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Verfasst am: 09.03.08, 20:45 Titel: Re: Eignung als Betreuuer
ulli22 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ist Person A für Ehefrau B als Betreuuer geeignet, wenn A sich in Insolvenz befindet, bzw. in Insolvenz gerät?
Danke für eure Hilfe!!
Gruß,
Ulli
Das kommt auf die Bereiche der Betreuung an. Für Gesundheitsfragen: Vermutlich unbedenklich. Für Vermögensangelegenheiten: Möglicherweise ungeeignet - wäre aber eine Einzellfallentscheidung, kann man allgemein nicht viel dazu sagen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
um eine Insolvenz abzuwickeln oder eine drohende Insolvenz zu verhindern sollte der Betreuer schon Berufsbetreuer sein und spezielle Kenntnissen auf diesem Gebiet haben.
Ich bin über zehr Jahre ehrenamtlicher Betreuer und würde es nicht machen.
um eine Insolvenz abzuwickeln oder eine drohende Insolvenz zu verhindern sollte der Betreuer schon Berufsbetreuer sein und spezielle Kenntnissen auf diesem Gebiet haben.
Ich bin über zehr Jahre ehrenamtlicher Betreuer und würde es nicht machen.
So, wie ich den Fragesteller verstanden habe, geht der angehende Betreuer in die Insolvenz _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
um eine Insolvenz abzuwickeln oder eine drohende Insolvenz zu verhindern sollte der Betreuer schon Berufsbetreuer sein und spezielle Kenntnissen auf diesem Gebiet haben.
Ich bin über zehr Jahre ehrenamtlicher Betreuer und würde es nicht machen.
So, wie ich den Fragesteller verstanden habe, geht der angehende Betreuer in die Insolvenz
Korrekt, und bei einer Recherche habe ich keine Informationen dazu gefunden.
Danke an euch beide für eure Antworten!
Hat noch jemand anders Informationen diesbezüglich?
Verfasst am: 20.03.08, 11:37 Titel: Mal nachfragen
Grundsätzlich halte ich einen Betreuuer der gerade in Insolvenz geht für ungeeignet, aber es schadet sicher nichts mal bei der Betreuungsbehörde oder beim Vormundschaftsgericht nachzufragen.
Sinnvoll wäre es aber wenn alle notwendigen Betreuungsbereiche also auch vermögenssorge falls notwendig in einer hand wären. Wenn der möglicherweise zukünftig Betreute noch klar ist, soll er doch den ehepartner mit einer general und Vorsorgevollmacht zum bevollmächtigten machen, dann ist das Problem ohne Vormundschaftsgericht gelöst.
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