Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wenn die Person bei einem Hausfriedensbruch erwischt wurde, darf sie festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft oder sich ausgewiesen hat.
Die Strafprozessordnung hat folgendes geschrieben::
§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. (...)
Steht keine Straftat im Raum, hat ein Sicherheitsdienst neben dem Hausrecht keine besonderen Rechte. Sie dürfen einen "rausschmeißen", mehr aber auch nicht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Steht keine Straftat im Raum, hat ein Sicherheitsdienst neben dem Hausrecht keine besonderen Rechte. Sie dürfen einen "rausschmeißen", mehr aber auch nicht.
Zu 99 % richtig.
Eine fahrlässige Sachbeschädigung am Eigentum des Unternehmens ist keine Straftat, berechtigt den Werkschutz als Besitzdiener jedoch zur Festnahme nach 229 BGB.
Ein weiterer Problemfall wäre der, dass sich alle Mitarbeiter vertraglich verpflichtet haben, Taschenkontrollen durch den Werkschutz zu dulden und dies dann verweigert wird. Fraglich wäre in diesem Fall, wie der Werkschutz den persönlich nicht bekannten Mitarbeiter identifizieren kann, damit das Unternehmen arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen kann. Ob dies noch unter 229 fällt, kann ich jetzt mangels Palandt nicht sagen... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Okay, danke. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich möchte dies Thema gern noch einmal aufgreifen.
Ist es dem Werkschutz (durch Arbeitgeber beauftragtes kleines Security-Unternehmen) gestattet, vom unternehmeneigenen Parkplatz wegfahrende PKWs zu stoppen um diese auf eventuelles Diebesgut hin zu durchsuchen? Es handelt sich hierbei nicht um konkrete Verdachtsmomente, sondern um reine Präventions- und Abschreckungsmaßnahmen.
Im Arbeitsvertrag gibt es keinerlei Klauseln diesbezüglich. Eine Betriebsvereinbarung hierzu ist mir ebenfalls nicht bekannt.
Dem würde ich mich anschließen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es unter Umständen zulässig sein könnte, die Nutzung des Parkplatzes von der Duldung derartiger Kontrollen abhängig zu machen.
Ich habe gerade noch mal nachrecherchiert. Es existiert eine Parkplatzordnung. In der steht, dass Dienstfahrzeuge vor Privatfahrzeugen Vorrang haben, dass kein Anspruch auf einen Privatparkplatz besteht und dass den Anordnungen des Werkschutzes Folge zu leisten ist.
Schließt ja also ein, dass man mich nicht mehr dort parken lassen wird, wenn ich mein Fahrzeug nicht durchsuchen lasse.
Prinzipiell find ich es nicht schlimm, mir in den Kofferraum gucken zu lassen, da ich jetzt kein Unternehmenseigentum klaue, aber gestern z.B. hatte ich noch eine original verpackte (Wortsperre: Firma)-Leuchte in einem Karton im Kofferraum, woraufhin der freundliche Werkschutzmitarbeiter den Kaufbeleg sehen wollte. Auf meinen Hinweis, dass ich den nicht dabei habe, wollte er mir dann erklären, dass ich verpflichtet sei, Kaufbelege stets dabei zu haben. Auf sowas lächerliches hab ich dann irgendwie doch keine Lust..^^
Aber ist nun die Frage, muss ich das über mich ergehen lassen, wenn ich auf dem Firmenparkplatz parken will (weils in der Parkplatzordnung steht) oder ist der Passus unwirksam?
deine Fragen sind eigentlich mehr Arbeitsrecht. Siehe mal da unter der Suchfunktion nach Taschenkontrollen nach. Da wirst du viele Sachen zu finden, dass das Verhalten des Wachschutzes gesetzeswidrig ist. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.