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Verfasst am: 10.03.08, 19:37 Titel: Wie bestellt man einen Betreuuer?
Wenn man einen Menschen kennt, von welchem man durch sein Verhalten und Äußerungen überzeugt davon ist, dass dieser Betreuung benötigt bzw. es wäre von Nöten, einen Betreuer zu bestellen - wie geht er dies an?
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 10.03.08, 19:48 Titel:
Man kann beim zuständigen Amtsgericht (dort wo der Betroffene wohnt) eine Betreuung anregen. Dies kann völlig formlos geschehen. Darin sollten die Personalien der betroffenen Person angegeben sein. Ferner sollten die Bereiche angegeben sein, für die die Person eine Betreuung brauchen wird (denkbar sind Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden etc.). Falls eine Person bekannt ist, die als Betreuer bereit und geeignet sein könnte, wäre es günstig diese ebenfalls anzugeben. Des weiteren sollte kurz aber präzise beschrieben werden, was die betroffene Person macht oder eben nicht mehr macht, also warum man der Meinung ist, dass die Person eine Betreuung benötigt. Falls eine ärztliche Stellungnahme/Attest/Gutachten oder ähnliches beigebracht werden kann, beschleunigt dies das Verfahren unter Umständen. Falls Angehörige der betroffenen Person bekannt sind, sollten diese ebenfalls mit Adresse angegeben werden (diese werden schriftlich zu dem Verfahren angehört).
Falls man mit dem Formulieren der Anregung Schwierigkeiten hat, kann man sich auch an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts wenden, die übernehmen dann die Aufnahme der Anregung.
Falls Angehörige der betroffenen Person bekannt sind, sollten diese ebenfalls mit Adresse angegeben werden (diese werden schriftlich zu dem Verfahren angehört).
Zum einen sind die Angehörige nicht persönlich bzw. namentlich bekannt.
Zum anderen würden diese womöglich das Gegenteil behaupten, aus Liebe und Loyalität zum (hier) Elternteil.
Zudem besitzen sie womöglich wenig Kenntis der Person über dessen verwalterische Tätigkeiten als Vermieter eines Mehrfamilienmiethauses.
In wie fern läge die Gewichtigkeit von Aussagen der Angehörigen im Gegensatz zu den Menschen, welche tagtäglich mit der betreffenden Person verkehren (persönlich wie schriftlich)?
es ist wichtig, dem Gericht die Umtände so genau wie möglich zu schildern.
Sollte tatsächlich die Einrichtung einer Betreuung in Frage kommen, dann wird ein Richter den betreffenden Menschen besuchen, ihn nach seinem Willen befragen und sich ein Bild von der Sitaution machen. Davor wird ein amtsärztliches Gutachten eingeholt.
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