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Jugendschutzverstoß durch Flyer Werbung

 
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sille195
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 21:10    Titel: Jugendschutzverstoß durch Flyer Werbung Antworten mit Zitat

Hallo!!!
Ich habe einen Erotikartikelhandel, ich verkaufe Erotikartikel nur bei Homepartys jetzt möchte ich gerne mehr Werbung machen und habe einen Flyer erstellt der 3 Vipratoren zeigt die aber nicht anstössig oder pervers aussehen sie haben ein neues Aussehen und sind sehr stilvoll, auf den ersten blick erkennt man nicht das es um Vipratoren geht der Text auf dem Flyer ist auch sehr nett und lustig geschiebn sowie lust mal wieder was anderes zu sehen der lustigste Frauenabend ihres Lebens und so weiter. Darf ich mit diesem Flyer werbung machen ohne gegen das Jugendschutzgesetz zu verstossen!!?? Muss der satz erst ab 18 Jhren darauf stehen?
WEr kann mir genauers sagen.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum JSchG kann ich dir leider nix sagen, aber Vibrator schreibt man mit weichem "b". Sehr glücklich


Ich hoffe, daß der Flyer weniger Fehler hat, als dein Beitrag.


Aber wenn ich mir mal überlege, daß man als Jugendlicher auch in einen Supermarkt gehen und in den Zeitschriften blättern kann .....????



Aber wie gesagt --> ich Handwerker, nix Rechtsverdreher Lachen


MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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sille195
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 21:46    Titel: ich weis aber ich bin so aufgeregt Antworten mit Zitat

Hallo!!

sorry für die Rechtschreibfehler doch ich bin soooooooo durch den Wind denn die Flyer befinden sich schon im Druck.

Danke für deine Antwort
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 22:02    Titel: Re: ich weis aber ich bin so aufgeregt Antworten mit Zitat

sille195 hat folgendes geschrieben::
Hallo!!

sorry für die Rechtschreibfehler doch ich bin soooooooo durch den Wind denn die Flyer befinden sich schon im Druck.

Danke für deine Antwort



Hallo,

falsches Timing Traurig


MfG
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Aaaalso - im Anwaltsrecht hat dieses Thema ja nun gar nie nichts zu suchen. Ein Mitglied hat 'Verkehrsrecht' vorgeschlagen - nette Idee Auf den Arm nehmen , aber ich verschiebibere trotzdem mal ins Strafrecht. Auf den Arm nehmen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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libdon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, also große Erotikanbieter verschicken ja auch ihre Dildowerbung mit der Post und auf der Webseite von denen sind Vibratoren auch ohne Jugendschutz zu sehen.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,
zum JSchG kann ich dir leider nix sagen, aber Vibrator schreibt man mit weichem "b". Sehr glücklich



Falsch ! Ironie Smiley

Für VIP's, also für "ganz ganz wichtige Leute"......, schreibt man "Vip-rator"........weil die bekanntlich alles bei sich vergoldet haben, obenrum und untenrum...und so....und niemals "gewöhnlichen Plastik-Schweinkram" irgendwo bei sich einfach so reinstecken würden.....
lautes Lachen
Nix für ungut. Musste das mal loswerden lol *

Ach noch was: "Sille195" wieso brauchst Du überhaupt "Flyer", wenn Du den Kram nur bei "Homeparties" verkaufst ?

Da sind die Leute doch schon da........müssen die erst lesen, was sie kaufen ? Mit den Augen rollen Oder muß doch eher ein ganzes Lager leer werden, weil Silke (das Frauchen mein ich, das, Rehlein) schimpft ?

Ja es ist nicht einfach. Geld machen war früher irgendwie einfacher, nicht wahr ? Da könnte man sich echt ne' Gruselmaske aufsetzen und "buhh" machen. Sehr böse Das liebe GEWERBE.....

Gruß
P
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke die Flyer sollen auf die Parties aufmerksam machen...
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder
2.in grob anstößiger Weise durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen oder durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datenspeichern
Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer auf die in Absatz 1 bezeichnete Weise Mittel oder Gegenstände, die dem sexuellen Gebrauch dienen, anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.(3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer öffentlich Schriften, Ton- oder Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen oder Darstellungen sexuellen Inhalts an Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Ich würde denken, das trifft zu. Ich meine, dass es ausreicht, als belästigend empfunden zu werden, wenn man die Flyer jemandem "aufredet" oder die Leute an einen Stand drängt. Reines Austragen in Briefkästen ist zulässig, sollte aber z. B. keine Kirchen umfassen.
_________________
mfg
Klaus
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Jella
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Dazu müsste man erst mal wissen: Was macht man denn mit so Vipbraturs...?? Mit den Augen rollen


Muskelverspannungen lösen Lachen
_________________
...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

oder "Entspannungsanfälle" auslösen Verlegen



MfG
_________________
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Reines Austragen in Briefkästen ist zulässig, sollte aber z. B. keine Kirchen umfassen.

Rechtsanwälte sollte man auch meiden.
Die Zeiten sind für manchen schlecht, da nimmt man 45 Euronen Unterlassungserklärung schon mal mit.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
O
(Reines Austragen in Briefkästen ist zulässig, sollte aber z. B. keine Kirchen umfassen.


Auch ist unbedingt zu respektieren, wenn am Briefkasten steht:
"Keine Werbung"

Das wird häufig übersehen. Die Leute werden stocksauer, wenn sie wöchentlich
kiloweise Werbemüll entsorgen müssen, mal ganz abgesehen vom Verplembern von Rohstoffen...

Gruß "Öko" Cool
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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