Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
kann mir vielleicht jemand helfen mit einer Antwort?
wenn gegen jemanden ein Ermittlungsverfahrungen läuft erfährt der Verdächtigte dann davon ? oder erfährt er erst davon wenn die Ermittlungen abgeschlossen werden bzw abgeschlossen sind?
Danke im voraus.Grüße von Thea
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.03.08, 23:25 Titel:
Es kann auch sein, daß der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren überhaupt nichts hört und es sang- und klanglos nach § 170 II StPO eingestellt wird, ohne daß er zu der Beschuldigung jemals gehört worden ist. Ich habe schon von einem Rechtsanwalt gehört, die nur durch Zufall beim Bier mit dem Oberstaatsanwalt erfahren haben, daß er in den letzten Jahren 10 Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt eingestellt hat.
Danke für die Antwort! ich gehe mal davon aus,dass sich die Gründe dann wohl als haltlos erwiesen,wenn ein Ermittlungsverfahren sang und klanglos eingestellt wird(?)...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.