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Die Würde des Menschen ist unantastbar

 
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 22:52    Titel: Die Würde des Menschen ist unantastbar Antworten mit Zitat

Hallo,
ich würde gerne mal wissen, bei welchen Delikten, auch, oder gerade besonders verbal man von Verletzung der Menschenwürde sprechen kann?

Wir haben das ja als ersten Paragraphen unseres Grundgesetzes, aber was genau heisst denn unantastbar?

greetz,
der jungspund
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe Würde und Menschenwürde - insbesondere Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) - morgen mehr. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo der_jungspund,

ich hab jetzt mal eine Nacht über die beiden Fragen geschlafen, aber irgendwie komme ich mit den beiden Fragen nicht so richtig weiter, weil sich mir der Hintergrund der beiden Fragen nicht ganz erschließt. Oder anders, mir fehlt der Hintergrund, in dem die Fragen gestellt wurden.

Möchtes Du eine Diskussion über Art. 1 GG führen? Oder geht es unter anderem auch um folgende Themenbereiche:In Deutschland wären die z.B. mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Vielfach werden aber auch die Begriffe Würde und Ehre miteinander verwechselt.

Melde Dich nochmal und grenze das Thema etwas ein oder gib mal ein "Fallbeispiel" vor. Winken

MfG

Klaus
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das (Ex-) Luftsicherheitsgesetz ist noch ein schönes Beispiel für die unantastbare Würde des Menschen...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Das (Ex-) Luftsicherheitsgesetz ist noch ein schönes Beispiel für die unantastbare Würde des Menschen...

Dies sehe ich auch so. Winken

BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006 (Leitsatz 3) hat folgendes geschrieben::
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
(Link im Zitat zu Wikipedia von mir eingefügt)
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

weil das leben nicht gegenstand einer rein zahlenmäßigen abwägung des staates und seiner 'sicherheitsbehörden' sein darf...

allerdings gebe ich zu, dass ich nicht in der haut eines wie auch immer gearteten entscheidungsträgers in einer solchen situation stecken möchte...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Im FDR-Archiv sind diese beiden Threads zu finden. Daher nehme ich die Diskussion zum LuftSiG nicht weiter auf. Winken

Ich warte mal ab, bis sich "der_jungspund" wieder meldet. Lachen

Falls das nachfolgende Zitat Hintergrund der Anfrage sein sollte, können wir eigentlich schon die Diskussion beenden.

der_jungspund in: Verhalten im Streit und kurz vor der Eskalation? hat folgendes geschrieben::
... Das ganze ist fiktiv. Bin nicht beleidigt worden Smilie

Ich könnte mir aber beleidigungen ausdenken, welche ganz sicher die Würde verletzen würden. Meine zumindest, aber das ist ja hier nicht Thema Smilie

Wegen der Bindung in Art. 1 III GG ist der Adressat bezüglich der Grundrechte der Staat und seine Gewalt, denn

Wikipedia zu Art 1 Absatz 3 GG hat folgendes geschrieben::
Im Gegensatz zum Beispiel der Weimarer Verfassung, welche lediglich Programmsätze enthielt, binden die im Grundgesetz verankerten Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Dies bedeutet, dass die Grundrechte Rechtsansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat begründen. Eingriffe in die Grundrechte, die Grundrechte nicht selbst vorsehen und die sich nicht aus anderen Verfassungswerten ergeben, sind daher unzulässig. Der Bürger kann unter Berufung auf die Grundrechte klagen. Sollte der Bürger nach Erschöpfung des Rechtswegs der Meinung sein, dass immer noch eine Grundrechtsverletzung besteht, kann er das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde anrufen.
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
supi, mit den links konnte ich was anfangen Smilie Interessant.
Ja, es ging um Beleidigung, aber das hat sich jetzt ja geklärt. Finde das ganze Thema aber auch interessant.

Am Rande: Was mich mal interessieren würde. Organspende ist ja in Österreich obligatorisch, solange man nicht explizit sagt, dass man das nicht will. In Deutschland ist das ja genau anders herum. Da kann man beantragen dass man nach dem Tod zu gunsten anderer operiert wird, aber es ist nicht obligatorisch. Kann man das auf die Menschenwürde zurück führen? Hat sich Berlin und Karlsruhe mal damit beschäftigt? Fände ich sehr interessant. Auf der einen Seite macht der Artikel 1 wie ich finde schon sehr viel Sinn, auch besonders wenn man die Vergangenheit des Landes ansieht, aber auf der anderen Seite könnten so vielen kranken Menschen geholfen werden.
Naja, ich war nur neugierig Smilie

Hier ein Thread aus einem anderen Forum, der mich darüber nachdenken ließ, falls es jemand interessiert:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f18/organspendeausweis-73125/

greetz
euer jungspund


Zuletzt bearbeitet von der_jungspund am 02.03.08, 13:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

der_jungspund hat folgendes geschrieben::
Organspende ist ja in Österreich obligatorisch, solange man nicht will, dass man zerschnibbelt wird. In Deutschland ist das ja genau anders herum. Da kann man beantragen dass man nach dem Tod zerschnibbelt wird

Ich finde die Wortwahl sehr unpassend...
Als Organspender wird man nicht "zerschnibbelt".
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::

Ich finde die Wortwahl sehr unpassend...
Als Organspender wird man nicht "zerschnibbelt".


ich editiers, ich meine zwar schon, denn genau das passiert dabei, aber ich editiers Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dann haben sie entweder ein gestörtes Verhältnis zu chirurgischen Eingriffen(nichts anderes ist die Explantation eines Spenderorgans) oder zum Wort "zerschnibbeln".
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Dann haben sie entweder ein gestörtes Verhältnis zu chirurgischen Eingriffen(nichts anderes ist die Explantation eines Spenderorgans) oder zum Wort "zerschnibbeln".


hmm. mag sein. Keine Ahnung. Habe ich nicht wirklich drüber nach gedacht... Vielleicht bin ich auch einfach von den alten Monty Python Filmen geschädigt Lachen Mit den Augen rollen

greetz,
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich würde gerne mal wissen, bei welchen Delikten, auch, oder gerade besonders verbal man von Verletzung der Menschenwürde sprechen kann?

Letztlich sind alle Delikte damit begründet, dass sie die Menschenwürde verletzen, die zu schützen der Staat den Auftrag hat.

Organ'spenden' können unter bestimmten Bedingungen durchaus die Menschenwürde verletzen. Wenn z.B. - wie es in China der Fall sein soll - Hingerichtete ohne ihr Einverständnis als Ersatzteillager verbraucht werden. Sie werden dann nicht als Menschen gesehen, sondern als Objekte, als Gegenstände, oder, wie Kant sagen würde, als Mittel zum Zweck; man dürfe, so Kant, den Menschen aber nie als Mittel ansehen, sondern stets nur als Zweck. Gemeint ist, als Selbstzweck.

Der Umgang mit Toten resultiert aus den Religionen. Die sind verschieden. Für die Juden ist der tote Körper sehr wichtig; er gehört vollständig in die Erde und hat dort in alle Ewigkeit ungestört zu ruhen. Für Muslime ist der tote Körper schon fast Müll. Ich hab mir von einem, der beim Begräbnis des vorletzten saudischen Königs anwesend war, sagen lassen, die haben seinen Leichnam ebenso wie den jedes anderen Toten holterdipolter vom Brett in die Grube gekippt. Begründung: das ist doch nur die Leiche. Der König selber stehe vor Gott. In unserem Staat ist der Leichnam eines Menschen mit der Begründung geschützt, dass er der Leichnam eines würdigen menschlichen Individuums war.

Wenn wir im Toten die Würde des ehemals Lebenden und generell die Menschenwürde achten, dann kommen wir mit der Organspende nicht so leicht klar. Deswegen heißt dat Dingen bei uns auch "Spende": es wird aufgefasst als großherziges Geschenk. Es ist ethisch aber genau so vertretbar zu sagen, tot ist tot, Menschenwürde setzt voraus, dass der würdige Mensch lebt, und die funktionsfähigen Organe einfach zu entnehmen, lediglich mit der Möglichkeit des Widerspruches des Lebenden für den Fall, dass.

Ich neige letzterem zu. Freilich unter der Voraussetzung, dass mit der Organentnahme nicht die Würde des vollständigen, ehemals lebenden Menschen missachtet wird (siehe China), oder etwa ein Mensch in den Leichenzustand befördert wird, weil man gerade seine Organe so gut gebrauchen kann. Ethisches Denken ist, Sein und damit Seiendes zu bewahren, weil es Wert ist. Organverpflanzung tut dies: durch sie wird ein menschliches Lebewesen vor der Gefahr akuter Zerstörung bewahrt. Während der Tote bereits zerstört ist. An dem ist nichts mehr zu bewahren: schaltet man die Apparate ab, die einige Lebensfunktionen künstlich erhalten, dann stirbt der nicht - das ist nämlich schon geschehen - sondern der natürliche Verwesungsprozess setzt ein.

Der Albatross
_________________
Grüße,
Abrazo
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