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Durchfallquote in Klausuren

 
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lemon83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 19:17    Titel: Durchfallquote in Klausuren Antworten mit Zitat

Hallo,
bei Klausuren gibt es ja sehr unterschiedliche Durchfallquoten. Hat irgendjemand eine Ahnung, ob es da eine Grenze gibt, ab welcher Prozentzahl es unzulässig ist?
Früher bei Klassenarbeiten gabs das ja.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
lemon
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüsste nichts, was sich in konkreten Zahlen wiedergeben lassen würde. Grundsätzlich darf ein Dozent nur den im Rahmen der Prüfungsordung für die Veranstaltung vorgegebenen Stoff abprüfen und sollte angemessene (Definitionssache) Vorbereitung ermöglichen. Als Alternative bliebe: Wer sich ungerechterweise als durchgefallen sieht, weil 95% des Kurses keinen Schein bekommen, aber geistig keine Tiefflieger sind, der kann sich an das Studiendekanat wenden. Die sind für solche Fälle nämlich zuständig und da müsste dann unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände eine Lösung gefunden werden.
Die Studierendenvertretung/Fachschaft kennt meistens auch die richtigen Ansprechpartner.

Gruß,

katmai.
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lemon83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!
lemon
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mir ist kein Automatismus bekannt, wonach ab einer bestimmten Durchfallerquote eine Prüfung insgesamt als außerhalb der rechtlichen Anforderungen liegend zu betrachten ist. Das kann allenfalls in Extremfällen ein Indiz für ein fehlerhaftes Prüfungsverfahren sein.

Allzu häufig kommt das sicherlich nicht vor. Wobei nun in den knappen Studienzeiten für den Bachelor sicherlich mehr verlangt wird. (Der andere Fall ist mir auch bekannt, die so genannten Kuschelnoten.)

In jedem Fall müssten dann statistische Überlegungen angestellt werden, etwa dahin, ob es sich um eine hinreichend Große Kohorte handelt (Validität der Quote) und ob die Kohorte durch besondere Effekte (insbesondere besondere Risikogruppen, z.B. Wiederholer oder Nebenfächler) zum Tragen kommen.

Im Medizinerexamen (Antwort-Wahl-Verfahren) gibt es dann übrigens auch eine so genannte relative Bestehensgrenze abhängig von den Durchschnittsleistungen (Punktergebnissen) der Regelkandidaten. Das dient allerdings dem Ausgleich dafür, dass ein Antwort-Wahl-Verfahren quasimechanisch ausgewertet wird, ohne den Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung in die Bewertung einfließen lassen zu können (Stichwort: Gesamtwürdigung der Prüfungsleistung). Dieser Gedanke lässt sich nur schwer auf Prüfungen außerhalb von multiple choice übertragen, da kaum je ähnliche Bedingungen gelten. Allein von vornherein den Aufgaben fest zugeordnete Punktwerte reichen da wohl nicht, es sei denn es gibt wie bei den Medizinern eine vollkommen gleichmäßige Punktverteilung auf die einzelnen Aufgaben ohne Berücksichtigung von jeweiliger Schwierigkeit bzw. Umfang.

Allerdings halte ich nicht den Studiendekan für zuständig, sondern den zu allermeist nach Prüfungsordnung zuständigen Prüfungsausschuss.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

RA Erik Günther hat folgendes geschrieben::
Allerdings halte ich nicht den Studiendekan für zuständig, sondern den zu allermeist nach Prüfungsordnung zuständigen Prüfungsausschuss.


Es gäb grün, wenn ich schon wieder dürfte Smilie

Gruß,

katmai.
_________________
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