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Verkauf eigener Fotografien

 
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Gast007
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 11:52    Titel: Verkauf eigener Fotografien Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich bin im Bereich Programmierung, Webdesign gewerblich tätig. Ein Kunde hat mich angesprochen, ob er die Lizenzen einiger meiner Fotos käuflich erwerben kann. Welche gesetzlichen Bestimmungen muß ich denn dabei beachten? Es handelt sich ausschließlich um fotografierte Landschaften und Tiere. Einige Aufnahmen von Personen auf Veranstaltungen sind auch darunter.

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Israfil
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 23:50    Titel: Re: Verkauf eigener Fotografien Antworten mit Zitat

Prinzipiell können Sie ohne Einschränkung Lizenzen an den Fotos verkaufen. Bei den Veranstaltungsfotos, auf denen Personen zu sehen sind, sollten Sie darauf achten, dass die Personen nicht Mittelpunkt des Fotos, sondern nur "Beiwerk" der Veranstaltung sind.
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buero_b
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 18:40    Titel: Re: Verkauf eigener Fotografien Antworten mit Zitat

Guten Tag,

dieses Thema interessiert mich ebenso. Ich habe für meine Fotos, die ich verkaufen will, nach dem Studieren div. "Roh- AGB´s", die es ja im Internet zum Download gibt, meine eigenen AGB´s (so gut ich das als Nicht-Jurist verstehe) verfasst. Was das Fotografieren von Personen angeht, bin ich da auf folgende Formulierung gestossen, die von vielen Fotografen verwendet wird:

Zitat:

"Der Besteller/ Kunde hat selbst die Einwilligung der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen zur Veröffentlichung ihres Bildes einzuholen. Dies gilt nicht, soweit „XXX“ ausdrücklich schriftlich zusichert, dass eine Einwilligung der Person vorliegt.

“XXX“ übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen, Rechte Dritter , wie Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am Unternehmen, Markenrecht etc. durch den Gebrauch des Bildmaterials nicht verletzt wird. Sofern Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Bildmaterials Ansprüche gegenüber dem Kunden / Besteller erheben, so ist hiervon „XXX“ unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die möglicherweise erforderlichen weiteren rechtlichen Schritte sind abzustimmen. "

Bin ich mit einer solchen Formulierung "auf der sicheren Seite" und kann auch Fotos mit Personen zum Verkauf anbieten? Oder ist das eher rechtlich bedenklich?

Falls dieses Forum von einem RA für Markenrecht o.ä. moderiert wird, interessiert mich, an wen ich mich wenden kann, um meine AGB ggf. überprüfen zu lassen und was das kosten würde.

Vielen Dank

Ina
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