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Klageerzwingungsverfahren

 
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sunrise
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 20:02    Titel: Klageerzwingungsverfahren Antworten mit Zitat

Gibt es eine 'Alternative' zu einem Klageerzwingungsverfahren, die ja sowieso zu 98% erfolglos sind?

Etwa eine Dienstaufsichtsbeschwerde, zwar 'f,f,f', aber zumindest kostenfrei sind und wenigstens geeignet, die falschen Folgerungen, die die Generalstaatsanwaltschaft im Bescheid über die Ablehnung der Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung gezogen hat, darzulegen? Wohin wäre dann diese Dienstaufsichtsbeschwerde zu richten?
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Über wen wollen Sie sich denn "dienstaufsichtbeschweren" ? Über den GStA der Ihre Beschwerde abgebügelt hat oder über den StA, der die Sache eingestellt hat?
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 03:48    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal einen Fall zu schildern, wo dass mal geklappt hat:
Demonstration gegen Studiengebühren in Hamburg zur Vorstellung des Gesetzesentwurfes. An der Bannmeile kommt es zu erheblichen Übergriffen von einzelnen Polizeikräften Demonstranten. Beteiligt war auch ein Zugführer eine geschlossenen Einheit, der wohl nicht darüber nachgedacht hatte, dass seine Helmkennzeichnung eindeutig war! Dieser schlägt mit den Schlagstock einem Demonstranten von hinten auf den Kopf, die Tat wird von einem anderen Demonstranten gefilmt. Die Staatsanwaltschaft stellt trotzdem ohne große Ermittlungen ein, die Generelstaatsanwaltschaft hält das für okay. Das OLG verlangt von der Staatsanwaltschaft erst einmal gründliche Ermittlungen und läßt die Anklage zu. Amtsgericht und Staatsanwaltschaft einigen sich dann auf eine Einstellung gegen eine geringe Geldbuße. Ich denke, dass Gericht hätte besser daran getan, hier zu verurteilen: Der Einsatz von Schlagstöcken gegen Köpfe ist gefährlich und nach Polizeivorschriften unzulässig. Insofern ist hier überhaupt nicht einzusehen, dass das Gericht nicht einmal die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe verhängt, denn das Opfer mußte jedenfalls deswegen ärztlich behandelt werden. Aber was soll man machen, wenn die OLG-Richter die einzigen Juristen sind, die das Verfahren wollen?
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sunrise
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi J.A.
gegen den letzten Staatsanwalt von der Generalstaatsanwaltschaft denke ich, denn der hatte letzlich das Sagen.
Wenn ich den Fall schildern würde, würden Sie mir zustimmen, aber es handelt sich bei dem Beschuldigten um einen Prominenten mit viel Geld, und Staatsanwälte haben auch einen Blick auf ihre Karriere und wenn jemand gut betucht ist, wirft der auch teure Anwälte ins Rennen und das macht eben Arbeit.
Hi Daniel B, Sie meinten sicher, dass dann ein Klageerzwingungsverfahren geklappt hat, und dafür ist mir schade um das Geld, auch wenn ich selbst schon um etliche Tausend geschädigt wurde. Es dürfte wohl ein seltener Fall sein, wenn ein OLG wie in dem von Ihnen genannten Fall anders entscheidet und sich nicht schützend vor die anderen Juristen seines Landes stellt, vor allem, wenn LG und OLG sich in einer Stadt und einem Gebäude befinden..
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
gegen den letzten Staatsanwalt von der Generalstaatsanwaltschaft


Dessen Dienstvorgesetzter, an den die DAB dann zu richten wäre, dürfte dann der Behördenleiter sein, also der Generalstaatsanwalt.
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
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