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HILFE!!!

 
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Alpine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 20:59    Titel: HILFE!!! Antworten mit Zitat

hi ich bin 21 jahre und wurde vor 1,5 jahren zu t2 mit einschränkungen gemuster habe dann den kriegsdienstverweiger und den zivildienst um ein jahr verschoben nun soll ich herangezogen werden kann mir dies aber finfanziell gar nicht leisten da ich ein auto habe eine eigene wohnung etc.
wie komm ich aus der sache raus ??
kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ???
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 21:12    Titel: Re: HILFE!!! Antworten mit Zitat

Alpine hat folgendes geschrieben::
kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ???

Das würde zumindest das Problem mit dem Auto lösen, wenn das an die Führerscheinstelle weitergegeben wird. Winken

Im Ernst: Blöde Idee.
Nachmusterung bringt eigentlich nur was, wenn sich inzwischen merklich was am Gesundheitszustand geändert hat.
In Fällen wie Ihrem kann es sein, dass die Unterhaltssicherungsstelle gewisse Kosten übernimmt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Alpine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 21:40    Titel: hm Antworten mit Zitat

das problem sind auch ein paar kredite die ich laufen habe

würde es evtl was bringen wenn mich mein betrieb als unentbährlich betitelt ??
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

betiteln langt nicht, es muss auch so sein denn behaupten kann man viel wenn der tag lang ist ;o)
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 17:08    Titel: Re: HILFE!!! Antworten mit Zitat

Zitat:
wie komm ich aus der sache raus ??


Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

- Verpflichtung beim Katastrophenschutz (THW, Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.)
- Nachuntersuchung beantragen mit Verweis auf deutlich verschlechterten Gesundheitszustand und anschließend ausgemustert werden (als Zivi jedoch praktisch unmöglich, da muss man schon an den Rollstuhl gefesselt sein, um ausgemustert zu werden; beim Bund hingegen reichen schon Brille und Allergie).
- Heiraten
- In Rekordzeit Vater werden bzw. eine Vaterschaft anerkennen und sich um das Kind auch nachweislich kümmern
- Auf die KDV Anerkennung verzichten, dann wird auch keine Einberufung zum Zivildienst erfolgen. Anschließend hoffen, dass auch nie eine Einberufung zum Bund erfolgen wird. Die Chancen, trotz Tauglichkeit nicht eingezogen zu werden, sind beim Bund immer noch höher als beim Zivildienst.
- Hoffen, dass die Wehrpflicht nächste Woche ausgesetzt wird


Zitat:
kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ???


Können schon, nur ist das dumm. Wer bekifft zur Musterung erscheint, wird im Regelfall vorübergehend untauglich gemustert (T4) und kann sich anschließend auf die bevorstehende MPU vorbereiten.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 18:21    Titel: Re: HILFE!!! Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Zitat:
kann ich evtl nachmustern und bekifft zur nachmusterung gehen ???


Können schon, nur ist das dumm. Wer bekifft zur Musterung erscheint, wird im Regelfall vorübergehend untauglich gemustert (T4) und kann sich anschließend auf die bevorstehende MPU vorbereiten.


Und komischerweise finden ab und zu auch Akten der Musterung auf äußert verschlungenen und manchmal arg grauen Wegen zu den Versicherungen. Da kann dann sowas zu einer höheren Riskogruppierung führen - später. Da bezahlt man dann zehn- und zwanzigfach für den kleinen Vorteil.

Wenn man wirklich einen Weg aus dem Zivildienst/Bund will: Für 12 Jahre im Katastrophenschutz verpflichten (also THW, Freiwillige Feuerwehr, etc.) und das dann ableisten.

Gruß,

katmai.
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 23:03    Titel: Re: HILFE!!! Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::

Und komischerweise finden ab und zu auch Akten der Musterung auf äußert verschlungenen und manchmal arg grauen Wegen zu den Versicherungen. Da kann dann sowas zu einer höheren Riskogruppierung führen - später. Da bezahlt man dann zehn- und zwanzigfach für den kleinen Vorteil.


Wo diese Akten überall hinwandern. Mir ist ein Fall von einem MPU-Prüfling bekannt, bei dem das Institut, das den Idiotentest durchführte, offensichtlich neben seiner Führerscheinakte auch die Unterlagen vom Kreiswehrersatzamt hatte.

Zitat:
Wenn man wirklich einen Weg aus dem Zivildienst/Bund will: Für 12 Jahre im Katastrophenschutz verpflichten (also THW, Freiwillige Feuerwehr, etc.) und das dann ableisten.

Gruß,

katmai.


Eine kleine Korrektur: Das Wehrdienstrecht wurde inzwischen - Gott sei Dank - stark gelockert. Es sind inzwischen "nur" noch 6 Jahre, die man sich verpflichten muss. Oder man heiratet wie gesagt und stellt dann einen Antrag auf Wehrdienstbefreiung, dem das KWEA (bzw. das BAZ) dann auch zustimmen wird. (Scheidungen wurden ja kürzlich auch ein bisschen vereinfacht. Winken) Das Heiraten hat übrigens auch den Vorteil, dass der nun nicht mehr wehrpflichtige Arbeitnehmer nun in eine bessere Steuerklasse rutscht, was sich wiederrum positiv auf das Nettogehalt auswirken kann.
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Alpine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

HM GILT DAS AUCH FUER ZIVILDIENSTLEISTENDE MIT DEM HEIRATEN ?
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 23:52    Titel: Re: HILFE!!! Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Eine kleine Korrektur: Das Wehrdienstrecht wurde inzwischen - Gott sei Dank - stark gelockert. Es sind inzwischen "nur" noch 6 Jahre, die man sich verpflichten muss. Oder man heiratet wie gesagt und stellt dann einen Antrag auf Wehrdienstbefreiung, dem das KWEA (bzw. das BAZ) dann auch zustimmen wird. (Scheidungen wurden ja kürzlich auch ein bisschen vereinfacht. Winken) Das Heiraten hat übrigens auch den Vorteil, dass der nun nicht mehr wehrpflichtige Arbeitnehmer nun in eine bessere Steuerklasse rutscht, was sich wiederrum positiv auf das Nettogehalt auswirken kann.


Danke - wieder was gelernt Smilie
Aber nicht vergessen: Auch Heiraten kann Nachteile bringen Winken Neben Verlust der persönlichen Freiheit kann man sich da auch einen ganz anderen Wehrdienst einfangen Winken Winken

Gruß,

katmai.
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Alpine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

gilt diese heiratsbefreiung auch fuer zivildienst leistende?
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Alpine hat folgendes geschrieben::
gilt diese heiratsbefreiung auch fuer zivildienst leistende?


Aber natürlich! Cool
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Alpine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

und wie sag ich da bescheid also sag ich da einfach passt ma auf ich werd bald heiraten ihc möchte kein zivi machen oder wie ?
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Brief an das Bundesamt für den Zivildienst bzw. das Kreiswehrersatzamt mit Kopie der Heiratsurkunde sollte reichen.

Gruß,

katmai.
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Alpine
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Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

und wie kann ich das schreiben im sinne von ja jetzt bin ich verheiratet da möcht ich nemme zivi machen oder gibst da irgendwie nen rechtlichen grundsatz oder so ?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

§ 10 ZDG --> www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__10.html und § 12 ZDG --> www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__12.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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