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Widerruf nach Garantiefall, Online-Kauf

 
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t0ast
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 15:35    Titel: Widerruf nach Garantiefall, Online-Kauf Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, man kauf bei einem Online Shop für Kfz Teile eine neue Servopumpe mit voller Garantie, baut diese ein und stellt fest das sie defekt ist.
Man sendet die defekte Pumpe zurück an den Händler und macht gleichzeitig gebrauch vom Rücktrittsrecht beim Online Kauf.

Anstatt dem bezahlten Betrag, bekommt man 3 Wochen später die alte Pumpe repariert zurück. Anbei ein Schreiben, aus diesem ist dann zu lesen das die Pumpe wohl nach dem Einbau kaputt gegangen sein muss, der Hersteller hat aber aus Kulanz und gutem Verhältnis zum Händler die Pumpe repariert.

Man nimmt es zur Kenntnis und äußert erneut das man vom Kauf bereits zurückgetreten ist. Der Händler weigert sich jedoch weil die Pumpe nun nicht mehr neu sei.

Wie ist die Rechtslage?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebe mal zum Verbraucherrecht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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t0ast
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Berichtigung Ausrufezeichen
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 19:54    Titel: Re: Widerruf nach Garantiefall, Online-Kauf Antworten mit Zitat

t0ast hat folgendes geschrieben::
Der Händler weigert sich jedoch weil die Pumpe nun nicht mehr neu sei.

Wie ist die Rechtslage?


Ungünstig für den Fernabsatz-Unternehmer.

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht auch bei Ingebrauchnahme (selbst bei Zerstörung) fort. Der Unternehmer ist auch nur insoweit berechtigt, für aus bestimmungsgemäßer Ingebrauchnhame resultierenden Verschlechterungen Wertminderungsersatz zu verlangen, wie er bei Vertragsschluß a) klar u. verständlich, b) schriftlich/in Textform darüber informiert hat, daß für durch Ingebrauchnahme entstehende Verschlechterungen Wertersatz zu leisten wäre und c) auf eine Möglichkeit hingewiesen hat, wie die Sache wertersatzpflichtfrei geprüft werden kann.

Offensichtlich fehlen hier entsprechende Hinweise .... ?

mbG
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t0ast
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Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, keinerlei Hinweise. Weder Hinweis auf Wiederrufsrecht, Garantiebedingungen, noch sonst etwas.
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