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Eignung als Betreuuer

 
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ulli22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 19:29    Titel: Eignung als Betreuuer Antworten mit Zitat

Hallo,

ist Person A für Ehefrau B als Betreuuer geeignet, wenn A sich in Insolvenz befindet, bzw. in Insolvenz gerät?

Danke für eure Hilfe!!

Gruß,
Ulli
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 20:45    Titel: Re: Eignung als Betreuuer Antworten mit Zitat

ulli22 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ist Person A für Ehefrau B als Betreuuer geeignet, wenn A sich in Insolvenz befindet, bzw. in Insolvenz gerät?

Danke für eure Hilfe!!

Gruß,
Ulli
Das kommt auf die Bereiche der Betreuung an. Für Gesundheitsfragen: Vermutlich unbedenklich. Für Vermögensangelegenheiten: Möglicherweise ungeeignet - wäre aber eine Einzellfallentscheidung, kann man allgemein nicht viel dazu sagen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 21:09    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

um eine Insolvenz abzuwickeln oder eine drohende Insolvenz zu verhindern sollte der Betreuer schon Berufsbetreuer sein und spezielle Kenntnissen auf diesem Gebiet haben.

Ich bin über zehr Jahre ehrenamtlicher Betreuer und würde es nicht machen.

Gruss

Andreas
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 21:35    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

um eine Insolvenz abzuwickeln oder eine drohende Insolvenz zu verhindern sollte der Betreuer schon Berufsbetreuer sein und spezielle Kenntnissen auf diesem Gebiet haben.

Ich bin über zehr Jahre ehrenamtlicher Betreuer und würde es nicht machen.
So, wie ich den Fragesteller verstanden habe, geht der angehende Betreuer in die Insolvenz Geschockt
_________________
mitternächtliche Grüße.


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ulli22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 22:54    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

um eine Insolvenz abzuwickeln oder eine drohende Insolvenz zu verhindern sollte der Betreuer schon Berufsbetreuer sein und spezielle Kenntnissen auf diesem Gebiet haben.

Ich bin über zehr Jahre ehrenamtlicher Betreuer und würde es nicht machen.
So, wie ich den Fragesteller verstanden habe, geht der angehende Betreuer in die Insolvenz Geschockt

Korrekt, und bei einer Recherche habe ich keine Informationen dazu gefunden.

Danke an euch beide für eure Antworten!

Hat noch jemand anders Informationen diesbezüglich?

Gruß,
Ulli
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die endgültige Entscheidung, ob jemand zum Betreuer bestellt werden kann trägt der/die Vormundschaftsrichter/in und ist sicherlich einzelfallabhängig.

Grundsätzlich kann ich Mitternacht zustimmen: Vermögensangelegenheiten - eher bedenklich, in anderen Angelegenheiten durchaus denbar.


_________________
Grüße Idee Lichtaus
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Notaranwärter
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Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 11:37    Titel: Mal nachfragen Antworten mit Zitat

Grundsätzlich halte ich einen Betreuuer der gerade in Insolvenz geht für ungeeignet, aber es schadet sicher nichts mal bei der Betreuungsbehörde oder beim Vormundschaftsgericht nachzufragen.
Sinnvoll wäre es aber wenn alle notwendigen Betreuungsbereiche also auch vermögenssorge falls notwendig in einer hand wären. Wenn der möglicherweise zukünftig Betreute noch klar ist, soll er doch den ehepartner mit einer general und Vorsorgevollmacht zum bevollmächtigten machen, dann ist das Problem ohne Vormundschaftsgericht gelöst. Sehr glücklich
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