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Abi Zeugnis

 
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myLord
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 10:22    Titel: Abi Zeugnis Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

A hat derzeit ein Problem. Er möchte sich an einer anderen Hochschule bewerben und muss an diese Hochschule auch eine beglaubigte Kopie seines Abi Zeugnisses vorlegen. Soweit ist es auch alles ok. Doch nun komme ich zum eigentlichen Problem:

In dem Haus, in dem A wohnt, hat es vor etwa einem 3/4 Jahr gebrannt, die Wohnung von A war davon auch betroffen und alles, was in der Wohnung war, ist total verbrannt. Darunter war auch das Original Abi Zeugnis.

Aus diesem Grund wendet sich A an seine momentane Hochschule, die ja eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses hat. Nach etwas hin und her gibt die Hochschule nach und gibt A die beglaubigte Kopie wieder.

Jetzt die eigentliche Frage: Kann A von der beglaubigten Kopie eine zweite beglaubigte Kopie anfertigen, die dann von den Hochschulen anerkannt wird?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfte eher das praktische Problem sein, ob die zweite Hochschule sich damit zurfrieden gibt. Eine "Beglaubigung" erklärt grds. das Übereinstimmen mit einer Vorlage. Üblicherweise wird damit das Übereinstimmen mit dem *Original* gemeint. Ein solcher Abgleich kann aber bei einer neuen Kopie nicht erfolgen, wenn das *Original* nicht zum Abgleich vorliegt.

A´s Fehler dürfte schlicht darin bestehen, dass er sich keine neue Ausfertigung des Originals beschafft hat. Ein 3/4 Jahr ist Zeit genug.
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myLord
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kommt denn A an ein zweites Original?

Das Problem ist, dass man an solche Sachen immer zuletzt denkt, wenn man alles verliert, was man hatte...
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten, man rufe an der Schule, an der man das Abitur gemacht hat, an und frage im Sekretariat an, was man da tun kann..
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

myLord hat folgendes geschrieben::
Wie kommt denn A an ein zweites Original?

Das Problem ist, dass man an solche Sachen immer zuletzt denkt, wenn man alles verliert, was man hatte...


Die Behörde, die das Original erstellt hat - teils auch andere Behörden, auf die die Aufgabe übertragen ist - kann regelmäßig eine neue Ausfertigung erteilen.

Die Logik "Verbrennt das Abiturzeugnis habe ich kein Abitur mehr" wäre doch etwas hart.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Schulen haben in den meisten Bundesländern eine Aufbewahrungspflicht von 20 Jahren für Schüler-Unterlagen und müssen im Notfall eine Zweitschrift anfertigen. Könnte aber was kosten und 'ne Weile dauern.

Und für das nächste Mal miete man sich bei einem Geldinstitut ein Schließfach, wo man solche wichtigen Dokumente wie Stammbuch, Abitur-, Vordiplom-, Diplomzeugnis und -urkunde, Promotionszeugnis und -urkunde, Staatsexamen, Ernennungsurkunde, Fahrzeugbrief und vor allen Dingen auch die Gebäudeversicherungspolice verwahrt. Manchmal passen dann auch noch die olympischen Medaillen mit rein, die man so im Laufe seines Lebens erworben hat Ironie Smiley .
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myLord
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::

Und für das nächste Mal miete man sich bei einem Geldinstitut ein Schließfach, wo man solche wichtigen Dokumente wie Stammbuch, Abitur-, Vordiplom-, Diplomzeugnis und -urkunde, Promotionszeugnis und -urkunde, Staatsexamen, Ernennungsurkunde, Fahrzeugbrief und vor allen Dingen auch die Gebäudeversicherungspolice verwahrt. Manchmal passen dann auch noch die olympischen Medaillen mit rein, die man so im Laufe seines Lebens erworben hat Ironie Smiley .


Kann man sich dir Urkunden nicht einfach mehrfach ausstellen lassen? Eine für zu Hause, eine fürs Büro und eine für das Schließfach, falls die eine oder andere mal abhanden kommt. Cool

Eine Frage noch: Gibt es eigentlich in Deutschland / Weltweit eine Datenbank, wo alle "Schätze des Lebens" gespeichert sind? Z.B. das du Abitur hast oder an der Uni ein Diplom erworben hast, etc.? Die Frage stelle ich jetzt aus zwei Gründen:

a) Wenn die Schule / Uni geschlossen wurde, wer kann dann eine Zweitschrift ausstellen?

b) Wenn sich bei mir als Arbeitgeber jemand bewirbt und mir eine Kopie seines Diploms vorlegt, wie kann ich mir da sicher sein, dass dieses Diplom auch "echt" ist und nicht ein Werk aus Photoshop ist?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

myLord hat folgendes geschrieben::

Kann man sich dir Urkunden nicht einfach mehrfach ausstellen lassen? Eine für zu Hause, eine fürs Büro und eine für das Schließfach, falls die eine oder andere mal abhanden kommt. Cool
Bei Geburts- oder Heiratsurkunden gibt es jeweils mehrere Exemplare.

Zitat:
Eine Frage noch: Gibt es eigentlich in Deutschland / Weltweit eine Datenbank, wo alle "Schätze des Lebens" gespeichert sind? Z.B. das du Abitur hast oder an der Uni ein Diplom erworben hast, etc.?
Nein. Die Kiddies oder den Nachbarn geht das gar nix an, welche Noten oder Diplome ihre Lehrer/Trainer/Nachbarn etc. erworben haben. Außerdem gibt es sowas wie Datenschutz.

Zitat:
a) Wenn die Schule / Uni geschlossen wurde, wer kann dann eine Zweitschrift ausstellen?
Der Rechtsnachfolger oder der Träger der jeweiligen Einrichtung.

b) Wenn sich bei mir als Arbeitgeber jemand bewirbt und mir eine Kopie seines Diploms vorlegt, wie kann ich mir da sicher sein, dass dieses Diplom auch "echt" ist und nicht ein Werk aus Photoshop ist?[/quote] Diplomzeugnisse enthalten normalerweise auch das Thema der Diplomarbeit. Wenn der Kandidat nicht erklären kann, was er da getan hat, dann sind wohl Zweifel angebracht. Außerdem sollte er in der Lage sein, die Namen seiner Prüfer zu nennen. Über die Internet-Seiten der Hochschule kann man in der Regel die Telefonnummern dieser Leute herausbekommen und dann auch "Referenzen" einholen.
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sciencekigor
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

eine mir sehr gut bekannte, natürlich fiktive Person hat ein ähnliches Problem, bloss wurde sein Abiturzeugnis nicht verbrannt sondern es wurde aus selbst zu vertretenden Gründen (umzug) verloren.
Der Schule hat er zwei Briefe geschickt, das zweite eingeschrieben, keine Antwort. Das Problem besteht wohl darin dass er am Ende des Abitur recht bedeuntende Meinungsverschiedenheiten mit dem Rektor hatte, er wollte ihm keine Einsicht in seine Abiturklausuren geben, wogegen er mit allen rechtlichen Mitteln vorgegangen ist, schließlich mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung, welche nach der dann doch erteilten Einsichtsnahme für erledigt erklärt wurde, die Schule hat die Kosten getragen.
Nun hat er, um es in meiner jugendlichen Vulgärsprache auszudrücken, so was von kein Bock nochmals alle Bücher über Schulrecht auszuleihen und neue Konflikte mit der Schule zu schaffen. Wenn in 2-3 Wochen immer noch nichts kommt ruft er die obere Schulaufsichtsbehörde an bevor er mit Rechtsmitteln anfängt.
Falls es jemand weiß, wie sieht die Rechtslage aus? Ich bin mir relativ sicher, dass er ein Recht auf die Neuausstellung hat und dass er alle Kosten übernehmen muss, doch wo steht es drin. Mir ist nur §49 SchulG NRW bekannt, doch der bezieht sich auf den Fall, dass die Schule keine Unterlagen mehr hat, und dies wäre frühstens nach 10 Jahren und nicht nach drei der Fall. Und ist die Neuausstellung ein Verwaltungsakt oder eine normale Rechtshandlung. Falls hier ein Schulrechtsexperte reinschaut wäre ich ihm um eine Hilfe sehr dankbar. Ich könnte mir natürlich zum zweiten Mal alle Bücher zum Schulrecht ausleihen, doch glaube ich, dass dieser Aufwand viel grösser wäre.
Merci im Voraus.
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koco
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Schule die Zeugnisse nur 20 Jahre aufbewahren muss, wie kommt dann ein über 40-Jähriger an ein neues Zeugnis?
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sciencekigor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

in NRW müssen die Schulen die Zeugnisse 10 Jahre aufbewahren, ich bin doppelt so jung wie von Ihnen angegeben. Ein 40 Jähriger müsste zur oberen Schulaufsichtsbehörde laufen und entweder versichert ein Lehrer unter Eides Statt, dass er das Abitur bestanden hat, oder zwei ehemalige Schüler. Dann bekommt er eine Bescheinigung ausgestellt.
dies wäre erledigt, zurück zu meiner Frage...
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

sciencekigor hat folgendes geschrieben::
eine mir sehr gut bekannte, natürlich fiktive Person hat ein ähnliches Problem, bloss wurde sein Abiturzeugnis nicht verbrannt sondern es wurde aus selbst zu vertretenden Gründen (umzug) verloren.
Der Schule hat er zwei Briefe geschickt, das zweite eingeschrieben, keine Antwort. Das Problem besteht wohl darin dass er am Ende des Abitur recht bedeuntende Meinungsverschiedenheiten mit dem Rektor hatte, er wollte ihm keine Einsicht in seine Abiturklausuren geben, wogegen er mit allen rechtlichen Mitteln vorgegangen ist, schließlich mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung, welche nach der dann doch erteilten Einsichtsnahme für erledigt erklärt wurde, die Schule hat die Kosten getragen.
Nun hat er, um es in meiner jugendlichen Vulgärsprache auszudrücken, so was von kein Bock nochmals alle Bücher über Schulrecht auszuleihen und neue Konflikte mit der Schule zu schaffen. Wenn in 2-3 Wochen immer noch nichts kommt ruft er die obere Schulaufsichtsbehörde an bevor er mit Rechtsmitteln anfängt.

Das Problem besteht wohl eher darin, dass er keinen Freiumschlag für das Zeugnis mitgeschickt hat. Der Schlaumeier sollte mal lieber - bevor er Geld für "Rechtsmittel" durch's Fenster schmeißt - bei der Sekretärin der Schule anrufen. Die sagt ihm dann bestimmt "Das Zeugnis liegt hier schon seit X Wochen zum Abholen rum, nett, dass sie sich endlich mal melden!"
Zitat:
Falls es jemand weiß, wie sieht die Rechtslage aus?
Die praktische Lage ist erst mal, dass derzeit Osterferien sind.
Zitat:
Falls hier ein Schulrechtsexperte reinschaut wäre ich ihm um eine Hilfe sehr dankbar.
Meine Güte, die Frage steht doch schon im Schulrecht. Es ist hier im FDR unerwünscht, dass man alles doppelt und dreifach fragt.
Zitat:
Ich könnte mir natürlich zum zweiten Mal alle Bücher zum Schulrecht ausleihen, doch glaube ich, dass dieser Aufwand viel grösser wäre.
Merci im Voraus.
Wie gesagt: Anruf bei der Schule. Aber besser nicht am Karfreitag oder Ostermontag.
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