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Welcher Fachanwalt gegen Berufsgenossenschaft?

 
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invasion
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 21.03.08, 20:32    Titel: Welcher Fachanwalt gegen Berufsgenossenschaft? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Wäre bei einer Klage gegen die BAU-BG ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht der richtige Spezialist oder eher ein Anwalt aus einer anderen Fachrichtung?

Danke und frohe Ostertage!

invasion
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ratte1
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 21.03.08, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da das Verfahren vor dem Sozialgericht auszufechten wäre, würde ein Fachanwalt für Sozialrecht m.E. die richtige Wahl.

Freundliche Grüße

ratte1
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 21.03.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das kommt darauf an, was man erreichen will. Normalerweise würde ich einen Fachanwalt für Sozialrecht bevorzugen.

Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sollte auch gehen, aber das Verwaltungsverfahren im Sozialversicherungsbereich ist weicht in manchen Punkten vom "normalen" Verwaltungsrecht ab.

Viele Grüße,

Cephalotus

P. S. Wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder so etwas geht, dann könnte man sich auch an einen Sozialverband wie z. B. den VdK wenden.
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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invasion
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.

Es geht um die Einteilung eines Unternehmen in die einzelnen Tarifklassen.
Die Haupterträge werden mit Reinigung von Hausrat/Einrichtung nach Brand- und Wasserschäden erzielt. Diese Arbeiten kennt die BAU-BG nicht, der das Unternehmen zugeordnet worden ist.

Stattdessen wird das Unternehmen teilweise der höchsten Tarifgruppe eingeordnet und die Arbeit mit der eines Sprengmeisters gleich gesetzt.

Es ginge halt um die Einordung der Tarife, bzw. ob hier die BAU-BG überhaupt die richtige Berufsgenossenschaft ist.

Nochmals Danke!
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollte der Fachanwalt für Sozialrecht der "passendere" sein.

Die Zuständigkeit der BG Bau ist m. E. für ein derartiges Unternehmen nicht verkehrt.

Ob die Veranlagung des Unternehmens zur richtigen Gefahrtarifstelle erfolgt ist, sollte ein Fachanwalt schon einigermaßen prüfen können, wenn er erst mal Einsicht in den Gefahrtarif genommen hat.

Viele Grüße,

Cephalotus
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