zu einem Beratungsgespräch.
Fakt ist daß der Hund einen Schaden verursacht hat, und der Gesetzgeber sagt nun mal, daß Tierhalter für die Schädern aufkommen müssen, die von ihren Tieren verursacht werden.
Insb. wenn es sich nicht um einen Nutzhund (Wachnd, Hund eines "echten" Schäfers), sondern um ein schlichtes Luxustier handelt, da dann die Haftung sogar verschuldenunabhängig ist... und da sie noch nicht genannt ist, hier die gesetzliche grundlage (§ 833 Satz 1 BGB).
Also kurzer Annex noch der Hinweis, dass eine Hundehaftpflicht in der Tat günstiger, also VIEL günstiger ist als eine Rechtsschutz. Und im Streitfall bietet die auch noch Rechtsschutz, ndem sie unberechtigte fordeungen abwehrt...
n einer Konstellation wie der geschilderten gib es einen einzigen Hoffnungsschimmer, denn neben dem Hundehalter könnte es auch noch andere Inanspruchzunehmende Personen geben - es könnte sein, dass eine (hoffentlich vorhandene) Haftpflichversicherung des urlaubsfrauchens einspringt, insb. ältere Versicherungen haben zT keine Ausschussklausel...
Was mich gerade richtig aufregt, ist die Tatsache, dass der Hund einen Schaden verursacht hat, der Halter dafür aber nicht gerade stehen will, weil der Kläger angeblich geldgeil ist.
Mich würde nun mal interessieren, wie die Sachlage wäre, wenn es das eigene Kind betroffen hätte?
Einfach mal darüber nachdenken und vorallem eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen!!!!!!
Ich habe selbst zwei Hunde und selbstverständlich für Beide eine entsprechende Versicherung, da ich mir nicht zu 100 % sicher sein kann, dass nicht doch etwas vorkommt und sei es "nur", dass einer von Beiden auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht.
Das geht nicht nur darum, daß Kinder geschädigt werden könnten, in dem sie durch ihr unberechenbares Verhalten Hunde erschrecken und die dann in einem Abwehrreflex zubeißen. Man kann als Hundebesitzer noch so gut aufpassen. In einer Schrecksituation kann selbst ein gut erzogener Hund sich sogar aus dem Halsband winden oder sich losreißen und auf die Straße laufen. Wenn es dann zu einem Unfall mit schlimmstmöglichen Folgen käme, kann ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Es wäre dann nicht bloß dumm, keine Hundehaftlicht zu haben, sondern grob fahrlässig.
Was ich hier vermisse ist, dass du noch nicht gesagt hast, was du überhaupt für einen Hund hast. Ist es ein großer oder ein kleiner Hund, welche Rasse, etc.?
Ich weiß nicht wie das Verhältnis zur aufsichtsführenden Person ist aber einen § weiter könnte dich vielleicht das interessieren http://dejure.org/gesetze/BGB/834.html. Trotzdem haben alle Vorredner recht. Es ist dein Hund und du hast die Verantwortung dafür.
Nochmal eine allg. Sache. Ein gut ausgebildeter Hund läuft auch nicht in der Schrecksekunden von der Seite des Rudelführes. In diesem Fall ist leider kein Rudelführer anwesend gewesen.
Hast du mit deinem Hund eine Hundeschule besucht? Eventuell kannst du mit einer abgeschlossenen Prüfung (Begleithundeprüfung oder sogar Schutzhund) noch einiges für dich sprechen lassen. Da dein Hund das Kind in die Hüfte "gezwickt" haben soll wird es sicherlich nicht so ein kleiner "selbstgestrikter" Hund sein. Eine Hundhaltung ist nunmal nicht mit dem Kauf abgeschlossen sondern erfordert auch ein Handeln von A-Z. Eine Haftpflicht ist damit eigentlich schon Pflicht oder fährst du mit deinem Pkw etwa ohne?
Ob und inwieweit diese § zum Zuge kommen, wird in diesem Fall a womöglich ein Gericht entscheiden, da ja
Zitat:
eine Rechtsschutz
besteht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ob und inwieweit diese § zum Zuge kommen, wird in diesem Fall a womöglich ein Gericht entscheiden, da ja
Zitat:
eine Rechtsschutz
besteht.
Ein Gericht wird sich möglicherweise darum kümmern, wenn man es soweit kommen lässt. Soweit stimme ich noch zu. Aber die Rechtsschutzversicherung wird sich dabei raushalten:
§ 3, Abs. 2 der ARB 94 hat folgendes geschrieben::
Rechtsscchutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (...) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen.....
Für derartigen Rechtsstreit ist eine Haftpflichtversicherung zuständig. Wir wollen das, was bereits in einer Haftpflichtversicherung versichert ist, nicht nochmal in der Rechtsschutzversicherung versichern. Deshalb dieser Ausschluss. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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