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Amtsgericht verschleppt Forward-Darlehen

 
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Manu2211
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 11:56    Titel: Amtsgericht verschleppt Forward-Darlehen Antworten mit Zitat

Hallo,

Familie A (Herr A, Frau A, Tochter A) besitzt ein Einfamilienhaus, das noch nicht abgezahlt ist. Herr A steht wegen Demenz unter der Betreuung seiner Ehefrau, Frau A. Sie hat die Betreuung für alle Bereiche.
Letztes Jahr im November hat Familie A für die weitere Tilgung des Hauses ein Forward-Darlehen mit der Bausparkasse ausgehandelt und alle Unterlagen umgehend an das zuständige Amtsgericht zur Genehmigung geschickt. Wochenlang passierte gar nichts, auf telefonische Nachfrage kurz vor Weihnachten hies es von der zuständigen Sachbearbeiterin, dass sie sich die Unterlagen nun ansehen wird.
Anfang Januar wurde dann vom Amtsgericht eine Anwältin als Rechtspflegerin bestimmt. Tochter A hat daraufhin bei dieser Rechtspflegerin angerufen, wie lange die Prüfung ungefähr dauern wird. Die Frage konnte nicht beantwortet werden, da die gute Frau zwar vom Amtsgericht ihre Bestellurkunde aber keine Darlehensunterlagen zur Prüfung erhalten hat.
Daraufhin haben Frau A und Tochter A die Unterlagen selbst an die Rechtspflegerin geschickt und eine Beschwerde über die Sachbearbeiterin ans Amtsgericht. Seitdem haben sie nichts mehr von der Angelegenheit gehört.
Von der Bausparkasse hat Familie A inzwischen erfahren, dass diese Sachbearbeiterin beim Amtsgericht noch weitere Fälle mit Forward-Darlehen mangels Wissen um diese Darlehensangelegenheiten verschleppt.
An welche Stelle kann Familie A eine Dienstaufsichtsbeschwerde über diese Person schicken und wie muss diese aussehen? Auf die Beschwerde an das örtliche zuständige Amtsgericht wurde nicht reagiert. Kann man eine Frist für die Bearbeitung setzen? Spätestens nächstes Jahr hat sich das Forward-Darlehen nämlich von selbst erledigt, weil dann die Zinsbindung des alten Vertrages ausläuft.

Viele Grüße
Manuela
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dienstaufsichtbeschwerden richtet man an den Direktor des Amtsgerichtes. Ob sie was bringen ist so eine Sache. Je nach Art des zu genehmigenden Vertrages kann so ein Verfahren auch dauern. Und muß ja auch längst nicht immer mit Erteilung der Genehmigung enden. Schon mal das direkte Gespräch mit der Sachbearbeiterin gesucht? Akteneinsicht genommen?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Manu2211
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Tochter A und auch der Mitarbeiter der Bausparkasse haben insgesamt 3x versucht der Sachbearbeiterin zu erklären was es mit einem Forward-Darlehen auf sich hat.
Und mir ist ehrlich gesagt schleierhaft, warum jemand der von der Materie auch nach wiederholter Erklärung nichts versteht erstmal fast 2 Monate wartet, bis eine Rechtspflegerin mit mehr Ahnung bestellt wird.
Eine Beschwerde hat Familie A ja schon schriftlich ans Amtsgericht geschickt, jedoch war die nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde tituliert. Bekommt man bei sowas nicht wenigstens eine Rückantwort, Eingangsbestätigung, oder so?
Welche Rolle spielt für die Prüfung so eines Forward Darlehens denn eigentlich das Eigentumsverhältnis des Hauses? In diesem Fall gehören Herrn A und Frau A je ein Viertel des Hauses und Tochter A die Hälfte.

Viele Grüße
Manuela
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe Ihren Fall so, dass kein zusätzlicher Rechtspfleger bestellt worden ist, sondern vermutlich eine Anwältin als Verfahrenspflegerin. Dies u. U. weil der Betreuer durch eine Verquickung mit eigenen Vermögensinteressen (Miteigentum am Haus, beteiligt am Darlehen?) eventuell von der Vertretung ausgeschlossen sein könnte.
Was genau das rechtlich für ein Darlehen sein mag weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, aber es bietet sich evtl. an, die Emotionen und Inkompetenz-Vorwürfe zunächst etwas runterzuschrauben, wenn man selbst evtl. rechtlich nicht alles überblickt. Emotionen und Inkompetenzvorwürfe helfen dem eigenen zügigen Verfahren auch nicht. Auch Dienstaufsichtsbecshwerden machen ein Verfahren oft nur langsamer, wiel die Akte dann zu einem Verwaltungsvorgang wird, der von der eigentlichen Arbeit abhält.
Schließlich sollte man im Hinterkopf behalten, dass Gerichte in Deutschland sehr überbelastet sind und der Sachbearbeiter bei exotischen Anlagemodellen manchmal eben viel Zeit in Einarbeitung investieren muss.
Effektiver scheint mir eigentlich immer, sehr höflich aber gleichwohl penetrant zu nerven. Also immer wenn man Zeit hat einfach mal persönlich kurz nach dem Sachstand erkundigen und regelmäßig telefonisch nachfragen
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