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Alpine Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 15.03.08, 20:59 Titel: HILFE!!! |
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hi ich bin 21 jahre und wurde vor 1,5 jahren zu t2 mit einschränkungen gemuster habe dann den kriegsdienstverweiger und den zivildienst um ein jahr verschoben nun soll ich herangezogen werden kann mir dies aber finfanziell gar nicht leisten da ich ein auto habe eine eigene wohnung etc.
wie komm ich aus der sache raus ??
kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ??? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 15.03.08, 21:12 Titel: Re: HILFE!!! |
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Alpine hat folgendes geschrieben:: | kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ??? |
Das würde zumindest das Problem mit dem Auto lösen, wenn das an die Führerscheinstelle weitergegeben wird.
Im Ernst: Blöde Idee.
Nachmusterung bringt eigentlich nur was, wenn sich inzwischen merklich was am Gesundheitszustand geändert hat.
In Fällen wie Ihrem kann es sein, dass die Unterhaltssicherungsstelle gewisse Kosten übernimmt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Alpine Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 15.03.08, 21:40 Titel: hm |
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das problem sind auch ein paar kredite die ich laufen habe
würde es evtl was bringen wenn mich mein betrieb als unentbährlich betitelt ?? |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 15.03.08, 22:10 Titel: |
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betiteln langt nicht, es muss auch so sein denn behaupten kann man viel wenn der tag lang ist ;o) _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 16.03.08, 17:08 Titel: Re: HILFE!!! |
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Zitat: | wie komm ich aus der sache raus ?? |
Da gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Verpflichtung beim Katastrophenschutz (THW, Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.)
- Nachuntersuchung beantragen mit Verweis auf deutlich verschlechterten Gesundheitszustand und anschließend ausgemustert werden (als Zivi jedoch praktisch unmöglich, da muss man schon an den Rollstuhl gefesselt sein, um ausgemustert zu werden; beim Bund hingegen reichen schon Brille und Allergie).
- Heiraten
- In Rekordzeit Vater werden bzw. eine Vaterschaft anerkennen und sich um das Kind auch nachweislich kümmern
- Auf die KDV Anerkennung verzichten, dann wird auch keine Einberufung zum Zivildienst erfolgen. Anschließend hoffen, dass auch nie eine Einberufung zum Bund erfolgen wird. Die Chancen, trotz Tauglichkeit nicht eingezogen zu werden, sind beim Bund immer noch höher als beim Zivildienst.
- Hoffen, dass die Wehrpflicht nächste Woche ausgesetzt wird
Zitat: | kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ??? |
Können schon, nur ist das dumm. Wer bekifft zur Musterung erscheint, wird im Regelfall vorübergehend untauglich gemustert (T4) und kann sich anschließend auf die bevorstehende MPU vorbereiten. |
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katmai FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 16.03.08, 18:21 Titel: Re: HILFE!!! |
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Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ??? |
Können schon, nur ist das dumm. Wer bekifft zur Musterung erscheint, wird im Regelfall vorübergehend untauglich gemustert (T4) und kann sich anschließend auf die bevorstehende MPU vorbereiten. |
Und komischerweise finden ab und zu auch Akten der Musterung auf äußert verschlungenen und manchmal arg grauen Wegen zu den Versicherungen. Da kann dann sowas zu einer höheren Riskogruppierung führen - später. Da bezahlt man dann zehn- und zwanzigfach für den kleinen Vorteil.
Wenn man wirklich einen Weg aus dem Zivildienst/Bund will: Für 12 Jahre im Katastrophenschutz verpflichten (also THW, Freiwillige Feuerwehr, etc.) und das dann ableisten.
Gruß,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 16.03.08, 23:03 Titel: Re: HILFE!!! |
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katmai hat folgendes geschrieben:: |
Und komischerweise finden ab und zu auch Akten der Musterung auf äußert verschlungenen und manchmal arg grauen Wegen zu den Versicherungen. Da kann dann sowas zu einer höheren Riskogruppierung führen - später. Da bezahlt man dann zehn- und zwanzigfach für den kleinen Vorteil. |
Wo diese Akten überall hinwandern. Mir ist ein Fall von einem MPU-Prüfling bekannt, bei dem das Institut, das den Idiotentest durchführte, offensichtlich neben seiner Führerscheinakte auch die Unterlagen vom Kreiswehrersatzamt hatte.
Zitat: | Wenn man wirklich einen Weg aus dem Zivildienst/Bund will: Für 12 Jahre im Katastrophenschutz verpflichten (also THW, Freiwillige Feuerwehr, etc.) und das dann ableisten.
Gruß,
katmai. |
Eine kleine Korrektur: Das Wehrdienstrecht wurde inzwischen - Gott sei Dank - stark gelockert. Es sind inzwischen "nur" noch 6 Jahre, die man sich verpflichten muss. Oder man heiratet wie gesagt und stellt dann einen Antrag auf Wehrdienstbefreiung, dem das KWEA (bzw. das BAZ) dann auch zustimmen wird. (Scheidungen wurden ja kürzlich auch ein bisschen vereinfacht. ) Das Heiraten hat übrigens auch den Vorteil, dass der nun nicht mehr wehrpflichtige Arbeitnehmer nun in eine bessere Steuerklasse rutscht, was sich wiederrum positiv auf das Nettogehalt auswirken kann. |
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Alpine Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.03.08, 23:05 Titel: |
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HM GILT DAS AUCH FUER ZIVILDIENSTLEISTENDE MIT DEM HEIRATEN ? |
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katmai FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 16.03.08, 23:52 Titel: Re: HILFE!!! |
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Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben:: | Eine kleine Korrektur: Das Wehrdienstrecht wurde inzwischen - Gott sei Dank - stark gelockert. Es sind inzwischen "nur" noch 6 Jahre, die man sich verpflichten muss. Oder man heiratet wie gesagt und stellt dann einen Antrag auf Wehrdienstbefreiung, dem das KWEA (bzw. das BAZ) dann auch zustimmen wird. (Scheidungen wurden ja kürzlich auch ein bisschen vereinfacht. ) Das Heiraten hat übrigens auch den Vorteil, dass der nun nicht mehr wehrpflichtige Arbeitnehmer nun in eine bessere Steuerklasse rutscht, was sich wiederrum positiv auf das Nettogehalt auswirken kann. |
Danke - wieder was gelernt
Aber nicht vergessen: Auch Heiraten kann Nachteile bringen Neben Verlust der persönlichen Freiheit kann man sich da auch einen ganz anderen Wehrdienst einfangen
Gruß,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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Alpine Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.03.08, 23:55 Titel: |
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gilt diese heiratsbefreiung auch fuer zivildienst leistende? |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 17.03.08, 00:11 Titel: |
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Alpine hat folgendes geschrieben:: | gilt diese heiratsbefreiung auch fuer zivildienst leistende? |
Aber natürlich! |
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Alpine Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.03.08, 00:30 Titel: |
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und wie sag ich da bescheid also sag ich da einfach passt ma auf ich werd bald heiraten ihc möchte kein zivi machen oder wie ? |
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katmai FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 17.03.08, 01:27 Titel: |
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Brief an das Bundesamt für den Zivildienst bzw. das Kreiswehrersatzamt mit Kopie der Heiratsurkunde sollte reichen.
Gruß,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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Alpine Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.03.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.03.08, 01:39 Titel: |
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und wie kann ich das schreiben im sinne von ja jetzt bin ich verheiratet da möcht ich nemme zivi machen oder gibst da irgendwie nen rechtlichen grundsatz oder so ? |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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