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Ich bin auf der Suche nach jemand, der sich mit Brauerei- oder Spirituosenverträgen auskennt.
Wenn ich einen Vertrag mit Brauerei A abschliesse, darf ich natürlich kein Bier der Brauerei B verkaufen. Aber wie verhält es sich mit Werbung, darf ich trotz Vertrag mit Brauerei A Werbung (Thekenaufsteller, Plakate, etc.) für ein Produkt der Brauerei B machen?
Die gleiche Frage gilt für Verträge mit Wodka- oder Likörmarken.
Mir ist klar, dass nicht alle Verträge gleich sind, aber wie verhält es sich bei der Großzahl? Hat jemand schon mehrere solcher Verträge gesehen?
Das hängt erfahrungsgemäss davon ab, welche Leistungen die Brauerei dabei erbringen soll.
Falls die Brauerei beispielsweise lediglich eine Leuchtreklame und und ein paar Gläser bezahlt, dürften die Verpflichtungen des Wirts sicher geringer ausfallen, als wenn man von der Brauerei Räumlichkeiten, Möbel, Zapfanlagen etc zur Verfügung gestellt bekommt. Je mehr die Brauerei springen lassen soll umso kleiner wird der Spielraum für den Wirt.
Da müsste sich der Wirt mal Gedanken machen, was er mit der Brauerei verhandeln möchte. Meist werden die Verträge recht individüll ausgehandelt.
LarsG hat folgendes geschrieben::
Wenn ich einen Vertrag mit Brauerei A abschliesse, darf ich natürlich kein Bier der Brauerei B verkaufen.
Selbst das muss nicht unbedingt so sein.
Interessante Seite zu Pacht&Bierlieferverträgen: http://www.abseits.de/pachtvertrag.htm _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
All diese Sachen sollten in einem Vertrag drinstehen, das kann man lesen und unterschreiben, oder es sein lassen.
Alles andere ist wohl Verhandlungssache mit der Brauerei.
Aber immer durchlesen ( auch das kleingedruckte) ehe man/frau unterschreibt. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
bindung an sich ist ok, wenn eine entsprechende gegenleistung besteht seitens der brauerei. man muss nur aufpassen, dass man am ende nicht listenpreise zahlt, sondern marktübliche.
ein beispiel: man zahlt normalerweise 150-160,- € pro hektoliter, ist man gebunden kann dies auch leicht 185-195,- € sein, undzwar jeden monat und jedes jahr. wenn man davon ausgeht, dass man 5-10 jahre an dem ort verbleibt (oder noch länger, kürzer macht keinen sinn, dann lief es nicht und dann is auch wieder egal) und man einen umsatz hat, der dann irgendwo zwischen 10-20 hektoliter pro monat liegt (und 10 hektoliter muss man mind. haben), dann kommt da eine summe zustande, die einem das wasser in die augen treibt.
Bei Spirituosen gibt es in der Regel keine solchen Verträge.
Es gibt Werbekostenzuschüsse seitens der Hersteller. Dafür weist man zumeist in der Karte darauf hin das man dieses Getränk bevorzugt ausschenkt.
Bei Brauereien kommt es darauf an ob ich einen Zapfhahn vermiete oder ob der komplettausschank über diese Brauerei läuft.
Man kann z.B. wenn man 4 Zapfhähne hat und Brauereifrei ist, jeden Hahn seperat "vermieten".
Hat man aber einen Brauereivetrag in dem geregelt ist das man alles Bier ausschliesslich von einer Brauerei bezieht, darf kein Fremdbier ausgeschenkt werden ohne Zustimmung der Vetragsbrauerei. Ebenfalls darf man ohne Zustimmung der Vertragsbrauerei auch nicht für Produkte einer anderen Brauerei werben. Ausnahme ist wenn die Brauerei über eine Biersorte nicht verfügt.
Insofern macht es eh keinen Sinn Werbung für eine andere Brauerei zu machen wenn man ihre Produkte nicht verkaufen will oder darf. Dadurch werden die Gäste unnötig irritiert.
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