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4-Familienhaus ist als 2-Familienhaus ausgelegt

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 08:37    Titel: 4-Familienhaus ist als 2-Familienhaus ausgelegt Antworten mit Zitat

Das 4-Familienhaus in dem wir zur Miete wohnen ist als 2-Familienhaus ausgelegt und offenbar auch eingetragen, wodurch z.B. auch die Heizung nicht für 4 sondern nur für 2 Parteien aufgebaut ist.

Ist das zulässig?

Unser Vermieter sprach neulich in einem Streitgespräch immer von einem 2-Familienhaus, obwohl hier 4 Familien wohnen.

Wir haben den Verdacht, daß dieses Haus tatsächlich nur als 2-Familienhaus eingetragen ist.

Kann man irgendwo nachschauen ob dem so ist?

Und was können wir tun, wenn dieses Haus wirklich nur als 2-Familienhaus eingetragen ist?
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 17:05    Titel: Re: 4-Familienhaus ist als 2-Familienhaus ausgelegt Antworten mit Zitat

Hallo,

was spielt es für Sie eine Rolle, wie das Haus evtl. irgendwo eingetragen ist?

Als Mieter haben Sie Anspruch auf die Ihnen vom Vermieter zugesicherten Eigenschaften und nicht mehr. Dazu gehört auch eine beheizte Wohnung und für die Höhe der Mindesttemperatur gibt es gesetzliche Vorgaben (ungefähr 20 bis 22 Grad tagsüber). Wenn der Vermieter dies nicht gewährleisten kann, haben Sie Anspruch auf Mietminderung.

Gruss
Häuslebauer
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 23:07    Titel: Re: 4-Familienhaus ist als 2-Familienhaus ausgelegt Antworten mit Zitat

tja... die Miete ist schon gemindert. Daraufhin hat der Vermieter uns die Heizung ganz ausgeschaltet. Warmwasser gibts hier auch nur selten.
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 13:45    Titel: Re: 4-Familienhaus ist als 2-Familienhaus ausgelegt Antworten mit Zitat

Auskunft erhält man beim zustädnigen Bauordnungsamt. Hier sind die bauantragsunterlagen einzusehen. Massgeblich ist es übrigens schion ob es sich um ein 4-familien oder ein 2-Familienwohnhaus handelt. So sind die Auflagen an Wohnhäuser mit mehr als 2 Wohneinheiten viel größer als die an 2 Wohneinheiten umfassende Gebäude.

Gruß Ulli
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 19:28    Titel: Re: 4-Familienhaus ist als 2-Familienhaus ausgelegt Antworten mit Zitat

Danke Ulli.

Wenn das 4-Familienhaus wirklich als 2 Familienhaus eingetragen ist - an wen wendet man sich denn da, wenn wir die Einsicht erhalten haben?

Bekommen wir als Mieterbeim Bauordnungsamt überhaupt einsicht?
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 07:47    Titel: Re: 4-Familienhaus ist als 2-Familienhaus ausgelegt Antworten mit Zitat

1. Als Mieter habt ihr ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht. Dieses wird Euch sicherlich nicht verwährt werden.

2.) Teilt dem Bauordnungsamt die veränderte Nutzung mit. Dieses wird dann tätig werden müssen.

Doch vorsicht: Sollten sich bauordnungswidrige Zustände herausstellen, ist die bauordnungsbehörde berechtigt die Nutzung zu untersagen. Hier seit ihr dann als direkte Nutzer als erstes Betroffen.
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