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Verfasst am: 06.03.08, 21:36 Titel: Fehler in Vordiplomzeugnis, Anspruch auf Neues? ...
Schönen guten abend!
meine Fragen:
1) Wenn ein Student ein Vordiplomzeugnis erhalten hat und später feststellt, daß es einen schwerwiegenden offensichtlichen Fehler enthält (z.B. Druckfehler etc.), hat er dann Anspruch auf ein Neues? Wo ist das geregelt (Gesetz etc.)?
2)Wenn dem Student das Zeugnis abhanden kommt, hat er dann Anspruch auf ein neues? Wo ist das geregelt?
3) wie lassen sich etwaige Ansprüche durchsetzen?
Ich würde mich auch schon über kleine Hinweise sehr freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen, Michi
Verfasst am: 06.03.08, 21:59 Titel: Re: Fehler in Vordiplomzeugnis, Anspruch auf Neues? ...
michi777 hat folgendes geschrieben::
Schönen guten abend!
meine Fragen:
1) Wenn ein Student ein Vordiplomzeugnis erhalten hat und später feststellt, daß es einen schwerwiegenden offensichtlichen Fehler enthält (z.B. Druckfehler etc.), hat er dann Anspruch auf ein Neues?
Ja.
Zitat:
Wo ist das geregelt (Gesetz etc.)?
Keine Ahnung.
Zitat:
2)Wenn dem Student das Zeugnis abhanden kommt, hat er dann Anspruch auf ein neues?
Ja.
Zitat:
Wo ist das geregelt?
Keine Ahnung.
Zitat:
3) wie lassen sich etwaige Ansprüche durchsetzen?
Man geht mit der fehlerhaften Urkunde zur ausstellenden Stelle (Prüfungsamt?) und bittet um Berichtigung bzw. um eine Zweitschrift der "abhanden gekommenen" Urkunde. Möglicherweise genügt auch ein Anruf. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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