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Ausbildungsdienst + Sturm Emma > 8 Stunden

 
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 11:46    Titel: Ausbildungsdienst + Sturm Emma > 8 Stunden Antworten mit Zitat

Hi Forum,

angenommen am gestrigen stürmischen Samstag hatte eine KatS-Organisation mal wieder einen Samstagsdienst von 6 Stunden Dauer veranstaltet. Bei Dienstende um 14:00 klingelt es dann wetterbedingt Alarm, da Sturm Emma zu wüten beginnt. Infogedessen wird eine ganze Reihe von Einsätzen bis spät in den Abend bis ca. 19:00 Uhr durchgeschrieben.

Nun habe ich ernsthafte Bedenken, dass dieses rechtmäßig ist.
Grund dafür:
Der KatS-Dienst beginnt um 8:00 morgens. Bei Dienstschluss um 14:00 sind bereits volle sechs Stunden im Dienste der Allgemeinheit abgeleistet. Wenn nun Einsätze bis 19 Uhr durchgegeben werden, so liegt die KatS Dienstzeit für den Tag bei insgesamt elf Stunden.
Ich meine mich erinnern zu können, dass in jedem einzelnen Einsatz spätestens nach 8 Stunden Einsatzdauer eine Ablösung gestellt werden muss und daraufhin mindestens 12 Stunden Ruhe zu gewähren sind.
Infogedessen wäre eine Alarmierung an einem Dienstsamstag nur bis maximal 16:00 möglich, da sonst gegen Arbeitsschutzrichtlinien verstoßen wird.

Was meint ihr dazu? Hat sich die Einsatzzentrale strafbar gemacht, wenn sie über den Zeitpunkt von 16 Uhr noch weitere Einsätze durchschreibt? Es ist dabei davon auszugehen, dass die Einsatzzentrale über den bereits stattgefundenen sechsstündigen Dienst informiert sein musste.

mfg Precision
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stelle mir gerade vor, wie Precision reagiert, wenn seine Wohnung brennt und die freiwillige Feuerwehr nicht ausrückt, da alle Mitglieder schon einen 8 Stunden Bürotag und einen 2 stündigen Einsatz hinter sich haben... Mit den Augen rollen
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

....und kein Schwein hat daran gedacht Emma zu informieren, dass die Jungs bereits sechs Stunden im Dienst sind, jetzt Feierabend haben und sie endlich aufhören soll zu pusten Mr. Green
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Precision
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache ist doch folgende:

Wir sprechen hier nicht von einem sechsstündigen privat bedingten Bürotag, sondern von einer durch die KatS-Behörde gewollten und angesetzten Ausbildungsveranstaltung.
Darüber hinaus sprechen wir hier nicht von einem plötzlich unerwartet auftretenden Feuer, sondern von einem in allen Medien mit drei Tagen Vorlauf angekündigten Sturm.
Insofern bestand für die KatS-Behörde durchaus Planungsmöglichkeit, den Ausbildungsbetrieb rechtzeitig abzusagen, um eine volle achtstündige Dienstbereitschaft während des Sturmes zu gewährleisten.

Ich habe den Eindruck, dass sich die wenigsten in diesem Forum tatsächlich die Mühe machen, sich mit den entsprechenden Gesetzen zu beschäftigen, oder gar ansatzweise versuchen, eventuell bestehende Gesetzeslücken zugunsten der Ersatzdienstleistenden auszulegen, oder auch nur nachvollziehen zu wollen.
Anders kann ich es mir nicht erklären, dass niemand auf die angesprochene gesetzliche Regelung zum 8-stündigen Dienst eingegangen ist. Wozu gibt es bittesehr eine derartige Regelung, wenn es dann in der Umsetzung wieder niemanden interessiert.

Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die Moderatoren und Teilnehmer sich in diesem Forum lediglich aufhalten, um sich über die Probleme der Ersatz- oder Wehrdienstleistenden zu belustigen. Es kommt kaum mal eine brauchbare Antwort, die auch nur ansatzweise die Interessen der Fragesteller deckt, oder auch nur die Spur einer Hilfsbereitschaft erkennen lässt.
Wahrscheinlich darum, weil die Moderatoren selber diesen Wehr-Schwachsinn feige haben über sich ergehen lassen, weil sie damals keinen Mumm hatten, sich gegen das unfaire Wehrsystem aufzulehnen und weil sie es ihrer Nachfolgegeneration verdenken, dass diese in irgendeiner Weise günstiger um diesen Dreck herumkommen könnten.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Precision hat folgendes geschrieben::
...die angesprochene gesetzliche Regelung zum 8-stündigen Dienst eingegangen ist.


Wo soll sich diese Regelung denn finden?
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt die Dienstanweisungen für die Einsatzzentrale spätestens nach 8 Stunden Einsatzdauer eine Ablösung zu stellen.
Grundsätzlich gilt diese Regelung auf jeden Fall für einen einzelnen Einsatz, doch ich denke aus prinzipieller Natur muss sie auch auf mehrere kleine Einsätze sowie auf die Ausbildungsdienste angewednet werden.

Ein Zivildienstleistender darf schließlich auch nach 8 Stunden die Sachen packen. Sollte er Überstunden machen, dann darf er ggf. einige Tage abbummeln. Insofern muss diese Logik auch in den katastrophenersatzdienst übertragen werden.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Precision hat folgendes geschrieben::
Es gibt die Dienstanweisungen für die Einsatzzentrale spätestens nach 8 Stunden Einsatzdauer eine Ablösung zu stellen.


Eine Dienstanweisung ist aber kein Gesetz.

Der Verstoss gegen eine Diesntanweisung hat in aller Regel nur fuer denjenigen Konsequenzen, der den Verstoss begangen hat - wenn ueberhaupt.

Zitat:
Ein Zivildienstleistender darf schließlich auch nach 8 Stunden die Sachen packen.


Ein Ersatzdienstleistender ist aber kein Zivildienstleistender. Davon abgesehen darf auch ein ZDL nicht einfach "nach 8 Stunden die Sachen packen".

Zitat:
Sollte er Überstunden machen, dann darf er ggf. einige Tage abbummeln. Insofern muss diese Logik auch in den katastrophenersatzdienst übertragen werden.


Wieso muss sie uebertragen werden? Zivildienst und Ersatzdienst sind nicht vergleichbar.
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Da durch beide Tätigkeiten die Dienstpflicht erfüllt wird, sind beide Tätigkeiten deckungsgleich!
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Precision hat folgendes geschrieben::
Da durch beide Tätigkeiten die Dienstpflicht erfüllt wird, sind beide Tätigkeiten deckungsgleich!


Nein!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vorab-Hinweis: Keine Ironie. Purer Sarkasmus. Kein Beitrag eines Moderators, sondern des Mitgliedes Biber.

Precision hat folgendes geschrieben::
Ich habe den Eindruck, dass sich die wenigsten in diesem Forum tatsächlich die Mühe machen, sich mit den entsprechenden Gesetzen zu beschäftigen
Warum werde ich bloß das Gefühl nicht los, daß Sie diese Aussage auf sich selbst beziehen sollten?

Precision hat folgendes geschrieben::
Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die Moderatoren und Teilnehmer sich in diesem Forum lediglich aufhalten, um sich über die Probleme der Ersatz- oder Wehrdienstleistenden zu belustigen.
Nein. Nur über die der Ersatzdienstleistenden.

Precision hat folgendes geschrieben::
Es kommt kaum mal eine brauchbare Antwort, die auch nur ansatzweise die Interessen der Fragesteller deckt, oder auch nur die Spur einer Hilfsbereitschaft erkennen lässt.
Das liegt an den falschen Fragen. Wenn hier z.B. jemand fragt, wie und wo er sich beim Bund verpflichten kann, bekommt er von den Moderatoren und Teilnehmern sofort jede Menge hilfreiche Antworten.

Precision hat folgendes geschrieben::
Wahrscheinlich darum, weil die Moderatoren selber diesen Wehr-Schwachsinn feige haben über sich ergehen lassen, weil sie damals keinen Mumm hatten, sich gegen das unfaire Wehrsystem aufzulehnen und weil sie es ihrer Nachfolgegeneration verdenken, dass diese in irgendeiner Weise günstiger um diesen Dreck herumkommen könnten.
Genauso ist es. Boah, Leute gibt's - und schießen darf man nicht!


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." (Albert Einstein)
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Das liegt an den falschen Fragen. Wenn hier z.B. jemand fragt, wie und wo er sich beim Bund verpflichten kann, bekommt er von den Moderatoren und Teilnehmern sofort jede Menge hilfreiche Antworten.


Ich finde das, wenn ich ehrlich bin, mehr als schade. Nein, die Tatsache, dass Hilfesuchende Ratschläge bekommen, finde ich nicht schade, sondern viel mehr diese, dass Leute, die der heutigen Pseudo-Wehrpflicht entgehen wollen, da sie z. B. die heutige Einberufungspraxis ungerecht finden, hier sich größtenteils dumme Kommentare anhören müssen und auch teilweise falsche Informationen bekommen. Letzteres könnte natürlich auch daran liegen, dass einige Teilnehmer sich noch nicht mit dem aktuellen Wehrrecht auseinandergesetzt haben. Noch nie war es so einfach wie heute, dem Wehr- oder Zivildienst zu entgehen und dafür Nulldienst zu leisten. Sicherlich ist diese Tatsache den hiesigen Wehrpflichtbefürwortern ein Dorn im Auge, schließlich markiert dies doch das baldige Ende der Wehrpflicht. Ja, auch hierzulande wird die Wehrpflicht abgeschafft werden wie in den meisten anderen EU und NATO-Ländern, es ist nur eine Frage der Zeit - und das ist auch gut so. Bei der heutigen Einberufungspraxis - es leisten nur noch 15% der Männer Wehrdienst! - hat m. E. JEDER ein berechtigtes Interesse, dem Zwangsdienst zu entgehen, schließlich gleicht diese Ungerechtigkeit russischem Roulette.
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