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Selbst erstelllte Gewaltdarstellung in einem Computer Spiel.

 
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fragebogen
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 15:58    Titel: Selbst erstelllte Gewaltdarstellung in einem Computer Spiel. Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich wusste nicht wie ich den Titel nennen sollte.

Also es geht mir darum, das in einem Öffentlichen Forum über ein Computer Spiel diskutiiert wird. So weit so gut, allerdings kann man in diesem Spiel, man muss es sich vorstellen das es wie ein Sandkasten aufgebaut ist, also man kann dort Gegenstände erscheinen lassen, z.b Kisten, Fässer und Möbel, allerdings auch Menschen.

Nun ja, diese Figuren die als Menshen zu betrachten sind, haben ein Ragdoll das heißst, das man diese in dem Spiel bewegen kann sprich man kann sie so platzieren das sie Sitzen stehen und andere Verrückte Posen machen können.

Man setzt die also auf einen Stuhl und gibt ihnen eine Zaitung in die Hand, und im nachhinein kann man diese mit einem Fotobearbeitungsprogramm noch bearbeiten, Text hinzufügen.
Viele machen lustige Comics und so.

Für die, die sich damit noch nicht so gut auskennen, hab ichs mal beschrieben.

Soweit ist ja alles noch in Ordnung. Allerdings tauchen in diesem Forum auch Bilder auf mit gewaltverherlichendem Material, die halt die Leute die in diesem Forum angemeldet sind und dieses Spielbesitzen machen.

Ich gebe vielleicht mal ein beispiel, das dort jemand großes Loch in einen kaum zu übersehen Menschen hineingeschossen hat wodurch man diesen "Mörder" auch sehen kann. Oder eine Frau die am Boden liegt mit einem Messer im Hals, daneben ein Würfel.
Es ist auch Blut zu sehen.

Ich hab mir mühe gegeben es einfach deutlich und verständlich zu schreiben, weil ich einfach neugierig bin, wie die rechtslage bei so etwas ist.

Den in diesem Forum steht in den Regeln "extreme Gewaltdarstellung Verboten", es gibt viele solcher Bilder. Dadurch will ich einfach wissen, wie ist die Rechtslage, ist es Verboten? Da das Forum keine Altersbeschränkung hat also auch minderjährige können sich da anmelden, und es sind auch viele Minderjährige da unterwegs.

Mfg fragebogen
Winken
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

StGB hat folgendes geschrieben::

§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Hier eine ähnliche Diskussion.
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fragebogen
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das hab ich schon gelesen im StGB und der link beantwortet nicht meine Frage.
Es handelt sich ja um ein Computer Spiel, und wenn ja jemand eine Gewalttat nachstellt, und sie veröffentlicht. Es sind ja keine Schriften, und die Menschen sind ja nicht echt.
Sie werden ja hergestellt mit dem Spiel, und auch Veröffentlicht, sogar Minderjährigen zugänglich macht.
In wie weit ist da die Rechtslage, da es sich ja um ein Computer Spiel handelt.

Man kann ja Killerspiele Spielen, die sind schon ab 16, wo die Gegner Kopfverletzungen bekommen eine einschlag wunde z.b im gesicht oder am kopf, und dann Physikalisch zu boden gehen.
Die kann man ja im Laden kaufen und sieht nicht so aus als wenn man da mit dem gesetzt in konflikt gerät.
Da man in dem Spiel ja nur Töten kann, sonst nichts.

Aber in dem anderen Spiel kann man seiner Phantasie freien lauf lassen, und sie in Bildern verewigen. Und darum geht es mir. Da es ja auch ein Spiel ist, aber diese Bilder zeigen halt diese gewaltverherlichenden Posen und so.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

fragebogen hat folgendes geschrieben::
...
Es handelt sich ja um ein Computer Spiel, und wenn ja jemand eine Gewalttat nachstellt, und sie veröffentlicht. Es sind ja keine Schriften, und die Menschen sind ja nicht echt.
Sie werden ja hergestellt mit dem Spiel, und auch Veröffentlicht, sogar Minderjährigen zugänglich macht.
In wie weit ist da die Rechtslage, da es sich ja um ein Computer Spiel handelt.
...

Zu "Schriften" siehe

§ 11 (3) StGB hat folgendes geschrieben::
...
(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

Der § 131 (1) StGB enthält den Verweis auf § 11 Abs. 3 StGB.

ThePhil hat folgendes geschrieben::
...

Hier eine ähnliche Diskussion.

Dies sehe ich auch so, daher "Ich habe fertig!". Lachen
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