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Verfasst am: 26.03.08, 19:01 Titel: Einspruch gegen einen Beschluß!
Hallo zusammen,
Die EV hat nun stattgefunden und die meißten fühlen sich über den Tisch gezogen.
Meine Frage: Wenn ich jetzt vor dem Amtsgericht Einspruch einlege, innerhalb der Monatsfrist, habe ich 2 Monate Zeit meinen Einspruch zu begründen.
Ist damit der Beschluß erst einmal gestoppt??
Kann die Verwaltung, oder die Eigentümer irgend welche Kosten auf mich umlegen, weil ich durch meinen Einspruch z.B. ein Bauvorhaben gestoppt habe??
Gibt es irgendwelche Nachteile für mich??
Gruß
Dino71065
P.S. Es ist dringend, es geht um einige Existenzen und um viel Geld!
wie schon mal geschrieben wurde, können Sie alles mögliche, aber mit einem "Einspruch" keinesfalls eine gute Figur vor der WEG-Abteilung des Gerichts abgeben.
Andere stellen mehr oder minder erfolgreich Anfechtungsanträge vor dem zuständigen Spruchkörper. Woher Sie die zwei-Monatsfrist mit der Begründung haben, wüßte ich gerne. Es würde mich nicht wundern, wenn Sie Ihren "Einspruch" mit dem Hinweis zurückbekämen, daß wegen fehlender Begründung ein Verfahren nicht eröffnet werden könne und Ihnen dann eine Frist dafür gesetzt wird. Eher zwei Wochen als zwei Monate.
Ein Beschluß, der nicht offenkundig nichtig ist, entfaltet seine Wirkung mit Verkündung. Ob mit oder ohne einen hängigen "Einspruch", ist belanglos. Sollte allerdings, und das ist der Pferdefuß, die erkennende Instanz ihn für nichtig erklären oder aufheben, kämen auf den, der ihn voreilig umgesetzt hat, die Aufwendungen der Rückgängigmachung zu.
Was für Kosten sollen denn umgelegt werden, wenn keine Maßnahmen (baulicher oder sonstiger Art) ergriffen werden? Unterlassungskosten?
Kommt drauf an, was Sie als nachteilig empfinden. Wenn Sie es aushalten, daß herrische Verwalter oder Beiräte oder Wichtigmänner mit dem Finger auf Sie zeigen oder sublim-herabwürdigende Bekanntmachungen verbreiten, dann eher nicht. _________________ Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 26.03.08, 21:01 Titel:
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Wenn ich jetzt vor dem Amtsgericht Einspruch einlege, innerhalb der Monatsfrist, habe ich 2 Monate Zeit meinen Einspruch zu begründen.
Ist damit der Beschluß erst einmal gestoppt??
Nein. Ein Beschluss ist solange gültig, bis er von einem Gericht für ungültig erklärt wurde.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Kann die Verwaltung, oder die Eigentümer irgend welche Kosten auf mich umlegen, weil ich durch meinen Einspruch z.B. ein Bauvorhaben gestoppt habe??
Siehe oben.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Gibt es irgendwelche Nachteile für mich??
Da das WEG-Verfahren nach der ZPO geführt wird, werden höhere formale Anforderungen an die Anfechtungsklage gestellt. Werden diese nicht eingehalten, wird die Klage als unbegründet abgewiesen. Weiterhin müssen im Falle des Unterliegens die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite übernommen werden. Ich würde einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, welcher sich hauptsächlich mit WEG-Recht beschäftigen müsste, beauftragen, da im Falle des Obsiegens die Gegenseite auch diese Anwaltskosten erstatten müsste.
ak hat folgendes geschrieben::
Woher Sie die zwei-Monatsfrist mit der Begründung haben, wüßte ich gerne.
Ich bin mal ganz ehrlich, ganz verstanden habe ich es nicht?!
Im Grunde ist follgendes passiert:
Wir wurden regelrecht überfahren. Die letzten 4 Jahre hat die Verwaltung unserer Anlage einen guten Zustand zugesprochen und jetzt soll plötzlich saniert werden, sprich die Aussenfassade soll angeblich laut eines Gutachtens völlig am Ende sein. Das Problem ist:
Unser erster Verwalter hat noch 24 eigene Wohnungen die vermietet sind und will mit aller Macht diese verkaufen. Rundherum um unsere Anlage wurden andere Häuser schon saniert die noch unter der Verwaltung von der ersten Verwaltung steht aber nicht mehr unsere ist.
Die neue Verwaltung (seit 4 Jahren) hat ganz plötzlich alle 24 Stimmen der alten Verwaltung zu vertreten. Die sind für eine Sanierung! (470.000€) Wir sind insgesamt 96 Parteien, wo bei der EV aber nur 72 anwesend waren, davon 24 von der alten Verwaltung. Und da nur eine einfache Mehrheit reicht, brauchten sie nur 37 Stimmen um eine Sanierung durch zu bringen.
Viele der Eigentümer waren vollkommen überfordert, und haben mehr oder weniger zugestimmt, zumindest so das sie es durch bekommen haben. (Protokoll steht noch aus)
Der Beirat der aus 4 Personen besteht hat auch zugestimmt und steckt mit der Verwaltung unter einer Decke, weil sie es satt sind und auch verkaufen wollen, was man manchmal schon verstehen kann vor lauter Ärger.
Hier werden Existenzen einfach zerstört ohne zu überlegen das die anderen alles auffangen müssen.
Das kleine Problem ist, das ich meinen Mund nicht halten kann und bei der letzten EV hat man mich weil ich etwas laut wurde und der Verwaltung gezeigt habe das Sie die Gemeinschaftsordnung überhaupt nicht kennt und das seit 4 Jahren??? (die Gemeinschaft übrigens auch nicht) dezent entfernt!
Keiner traut sich etwas zu sagen, weil sich keiner aus kennt, weder Rechte noch Pflichten.
Ich möcht einfach nur das die Eigentümer noch mal die Chance bekommen alles neu zu überdenken. Die Verwaltung glaubt sie habe alles im Sack!
Das alles wurde innerhalb von 60 Minuten entschieden.
Finanzierung, Monatsraten, Gutachter ist auch der Bauunternehmer, usw.
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 26.03.08, 22:02 Titel:
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Wir wurden regelrecht überfahren. Die letzten 4 Jahre hat die Verwaltung unserer Anlage einen guten Zustand zugesprochen und jetzt soll plötzlich saniert werden, sprich die Aussenfassade soll angeblich laut eines Gutachtens völlig am Ende sein.
Wieso regelrecht überfahren? Wenn ein Gutachten vorliegt, wird doch ein entsprechender Beschluss zur Erstellung desselben vorgelegen haben, ergo wussten die Eigentümer doch Bescheid.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist:
Unser erster Verwalter hat noch 24 eigene Wohnungen die vermietet sind und will mit aller Macht diese verkaufen. ... Die neue Verwaltung (seit 4 Jahren) hat ganz plötzlich alle 24 Stimmen der alten Verwaltung zu vertreten.
Das ist unerheblich. Jeder Eigentümer kann uneingeschränkt Vollmacht erteilen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Die sind für eine Sanierung!
Das ist deren gutes Recht, genause wie es gutes Recht ist, dagegen zu sein.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
(470.000€)
Das heißt erstmal gar nichts. Auschlaggebend ist die Frage, ob die Maßnahme notwendig, technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der Eigentümer mit 24 WE wird auch das ca. 24-fache aufwenden müssen. Also scheint ja tatsächlich ein Sanierungsbedarf zu bestehen.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Viele der Eigentümer waren vollkommen überfordert, ...
Da bin ich mir sicher! War die Beschlussfassung als Tagesordnungspunkt in der Enladung hinreichend angekündigt? Dann wird das Gericht vermutlich sagen, es sind alles mündige Bürger, die sich vorher sachkundig machen konnten.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
... und haben mehr oder weniger zugestimmt, zumindest so das sie es durch bekommen haben. (Protokoll steht noch aus)
Es ist keine Frage ob das Protokoll noch aussteht. Der Verwalter wird doch in der Versammlung verkündet haben, ob der Beschluss angenommen wurde oder nicht.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Das kleine Problem ist, das ich meinen Mund nicht halten kann ... dezent entfernt!
Bei der jetzigen ETV? Entfernung durch Beschlussfassung der Eigentümer oder Hausrechtausübung des Verwalters?
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
... und der Verwaltung gezeigt habe das Sie die Gemeinschaftsordnung überhaupt nicht kennt entfernt!
Gegen welche Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung verstößt denn der Beschluss vermutlich?
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Keiner traut sich etwas zu sagen, weil sich keiner aus kennt, weder Rechte noch Pflichten.
Das ist, insbesondere bei größeren Gemeinschaften, die Regel, aber leider kein Anfechtungsgrund.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Ich möcht einfach nur das die Eigentümer noch mal die Chance bekommen alles neu zu überdenken.
Ohne gerichtliche Beschlussaufhebung, wird es damit nichts.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Die Verwaltung glaubt sie habe alles im Sack!
Der Verwaltung oder dem Verwalter ist dies egal. Sie/Er hat nur die Beschlüsse umzusetzen (wird das Gericht sagen).
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Das alles wurde innerhalb von 60 Minuten entschieden.
Finanzierung, Monatsraten, Gutachter ist auch der Bauunternehmer, usw.
Geschickt eingefädelt. Das alleine wird nicht als Anfechtungsgrund reichen. Ein einfacher Mehrheitsbeschussfassung über die Maßnahme würde nur aufgehoben, wenn diese nicht notwendig, technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Welche Maßnahmen sind denn genau beschlossen worden?
Ein Beschluss ist solange gültig, bis er von einem Gericht für ungültig erklärt wurde.
oder, wenn ein neuer Beschluss gefasst wird. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Beschlossen wurde bis auf das übliche, wie Beiratswahl,Verwalterwahl und Entlastungen der eben genannten folgendes:
78 Stimmen insgesamt! 24 alleine vom Vorverwalter(Besitzer/Verkäufer)
1. Abstimmung: Frage: Um die Tendenz festzustellen ob oder ob nicht saniert werden soll, ansonsten kann man sich ja alles andere sparen!
Wer ist grundsätzlich dafür das jetzt oder in ein paar Jahren saniert wird?
Mein Einspruch dazu: Die Frage kann man nur mit Ja beantworten, da es früher oder später sowieso mal saniert werden muß.
Da waren sich die meißten einig, wie genau kann ich nicht sagen es wurden keine Zahlen vorgetragen, wie Ja, Nein oder Enthaltungen!
2. Abstimmung:
Ansparen oder Sonderzahlung?
29 für Ansparen, 45 für Sonderzahlung, 2 Enthaltungen = 76 Stimmen 2 fehlen! Die wurden dann, da sich ja nichts ändert ob sie bei Ansparen oder Sonderzahlungen drauf kommen(also nicht entscheidend sind) den Sonderzahlungen zugezählt! So das wir da auf 47 kommen und die gesamtzahl 78 wieder stimmt!
Hier wurde von verschiedenen Personen immer wieder darauf hingewiesen, da ja jetzt schon 3 Eigentümer nicht zahlen können werden es nächstes Jahr wahrscheinlich schon 8-10 Eigentümer sein, und noch ein Jahr später schon 15, was alle anderen auffangen müssen. Das wurde von der Verwaltung so ab getan, "das wird es immer wieder geben das einige nicht zahlen können!
3.Abstimmung:
In welchen Zeitraum soll saniert werden?
2,3 oder 4 Jahre? Raus kam 3 Jahre, wobei die genauen Zahlen wieder nicht genannt wurden, aber jeder sehen konnte das bei 3 Jahren die meisten Stimmen lagen!
4. Abstimmung:
Finanzierung, Eine Sonderzahlung, 2 Sonderzahlungen oder 3 Sonderzahlungen?
Wobei 3 Sonderzahlungen herauskam im Abstand von einem Jahr, beginnend am 1 Januar 2009 die erste Zahlung, die zweite dann 2010, dritte 2011.
5. Abstimmung:
Hier ging es nur noch um Farben usw.usw....
Das Gutachten, es wurde zwar gesagt das eins gemacht wurde, hat die Verwaltung in eigener Regie, vermutlich mit Absprache des Beirates gemacht, die bis auf einen alle selbst auch verkaufen wollen!!! (Gutachter ist auch Bauunternehmer) Das ein Gutachten erstellt wurde stand erst in der Einladung zur EGV mit Angabe der Kosten von 470.000,-€
Kann eine Verwaltung ohne unsere Zustimmung überhaupt ein Gutachten erstellen lassen?? Ich habe den Antrag gestellt, mit einigen anderen das ein unabhängiges Gutachten erstellt werden soll, das hat die Verwaltung mit den Worten notiert, der kostet dann nochmal so um die 7-8.000,-€ . Aus der Erfahrung heraus kommt da auch nichts anderes raus.
Entfernt hat man mich ca. 10 Minuten vor Ende der Versammlung, was dem Beirat und der Verwaltung natürlich entgegen kam. Wurde kurz vorher so abgestimmt, das wenn jemand nochmal unsachlich wird und nicht die richtigen Worte findet sollte derjenige lieber den Saal verlassen.
Dann ging unter anderen Punkten die Lügerrei los, und da bin ich dann ein wenig laut geworden, tja, ich kann mich da manchmal nicht im Zaun halten wenn gelogen wird.
Egal!!
Was können wir dagegen tun??
Gruß
Dino71065
Übrigens, Vielen Dank das Sie sich für uns die Zeit nehmen!
Das wurde von der Verwaltung so ab getan, "das wird es immer wieder geben das einige nicht zahlen können!
Und so ist es, bei unvoreingenommener Betrachtung, - leider - auch.
Zunächst einmal: Protokoll liegt noch nicht vor
=> Der Verwalter hat eine Beschluss-Sammlung zu führen (§ 24 Abs. 7 WEG), in welche alle Beschlüsse, die nach dem 01.07.2007 gefasst wurden - im Gegensatz zur Niederschrift -, unverzüglich mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung einzutragen sind. Unverzüglich heißt gemäß § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB: ohne schuldhaftes Zögern. Welcher Zeitraum angemessen ist, ist nicht festgelegt. In der Literatur geht man von "stets am nächsten Werktag" bis zu einer Woche aus, je nach Ablauf der ETV, die Anzahl und dem Umfang der zu beurkundenden Beschlüsse, dem Wochentag, dem Schluss der ETV, der Person des Verwalters (professionellen Verwaltern wird man einen kürzeren Zeitraum als Ehrenamtlichen zumuten) und dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer.
Ganz wichtig: Kommt ein Verwalter seinen diesbezüglichen Aufgaben nicht nach, vermutet das WEG in § 26 Abs. 1 Satz 4, dass ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt.
Das heißt, man sucht den Verwalter - unbedingt mit zuverlässigen Zeugen - während seiner Geschäftszeiten auf und fordert Einsichtnahme in die Beschluss-Sammlung (anschließend kopieren, abschreiben etc.).
Dann muss man sich überlegen, ob man den Beschluss oder die Beschlüsse anficht. Aufgrund des hohen Risikos sollte man eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die für einen derartigen Fall eine Deckungszusage ausstellt. Ohne Deckungszusage würde ich das extrem hohes finanzielles Risiko einer Anfechtung nicht riskieren und keine weitere Energie in dieser Angelegentheit verschwenden.
Existiert eine entsprechende Rechtsschutzversicherung? Dann keine Zeit verlieren, genauen Beschlusswortlaut und Deckungszusage besorgen - und ab zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Schwerpunkt WEG-Recht!
Meine Nachfragen, ob der Tagesordnungspunkt in der Einladung hinreichend bezeichnet wurde oder ob die Beschlüsse gegen Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung verstoßen, wurden bisher nicht beantwortet.
Es kommt letztlich, wie bereits gesagt, darauf an, ob die beschlossene Maßnahme notwendig, technisch sinvoll und wirtschaftlich ist. Ist dies der Fall, gibt es Mängel oder soll modernisiert werden?
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Kann eine Verwaltung ohne unsere Zustimmung überhaupt ein Gutachten erstellen lassen?? Ich habe den Antrag gestellt, mit einigen anderen das ein unabhängiges Gutachten erstellt werden soll, das hat die Verwaltung mit den Worten notiert, der kostet dann nochmal so um die 7-8.000,-€ . Aus der Erfahrung heraus kommt da auch nichts anderes raus
Ist der Verwalter entlastet worden? Dann müßte auch dieser Beschluss angefochten werden, ebenso wie eine eventuell genehmigte Jahresabrechnung. Ansonsten wird alles so bleiben wie beschlossen.
Nachgereicht der Tagesordnungspunkt im genauen Wortlaut:
Top 8:
Es besteht das Problem,dass sich Platten des Wärmedämmverbundsystems lösen und neu befestigt, bzw, ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus gibt es erhebliche Probleme mit dem Beton an den Balkonen. Trotz der relativ neuen Fassade sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 470.000,-€ inkl. Bauleitung. In der Versammlung muss nun beschlossen werden, welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen und mit welcher Finanzierung durchgeführt werden.
Der Verwalter ist natürlich entlastet worden, unter Top 4! und die Gehnemigungen der Jahresabrechnung 2007 inkl. der Einzelabrechnungen unter Top 3!
Unter Top 6 wurde die Gehnemigung des Wirtschaftsplans 2008 inkl. der Einzelwirtschaftspläne erteilt.
Tja, dann werden wir wohl alle noch etwas mehr zahlen, da sehe ich für manch eine Familie ganz schön schwarz. Bei uns ist es finanzell kein Problem, aber einzelne Schicksale interessiert den Vorverwalter nicht, der will nur Geld sehen und auch machen, denn die Finanzierung läuft über deren Bank!
Herzlichen Dank für diese ausführliche Information!
Würde eine außerordenliche Eigentümerversammlung ( wir brauchen mehr als 25% also 25 Eigentümer von 96) etwas bringen wenn wir diese erzwingen?
Gruß
Dino71065
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 27.03.08, 20:39 Titel:
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Würde eine außerordenliche Eigentümerversammlung ( wir brauchen mehr als 25% also 25 Eigentümer von 96) etwas bringen wenn wir diese erzwingen?
Dann könnte man den Beschluss wieder aufheben, wie "RechtsamWald" schon schrieb. Nur, warum sollten die Eigentümer, die ja eben noch das Gegenteil beschlossen haben, sich nun anders entscheiden. Ein gewisser Bedarf an Instandsetzungsarbeiten scheint ja zu bestehen. Und darauf hat natürlich jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch.
Am Rande: Eigentümer, gerade solche, die eine Eigentümerversammung einmal im Jahr nur als Alibi für einen Kneipenbesuch sehen, überzeugt man niemals in einer Eigentümerverammlung (insbesondere bei einem Objekt dieser Größe), sondern nur vorher in Einzelgesprächen. Und es ist umso problematischer, je mehr Vollmachten in einer Hand sind. Wenn dann die Zettel gehoben werden, wollen am Ende alle auf der Seite der Gewinner, also der Ja-Stimmen sein - genauso wie in der Politik - und stimmen entsprechend ab. Reine Psychologie.
Als ich die letzten Zeilen las, dachte ich, ich stehe vor dem Spiegel
Wie wahr, wie Wahr,
Ich glaube ich stelle noch eine letzte Frage.
Muß ich bei der außerordentlichen Eigentümerversammlung die Monatsfrist einhalten? Also bevor die Sanierung Rechtskräftig ist?
Oder ist es egal, ob der Beschluß auch Beschlußkräftig ist?
Können wir auch, wenn wir 25 Eigentümer zusammen bekommen, nach, sagen wir 2 Monaten versuchen diesen Beschluß der Sanierung wieder umzustimmen?
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 27.03.08, 23:01 Titel:
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Muß ich bei der außerordentlichen Eigentümerversammlung die Monatsfrist einhalten?
Für die Einberufung einer Eigentümerversammlung gelten die Vorschriften des § 24 ff. Danach hat der Verwalter entsprechend Abs. 2 "im übrigen dann einberufen werden, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird". Eine Frist ist nicht vorgesehen. Ebenso ist keine Frist vorgesehen innerhalb welchen Zeitraums der Verwalter dann die außerordentliche Versammlung einzuberufen hat.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Also bevor die Sanierung Rechtskräftig ist? Oder ist es egal, ob der Beschluß auch Beschlußkräftig ist?
"Rechts-" oder "beschlusskräftig" sind die falschen Begriffe. Der Beschluss ist, wie diskutiert, sofort ab der Beschlussverkündung gültig, bis er von einem Gericht für ungültig erklärt oder ein anderer Beschluss gefasst wurde. Nach einem Monat wird er "bestandskräftig", das heißt nicht mehr anfechtbar, auch wenn er im Rahmen einer Anfechtungsklage für ungültig erklärt worden wäre.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Können wir auch, wenn wir 25 Eigentümer zusammen bekommen, nach, sagen wir 2 Monaten versuchen diesen Beschluß der Sanierung wieder umzustimmen?
Das kann man schon. Wenn allerdings aufgrund des ersten Beschlusses bereits Aufträge vergeben wurden, ist die Eigentümergemeinschaft natürlich daran gebunden und muss in jedem Fall die Kosten tragen. Es wäre fraglich ob dann ein gegenteiliger zweiter Beschluss, wenn er denn zustande käme, ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche. Eine Begründung, dass dem so ist, wird schwer zu finden sein.
Ich glaube jetzt herraus gefunden zu haben, worum es geht.
Unser Vorverwalter der noch 24 Wohnnungen hat und diese verkaufen will, (laut Beirat verkauft der Vorverwalter zur Zeit keine Wohnungen, weil keiner sie will) muß bis Ende 2008 einen Energiepass ausstellen lassen, der gilt dann 10 Jahre. Da unsere letzte Sanierung schon 18 Jahre her ist und die Dämmung eventuell nicht mehr der heutigen Zeit entspricht, mußte irgend etwas passieren.
Ich habe hinten herum erfahren, das der Gutachter mit einer Wärmeverlustkamera die Häuser inspiziert hat, und da wurde wohl festgestellt, das an manchen Stellen ein gewisser Wärmeverlust ist. Schön und gut, sie legen es aber so aus, als würde die Fassade brüchig bzw. herunterfallen und lose sein, Balkone wären brüchig und nass. Und die Folgeschäden wären dann enorm hoch.
Sinn ist es einen guten Energiepass zu bekommen damit sich die Wohnungen wieder verkaufen lassen.
Übrigens das Protokoll ist da, und dort wird nach angeblicher Probeabstimmung die Sanierung Einstimmig befürwortet. Komisch ich habe einige gesehen die nicht dafür waren!
Allerdings gleich mit der Drohung,wörtlich:
Bei Nichtzahlung ist der Schuldner automatisch in Verzug und der Betrag ist mit 11,50% zu verzinsen. Außerdem werden rechtliche Schritte bis hin zur Zwangsversteigerung in die Wege geleitet!
Laut Gemeinschaftsordnung: Im Falle eines Verzuges mit einer Leistung von Hausgeldbeiträgen können die rückständigen Leistungen mit einem jährlichen Zinssatz von vier % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank bzw. dem jeweiligen Diskontsatz derEuropäischen Zentralbank in Rechnung gestellt werden. usw
Kann ich eine Kopie des Gutachtens was zuerst gemacht wurde (wo auch der Gutachter der Bauunternehmer war ) anfordern? Muß die Verwaltung mir eine Kopie zuschicken?
Oder muß ich persönlich bei der Verwaltung hin und die müssen mir Einsicht gewähren? Kann ich dann eine Kopie verlangen? natürlich gegen Bezahlung?
Das angebliche zweite Gutachten was von neutraler Seite gemacht wurde, müssen sie mir doch auch Einsicht gewähren, oder nicht?
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