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Anwalt stellt Rechnung nach simpler Email-Anfrage
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

DReffects hat folgendes geschrieben::
Bei beiden Dingen muss sich der Dienstleister erst mit der Sache befassen um eine Auskunft tätigen zu können. Das zählt für mich irgendwo zur Grundvorraussetzung der Berufsausübung.


Nach dieser Definition dürfte der Anwalt immer dann keine Gebühren verlangen, wenn er einen Sachverhalt aus seinem Spezialgebiet bearbeitet. Denn dann kennt er ja die Gesetze, muss sich nicht wesentlich einlesen und so weiter und so fort, denn das gehört ja dann zu den Grundvoraussetzungen für seine Berufsausübung.

DReffects hat folgendes geschrieben::
Ich finde es aber ziemlich abwegig für einen Dienst zu bezahlen in dem keine nachvollziehbare Leistung enthalten ist.


Wieso keine erkennbare Leistung? Der Fragende hat ja wohl eine Antwort auf seine Frage bekommen....


Fleetmaus
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollten sie die Leistung des Anwalts eher mit einem (je nachdem) kostenpflichtigen Kostenvoranschlag beim Handwerker vergleichen. Dann wird es deutlicher, worauf die Argumentationen abziehen.
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DReffects
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::

Nach dieser Definition dürfte der Anwalt immer dann keine Gebühren verlangen, wenn er einen Sachverhalt aus seinem Spezialgebiet bearbeitet. Denn dann kennt er ja die Gesetze, muss sich nicht wesentlich einlesen und so weiter und so fort, denn das gehört ja dann zu den Grundvoraussetzungen für seine Berufsausübung.

Es ist schon ein Unterschied ob er bearbeitet oder beantwortet.

Zitat:
Der Fragende hat ja wohl eine Antwort auf seine Frage bekommen....

Selbstverständlich. Das zählt für mich aber zum 'Dienst am Kunden' bzw. Kundenakquise. Wie in meinem Beispiel oben antworte ich auch ohne Entgelt potentiellen Kunden wenn die Frage derart simpler Natur ist.

Zitat:
Vielleicht sollten sie die Leistung des Anwalts eher mit einem (je nachdem) kostenpflichtigen Kostenvoranschlag beim Handwerker vergleichen.
Nun ja, der Unterschied liegt da doch darin, dass bei einem umfangreichen Kostenvoranschlag beim durchaus Arbeit für den Handwerker involviert ist. Bei einer einfachen Frage die mit ja oder nein zu beantworten ist nicht. Darum geht es mir auch.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

DReffects hat folgendes geschrieben::
Es ist schon ein Unterschied ob er bearbeitet oder beantwortet.


Fachleute lassen sich immer (auch) ihr Wissen bezahlen, nicht nur ihre Arbeit. Im Extremfall weiß der RA alles und muß gar nicht mehr "arbeiten", trotzdem ist sein Rat dann ja offenbar wertvoll.

Das ist wieder das Argument "Die Bahn fährt ja sowieso" oder "Wieso Lizenzgebühren, eine weitere Kopie ist doch Null Arbeit für den Softwarehersteller". Mit den Augen rollen

DReffects hat folgendes geschrieben::
Wie in meinem Beispiel oben antworte ich auch ohne Entgelt potentiellen Kunden wenn die Frage derart simpler Natur ist.


Wenn sie so "simpler Natur" wäre, hätten Sie nicht fragen müssen, dann hätte es auch das Internet getan. Und der RA haftet auch für die Richtigkeit eines "simplen" Ja oder Nein. Sie nicht, wenn Sie Ihren potentiellen Kunde versehentlich Bockmist erzählen.

DReffects hat folgendes geschrieben::
Bei einer einfachen Frage die mit ja oder nein zu beantworten ist nicht. Darum geht es mir auch.


Ist eine Frage nur deswegen einfach, weil die Antwort ja oder nein lautet?
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ist wieder das Argument "Die Bahn fährt ja sowieso"
Absolut nicht. Die Frage ist deswegen einfach weil die Antwort meiner Ansicht nach keinerlei Arbeit bedarf. Wenn ein RA 'alles weiß' gilt es aber trotzdem zu differenzieren ob die Art der Frage und die Art der Antwort eben über ein einfaches ja oder nein dass man ohne nachzudenken oder dafür zu arbeiten geben kann. Um nochmals zu meinem Beispiel zurückzukommen - ich berechne meinem Kunden auch keine Antworten auf Fragen deren Antwort weiträumig bekannt sind sondern biete als Fachmann lediglich eine Verifizierung dessen - als Basis für eine weitere, kostenpflichtige Betreuung/Beratung. Und was den Haftungsaspekt angeht: Solange nichts bezahlt wird haftet der RA doch auch nicht, oder?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 03:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dann das letzte Totschlagargument: Das Leben ist kein Wunschkonzert und nicht alles, was man meint, wie es sein sollte, muss auch so sein.
Entweder man akzeptiert das, oder man muss gegen an gehen. In diesem Beispiel halt Widerspruch gegen die Rehnung einlegen, Mahnverfahren abwarten und es ggf. auf einen Rechtsstreit anlegen.
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DReffects
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 03:53    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Dann das letzte Totschlagargument: Das Leben ist kein Wunschkonzert und nicht alles, was man meint, wie es sein sollte, muss auch so sein.
Absolut richtig.
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Seevetaler
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Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
... Und was den Haftungsaspekt angeht: Solange nichts bezahlt wird haftet der RA doch auch nicht, oder?


Falsch. Wenn ein Mandatsverhältnis vorliegt (zB nicht an der Kasse im Supermarkt oder beim Bäcker), dann haftet der Rechtsanwalt auch.

Man stelle sich nur die Fälle vor, in denen RA etwas verbocken, zB eine Frist verpennen, und ihnen dann einfällt "puh, glück gehabt, ich habe ja noch keine Rechnung geschrieben (also schreib ich auch keine und hafte nicht)".

Oder der Mietwagen-Ausleiher verzichtet nach dem Unfall wg. mangelhafter Bremsen auf eine Rechnung...... Die Haftung wird dadurch nicht ausgeschlossen.
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 03:21    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe - ab welchem Zeitpunkt besteht denn ein Mandatsverhältnis und wie lange dauert dies?

Habe mich heute unter einbeziehung diverser Personen und Quellen umfangeich mit der Angelegenheit beschäftigt und meine Position rückt ein wenig näher der Eurigen. Zweifel bleiben mir immer noch in Sachen 'Wertigkeit' der Antwort bzw. 'Güte' der Frage.
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

DReffects hat folgendes geschrieben::
Verstehe - ab welchem Zeitpunkt besteht denn ein Mandatsverhältnis und wie lange dauert dies?


Ein Mandatsverhältnis beginnt mit der Beauftragung und endet mit der Erledigung der Sache.

Die Beauftragung sehe ich hier in der E-Mail, in der der Anwalt zur Beantwortung der Frage aufgefordert wird und erledigt wurde die Sache durch die Beantwortung durch den Anwalt.

Meint,
die Fleetmaus
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

DReffects hat folgendes geschrieben::
Zweifel bleiben mir immer noch in Sachen 'Wertigkeit' der Antwort bzw. 'Güte' der Frage.


Das RVG macht hier keinen Unterschied. Wenn Sie einen Anwalt ganz bewußt (also nicht bloß den Sitznachbarn im Kino, von dem Sie nicht wissen, ob er Anwalt ist) fragen, ob es beim Kauf im Laden ein Widerrufsrecht gibt und er sagt "nein", ist damit sein Vergütungsanspruch entstanden, obwohl Ihnen diese Antwort auch jeder Grundschüler hätte geben können.
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norbertk
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Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

DReffects hat folgendes geschrieben::
- Ist eine Emissionsplakette Pflicht (Auskunft kostenfrei) kann der Anwalt nach einer Gesetzeslücke suchen, mit dem Mandanten eine Verfassungsklage vorbereiten, einen Strafzettel anfechten usw usw usw (kostenpflichtig).

So sehr ich hier auch schon gegen die RA und ihre Kostennoten gewettert habe, muß ich den anderen hier leider beipflichten. Gerade bei o.a. Frage hat der (vermeintliche) Mandant eine für ihn nutzbare Bewertung erhalten. Er könnte mit dieser Auskunft dem Strafzettel selber widersprechen und es ggf. auf eine Klage o.ä. ankommen lassen.
In dem genannten Fall haben Sie von ihrem RA die Beratung erhalten "Das Allgemeinwohl überwiegt dem Recht auf freie Berufswahl" und wissen damit jetzt (was Sie vorher nicht wussten), das eine Klage keinen Sinn macht.
Hätten Sie den RA, wie in Ihrem Beispiel mit der E-Mail Adresse gefragt "Stimmt es, dass das Emissionsplakettengesetzes und das Recht auf freie Berufswahl sich gegenseitig widersprechen können", hätte Sie sicher genau so ein kostenfreies Ja erhalten und er hätte Ihnen dann sicher auch gegen Entgeld eine weiterführende Beratung angeboten.

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie in der IT tätig sind. Sie kennen (oder kannten) sicher auch genug (vermeintliche) Kunden, die sich von Ihnen nur "allgemeine" Ratschläge holen, um sich mit diesem Wissen vom EDV-Händler um die Ecke kostengünstig das Gewünschte (z.B. einen Mailserver) aufbauen zu lassen. Genauso werden Sie im Laufe der Zeit gelernt haben, Ihre Kunden nur so allgemein kostenlos zu beraten, dass sie eine weitere kostenpflichtige Beratung benötigen, wenn sie ihren (geweckten) Wunsch umsetzen wollen.

Gruß Norbert
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