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Verfasst am: 29.02.08, 22:32 Titel: Zollprobleme bei offiziell lizensierten Fanartikel aus USA
Hallo zusammen,
in diesem fiktiven Fall dreht es sich um eine Fan-Jacke eines sehr populären Rennfahrers aus den USA. Eine solche Jacke hat nämlich A bestellt, da Fanartikel in Deutschland wenn überhaupt, nur sehr schwer erhältlich sind. Fanartikel die erhältlich sind, sind bereits sehr veraltet und von einem anderen Team, für welches der erwähnte Rennfahrer nicht mehr fährt.
Nehmen wir an, dass der fiktive Hersteller der Jacke offiziell lizensiert ist, und er die Ware herstellen und vertreiben darf.
A bekam also eine Nachricht, dass seine Jacke sich im fiktiven Zollamt befindet. Unter Beisein eines fiktiven Zollbeamten wird die Packung geöffnet und nach längerer Begutachtung wird A mitgeteilt, dass die "Aussetzung der Überlassung" der Jacke verfügt wird, da sich auf dieser Jacke mehrere Logos von namhaften (fiktiven) Firmen befinden, die mit dem Fahrer und Team offiziell Sponsorenverträge geschlossen haben. Diese Logos sind allesamt eingetragene Markenzeichen. Die "AdÜ" wurde zur Überprüfung der Echtheit und Rechtmäßigkeit dieser Logos auf dieser Jacke, aufgrund vorliegender Anträge der Firmen, verfügt.
A stellt sich nun die Frage, wie die Handhabung eines solchen Falls ist. Es handelt sich um ca. zehn Firmenlogos. A denkt, dass laut Gesetz nun die Anwälte der Firmen 10 bzw. auf Antrag 20 Arbeitstage Zeit hätten, ihre Entscheidung bekannt zu machen. A stellt sich nun die Frage, ob diese Frist für alle Firmen gleichzeitg und parallel mit Bekanntgabe der AdÜ beginnt, oder ob die Prüfungen nacheinander stattfinden, also insgesamt auf ca. 200 Arbeitstage verteilt.
A fragt sich, welche Möglichkeiten die Firmenanwälte bezüglich der Jacke hätten (Herausgabe, Vernichtung)? Ist es möglich, dass eine Einfuhr ihrerseits (auch für die private Nutzung) nicht gewünscht ist? Hier sei nochmals bemerkt, dass es sich bei dieser Jacke um ein offiziell lizensiertes Produkt handelt.
Rechteinhaber ist eigentlich nur Hersteller/Vertreiber der Jacke. Bei der AdÜ wird ferner nur geprüft, ob die Jacke eine Fälschung ist oder ob es sich um ein Original handelt. Also wird nur der Rechteinhaber angeschrieben bzw. dessen Rechtsvertretung.
Diese 10 Tage bzw 20 Tage hat der Rechteinhaber Zeit, um zu entscheiden, ob die Ware zu ihm zur Begutachtung geschickt wird oder ob er nichts macht. Wenn er sich die Ware zur Beguachtung schicken lässt, dann kann es länger dauern.
Es ist egal, ob es sich um ein ofiziell lizenziertes Produkt handelt, denn es könnte eine Fälschung sein. Ich denke, die Lizenzierung dieser Jacke ist auf den Markt "USA" beschränkt. Die AdÜ ist eine Maßnahme nach Europarecht, ein Parallelimport wird aufgrund des MarkG nur bei Einfuhren im geschäftlichen Verkehr (wenn klar ist, dass die Ware weiterverkauft werden soll z.B.) nachgegangen.
Mal angenommen A hätte heute vom fiktiven Zollamt Post bekommen, in dem ihm der Grund der Aussetzung mitgeteilt wurde. Es geht um die widerrechtliche Verwendung des Logos eines fiktiven weltweit agierenden Reifenherstellers, dessen Logo sich auf der Jacke befindet.
Der fiktive Hersteller dieser Jacke, ist eine komplett andere Firma. Es werden also tatsächlich die Firmen, welche sich auf der Jacke befinden, durchgearbeitet, ohne die Echtheit der Jacke zu prüfen, sondern die Echtheit und Rechtmäßigkeit der Logos...
Wie wird denn fiktiv argumentiert? In den Schreiben müssen die Rechtsgrundlagen doch genannt sein.
Es In dem fitkiven Schreiben wird A die widerrechtliche Verwendung des Reifenhersteller-Logos vorgeworfen. Die Jacke dürfte sich nun beim deutschen Patentantwalt der fiktiven Reifenfirma befinden, der prüft, ob das Logo echt ist. In diesem (fiktiven) Fall handelt es sich um den offiziellen Reifen-Lieferanten der Rennserie, in welcher der Rennfahrer fährt...
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