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Wie bestellt man einen Betreuuer?

 
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madden
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 19:37    Titel: Wie bestellt man einen Betreuuer? Antworten mit Zitat

Wenn man einen Menschen kennt, von welchem man durch sein Verhalten und Äußerungen überzeugt davon ist, dass dieser Betreuung benötigt bzw. es wäre von Nöten, einen Betreuer zu bestellen - wie geht er dies an?

Wie ist die Rechtslage?
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann beim zuständigen Amtsgericht (dort wo der Betroffene wohnt) eine Betreuung anregen. Dies kann völlig formlos geschehen. Darin sollten die Personalien der betroffenen Person angegeben sein. Ferner sollten die Bereiche angegeben sein, für die die Person eine Betreuung brauchen wird (denkbar sind Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden etc.). Falls eine Person bekannt ist, die als Betreuer bereit und geeignet sein könnte, wäre es günstig diese ebenfalls anzugeben. Des weiteren sollte kurz aber präzise beschrieben werden, was die betroffene Person macht oder eben nicht mehr macht, also warum man der Meinung ist, dass die Person eine Betreuung benötigt. Falls eine ärztliche Stellungnahme/Attest/Gutachten oder ähnliches beigebracht werden kann, beschleunigt dies das Verfahren unter Umständen. Falls Angehörige der betroffenen Person bekannt sind, sollten diese ebenfalls mit Adresse angegeben werden (diese werden schriftlich zu dem Verfahren angehört).
Falls man mit dem Formulieren der Anregung Schwierigkeiten hat, kann man sich auch an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts wenden, die übernehmen dann die Aufnahme der Anregung.
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madden
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.

Falls Angehörige der betroffenen Person bekannt sind, sollten diese ebenfalls mit Adresse angegeben werden (diese werden schriftlich zu dem Verfahren angehört).

Zum einen sind die Angehörige nicht persönlich bzw. namentlich bekannt.
Zum anderen würden diese womöglich das Gegenteil behaupten, aus Liebe und Loyalität zum (hier) Elternteil.

Zudem besitzen sie womöglich wenig Kenntis der Person über dessen verwalterische Tätigkeiten als Vermieter eines Mehrfamilienmiethauses.

In wie fern läge die Gewichtigkeit von Aussagen der Angehörigen im Gegensatz zu den Menschen, welche tagtäglich mit der betreffenden Person verkehren (persönlich wie schriftlich)?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 07:55    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist wichtig, dem Gericht die Umtände so genau wie möglich zu schildern.

Sollte tatsächlich die Einrichtung einer Betreuung in Frage kommen, dann wird ein Richter den betreffenden Menschen besuchen, ihn nach seinem Willen befragen und sich ein Bild von der Sitaution machen. Davor wird ein amtsärztliches Gutachten eingeholt.

Gruß

Andreas
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

madden, hier können Sie noch einiges nachlesen:
http://www.recht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=63&Itemid=132
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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