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ich hab jetzt mal eine Nacht über die beiden Fragen geschlafen, aber irgendwie komme ich mit den beiden Fragen nicht so richtig weiter, weil sich mir der Hintergrund der beiden Fragen nicht ganz erschließt. Oder anders, mir fehlt der Hintergrund, in dem die Fragen gestellt wurden.
Möchtes Du eine Diskussion über Art. 1 GG führen? Oder geht es unter anderem auch um folgende Themenbereiche:
Das (Ex-) Luftsicherheitsgesetz ist noch ein schönes Beispiel für die unantastbare Würde des Menschen... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
weil das leben nicht gegenstand einer rein zahlenmäßigen abwägung des staates und seiner 'sicherheitsbehörden' sein darf...
allerdings gebe ich zu, dass ich nicht in der haut eines wie auch immer gearteten entscheidungsträgers in einer solchen situation stecken möchte... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Im Gegensatz zum Beispiel der Weimarer Verfassung, welche lediglich Programmsätze enthielt, binden die im Grundgesetz verankerten Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Dies bedeutet, dass die Grundrechte Rechtsansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat begründen. Eingriffe in die Grundrechte, die Grundrechte nicht selbst vorsehen und die sich nicht aus anderen Verfassungswerten ergeben, sind daher unzulässig. Der Bürger kann unter Berufung auf die Grundrechte klagen. Sollte der Bürger nach Erschöpfung des Rechtswegs der Meinung sein, dass immer noch eine Grundrechtsverletzung besteht, kann er das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde anrufen.
Hallo,
supi, mit den links konnte ich was anfangen Interessant.
Ja, es ging um Beleidigung, aber das hat sich jetzt ja geklärt. Finde das ganze Thema aber auch interessant.
Am Rande: Was mich mal interessieren würde. Organspende ist ja in Österreich obligatorisch, solange man nicht explizit sagt, dass man das nicht will. In Deutschland ist das ja genau anders herum. Da kann man beantragen dass man nach dem Tod zu gunsten anderer operiert wird, aber es ist nicht obligatorisch. Kann man das auf die Menschenwürde zurück führen? Hat sich Berlin und Karlsruhe mal damit beschäftigt? Fände ich sehr interessant. Auf der einen Seite macht der Artikel 1 wie ich finde schon sehr viel Sinn, auch besonders wenn man die Vergangenheit des Landes ansieht, aber auf der anderen Seite könnten so vielen kranken Menschen geholfen werden.
Naja, ich war nur neugierig
Hier ein Thread aus einem anderen Forum, der mich darüber nachdenken ließ, falls es jemand interessiert:
Organspende ist ja in Österreich obligatorisch, solange man nicht will, dass man zerschnibbelt wird. In Deutschland ist das ja genau anders herum. Da kann man beantragen dass man nach dem Tod zerschnibbelt wird
Ich finde die Wortwahl sehr unpassend...
Als Organspender wird man nicht "zerschnibbelt". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Dann haben sie entweder ein gestörtes Verhältnis zu chirurgischen Eingriffen(nichts anderes ist die Explantation eines Spenderorgans) oder zum Wort "zerschnibbeln". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Dann haben sie entweder ein gestörtes Verhältnis zu chirurgischen Eingriffen(nichts anderes ist die Explantation eines Spenderorgans) oder zum Wort "zerschnibbeln".
hmm. mag sein. Keine Ahnung. Habe ich nicht wirklich drüber nach gedacht... Vielleicht bin ich auch einfach von den alten Monty Python Filmen geschädigt
ich würde gerne mal wissen, bei welchen Delikten, auch, oder gerade besonders verbal man von Verletzung der Menschenwürde sprechen kann?
Letztlich sind alle Delikte damit begründet, dass sie die Menschenwürde verletzen, die zu schützen der Staat den Auftrag hat.
Organ'spenden' können unter bestimmten Bedingungen durchaus die Menschenwürde verletzen. Wenn z.B. - wie es in China der Fall sein soll - Hingerichtete ohne ihr Einverständnis als Ersatzteillager verbraucht werden. Sie werden dann nicht als Menschen gesehen, sondern als Objekte, als Gegenstände, oder, wie Kant sagen würde, als Mittel zum Zweck; man dürfe, so Kant, den Menschen aber nie als Mittel ansehen, sondern stets nur als Zweck. Gemeint ist, als Selbstzweck.
Der Umgang mit Toten resultiert aus den Religionen. Die sind verschieden. Für die Juden ist der tote Körper sehr wichtig; er gehört vollständig in die Erde und hat dort in alle Ewigkeit ungestört zu ruhen. Für Muslime ist der tote Körper schon fast Müll. Ich hab mir von einem, der beim Begräbnis des vorletzten saudischen Königs anwesend war, sagen lassen, die haben seinen Leichnam ebenso wie den jedes anderen Toten holterdipolter vom Brett in die Grube gekippt. Begründung: das ist doch nur die Leiche. Der König selber stehe vor Gott. In unserem Staat ist der Leichnam eines Menschen mit der Begründung geschützt, dass er der Leichnam eines würdigen menschlichen Individuums war.
Wenn wir im Toten die Würde des ehemals Lebenden und generell die Menschenwürde achten, dann kommen wir mit der Organspende nicht so leicht klar. Deswegen heißt dat Dingen bei uns auch "Spende": es wird aufgefasst als großherziges Geschenk. Es ist ethisch aber genau so vertretbar zu sagen, tot ist tot, Menschenwürde setzt voraus, dass der würdige Mensch lebt, und die funktionsfähigen Organe einfach zu entnehmen, lediglich mit der Möglichkeit des Widerspruches des Lebenden für den Fall, dass.
Ich neige letzterem zu. Freilich unter der Voraussetzung, dass mit der Organentnahme nicht die Würde des vollständigen, ehemals lebenden Menschen missachtet wird (siehe China), oder etwa ein Mensch in den Leichenzustand befördert wird, weil man gerade seine Organe so gut gebrauchen kann. Ethisches Denken ist, Sein und damit Seiendes zu bewahren, weil es Wert ist. Organverpflanzung tut dies: durch sie wird ein menschliches Lebewesen vor der Gefahr akuter Zerstörung bewahrt. Während der Tote bereits zerstört ist. An dem ist nichts mehr zu bewahren: schaltet man die Apparate ab, die einige Lebensfunktionen künstlich erhalten, dann stirbt der nicht - das ist nämlich schon geschehen - sondern der natürliche Verwesungsprozess setzt ein.
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