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Verfasst am: 06.03.08, 16:10 Titel: Alte Meldeadressen relevant?
Guten Tag,
jemand gibt bei einer vertraglichen Vereinbarung eine falsche Adresse an. Keine Informationen, außer Name sind angegeben. Die Adresse scheint eine alte gewesen zu sein, an der der Betreffende vor mehr als einem Jahr wohnte.
Ist ein Anwalt, der die Identität der Person ermitteln kann, in der Lage die Identität durch Feststellung, dass derjenige einmal dort angemeldet WAR, zu ermitteln? Oder ist einfach nur der aktuelle Stand der Meldung relevant? Sodass es heißen könnte: "Der wohnt da nicht... keiner an der Adresse angemeldet..." ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.03.08, 16:17 Titel:
Natürlich "kann" eine solche Information notfalls ermittelt werden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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"Kann", aber WIRD gewöhnlich auch? Ich meine, dass dies eine alte Adresse ist, die überhaupt nicht mehr in aktuellem Zusammenhang mit der betreffenden Person steht, darauf muss man schließlich erstmal kommen.
Logischer klänge, es würde einfach nur "falsceh Adresse" dabei herauskommen.
Die alte Adresse ist sogar oft dringend erforderlich, um die aktuelle Adresse herauszufinden. Wenn man beim Einwohnermeldeamt der damaligen Adresse anfragt, wird dort mitgeteilt, wohin sich der Betreffende abgemeldet hat. So kann man sich alle Meldeämter bis zum aktuellen Wohnsitz durchhangeln. Wenn er sich einmal nicht ordnungsgemäß umgemeldet hat, liegt eine OWi vor und man kann beim Meldeamt eine Adressermittlung durch die Polizei anregen. Allerdings muss dies nicht immer zum Ziel führen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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