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§ 61
Regelstudienzeit
(1) Regelstudienzeit ist die Studienzeit, innerhalb der ein Studiengang abgeschlossen werden kann.
Sie schließt integrierte Auslandssemester, Praxissemester und andere berufspraktische
Studienphasen sowie die Prüfungsleistungen ein. Sie ist maßgebend für die Gestaltung der
Studiengänge durch die Hochschule, für die Sicherstellung des Lehrangebots, für die Gestaltung des
Prüfungsverfahrens sowie für die Ermittlung und Feststellung der Ausbildungskapazitäten und die
Berechnung von Studierendenzahlen bei der Hochschulplanung.
Mich beschäftigt hier der erste Satz. Ist er so auszulegen, dass Hochschulen für ihre Studiengänge eine Regelstudienzeit angeben müssen, in der es realistisch ist diesen Studiengang zu bewältigen(somit wäre der erste Satz eine hübsche Formulierung ohne jede Bedeutung) oder betrifft dieser Satz auch Studenten und meint, dass der Studiengang in der Regelstudienzeit und auch nicht vor Ende dieser abgeschlossen werden darf, sodass es nicht möglich ist die Regelstudienzeit zu unterschreiten?
... oder betrifft dieser Satz auch Studenten und meint, dass der Studiengang in der Regelstudienzeit und auch nicht vor Ende dieser abgeschlossen werden darf, sodass es nicht möglich ist die Regelstudienzeit zu unterschreiten?
Richtig erkannt, die Regelstudienzeit beschreibt die Zeit, in der ein Student sein Studium beenden kann. Fleißige Studenten können aber die Regelstudienzeit unterschreiten, wenn sie auf die notwendigen SWS kommen und alle Leistungsnachweise/Prüfungsvorleistungen etc. zusammen haben. Weitere Orientierung gibt auch das Grund- und Hauptstudium.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 22.03.08, 00:52 Titel:
Es gibt in manchen Studiengängen allerdings auch eine sog. Mindeststudienzeit - der praktische Sinn erschließt sich mich zwar nicht so ganz, aber ich habe das verschiedentlich in Prüfungsordnungen gelesen...
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