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Was muss man beachten, will man beruflicher Betreuer werden?

 
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 00:35    Titel: Was muss man beachten, will man beruflicher Betreuer werden? Antworten mit Zitat

Hallo, erst einmal sorry wenn ich im falschen Forum bin, ich konnte mich nicht entscheiden zwischen Betreuungsrecht und Speakers Corner.

Kann mir jemand Tipps geben, was man zu beachten hat, wenn man nach abgeschlossenem Studium berufmäßig gesetzlicher Betreuer werden möchte?

Wie gehe ich da am besten vor?

Gibt es überhaupt Bedarf an weiteren Betreuern?

Muss ich ein Gewerbe anmelden oder was muss man machen um Klienten zu bekommen, die man dann betreut?

Wieviel Klienten braucht man überhaupt?
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob das einheitlich geregelt ist.

Hier jedoch mal eine Informationsbroschüre (PDF), die ich gerade gefunden habe und die mir recht ausführlich erscheint:
http://www.bdb-ev.de/downloads/BdB_Einsteiger.pdf

HIer noch die Seite des Bundesverbands der Berufsbetreuer, die auch o.g. Download anbietet:
http://www.bdb-ev.de/

Gruß
Rena


Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 03.03.08, 01:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbetreuer könnte helfen, und auch mal nach "Betreuungsverein" im I-net suchen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe. Die Broschüre für Einsteiger hab ich in der Zwischenzeit auch gefunden und gelesen, ist ganz gut.

Aber ich hänge noch an dem Punkt darin, man solle sich über den lokalen Markt erkundigen. Wie soll das denn gehen, soll ich zum Amtsgericht gehen und fragen ob die Betreuer brauchen?
Also ich hab den Eindruck Mönchengladbach kann immer Betreuer gebrauchen!
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Naja - warum nicht?
Neben dem Amtsgericht würden mir, wenn ich mir das überlegen würde, noch rein informative Gespräche (auch zu den ganzen anderen Aspekten des Berufs) mit Pflegeheimen, Diakonie und ähnlichen Einrichtungen, Behindertenwohnheimen usw. einfallen. Institutionen eben, die mit Menschen, die ggf. einer Betreuung bedürfen, zu tun haben. Da kann man sich nebenbei auch gleich mal vorstellen ... die entscheiden zwar nicht über die Betreuung aber schadet ja auch nicht, wenn die einen schonmal kennen.

Gruß
Rena
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kennst sich denn auch jemand aus, wie es ist wenn man aus diesem Beruf aussteigen möchte? Muss man dann selbst Ersatzbetreuung finden oder wie läuft das?

Man, ist ja wie beim ganzen Leben, wer an die Geburt denkt darf den Tod nicht vergessen!
Der Betreuungsberuf als ewiger Kreislauf! Smilie
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Als beratende Stelle empfehle ich unbedingt die Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes. Die sollten auch eine Übersicht haben, ob perspektivisch noch Betreuer gebraucht werden.

Ich denke der Einstieg ist regional sehr unterschiedlich, viele Behörden/ Gerichte verlangen aber erst mal ehrenamtliche Tätigkeit um eine Einschätzung zur Eignung festzustellen.

Ansonsten empfehle ich das VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) :

§ 1 Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung
(1) Das Vormundschaftsgericht hat die Feststellung der Berufsmäßigkeit gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu treffen, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahmen seiner Berufsausübung führen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass dem Vormund in absehbarer Zeit Vormundschaften in diesem Umfang übertragen sein werden. Berufsmäßigkeit liegt im Regelfall vor, wenn
1. der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder
2. die für die Führung der Vormundschaft erforderliche Zeit voraussichtlich 20 Wochenstunden nicht unterschreitet.
(2) Trifft das Vormundschaftsgericht die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1, so hat es dem Vormund oder dem Gegenvormund eine Vergütung zu bewilligen. Ist der Mündel mittellos im Sinne des § 1836d des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so kann der Vormund die nach Satz 1 zu bewilligende Vergütung aus der Staatskasse verlangen.


Aussteigen ist sicher nicht von heute auf morgen so einfach möglich, man kann aber einen Betreuerwechsel bei Gericht anregen, der natürlich auch persönlich begründet werden kann (Berufsausstieg)
Einen neuen Betreuer sucht das Gericht/Betreuungsbehörde.

_________________
Grüße Idee Lichtaus
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Naja - warum nicht?
Neben dem Amtsgericht würden mir, wenn ich mir das überlegen würde, noch rein informative Gespräche (auch zu den ganzen anderen Aspekten des Berufs) mit Pflegeheimen, Diakonie und ähnlichen Einrichtungen, Behindertenwohnheimen usw. einfallen. Institutionen eben, die mit Menschen, die ggf. einer Betreuung bedürfen, zu tun haben. Da kann man sich nebenbei auch gleich mal vorstellen ... die entscheiden zwar nicht über die Betreuung aber schadet ja auch nicht, wenn die einen schonmal kennen.


sollte ein betreuer nicht ein "naher" angehöriger sein sieht man sie eher selten bis gar nicht, die meisten kennt man nur vom namen her od. wenn sie dem gericht über den zustand des zu betreuenden berichten müssen.
betreuer müssen dem pflegepersonal ja nicht die füße küssen aber am telefon lässt sich sehr schlecht reden b.z.w über/mit dem betreuten entscheiden, also immer schön an der front bleiben auch wenn sich das geld auf dem leichten weg genauso verdienen lässt!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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