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Verfasst am: 24.02.05, 16:36 Titel: Anwalt behält Akten ein, darf er das?
Sorry, sicher eine dumme Frage....
Mandant X entzieht Anwalt Y das Mandat u.a. wg. Falschberatung und fordert Anwalt Y auf, die entsprechenden Akten zur Abholung bereitzustellen. Mandant X erwähnt, Anwalt Y wg. des entstandenen Schadens von ca. 140 TEUR in die Haftung zu nehmen.
Anwalt Y hat noch eine Rechnung zu bekommen, die Mandant X so nicht bezahlen will, weil seiner Meinung nach fehlerhaft abgerechnet.
Anwalt Y weigert sich, die Unterlagen herauszugeben. Darf er das, und was kann man da tun? Eine einstweilige Verfügung beantragen - Frist für die Revision läuft weg....
Verfasst am: 24.02.05, 18:26 Titel: Re: Anwalt behält Akten ein, darf er das?
G.E.Nervt hat folgendes geschrieben::
Sorry, sicher eine dumme Frage....
Mandant X entzieht Anwalt Y das Mandat u.a. wg. Falschberatung und fordert Anwalt Y auf, die entsprechenden Akten zur Abholung bereitzustellen. Mandant X erwähnt, Anwalt Y wg. des entstandenen Schadens von ca. 140 TEUR in die Haftung zu nehmen.
Anwalt Y hat noch eine Rechnung zu bekommen, die Mandant X so nicht bezahlen will, weil seiner Meinung nach fehlerhaft abgerechnet.
Anwalt Y weigert sich, die Unterlagen herauszugeben. Darf er das, und was kann man da tun? Eine einstweilige Verfügung beantragen - Frist für die Revision läuft weg....
HIIIIIILLLFFFFFFEEEEEEEEEEE!
(danke für eine solche)
Liebe Grüße
g.e.nervt
1. Sie müssen die Rechnung, sofern sie korrekt ist, bezahlen, selbst wenn der Anwalt falsch beraten haben sollte (Frage: woher wissen Sie das ?).
2. Ein Anwalt ist berechtigt, Handakten bis zur Begleichung der Rechnung zurück zubehalten. Ausnahme: wenn die Zurückhaltung unangemessen wäre.
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