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Herr X hatte vor etwa einem Jahr einige urheberrechtlich geschützte Filme aus einer Tauschbörse geladen. Ein Bekannter von Herrn X hatte die gleichen Filme gezogen u. bekam jetzt Post von einer Abmahnkanzlei.
Für Herrn X stellt sich sie Frage:
Wenn er eine vorsorgliche Unterlassungserklärung an den Rechteinhaber schickt, kann er davon ausgehen, daß er von Abmahnungen verschont bleibt? Wenn ja, kann er die UE allgemein halten oder muß er alle Titel konkret benennen? Erregt er eventuell erst Aufmerksamkeit, wenn er z.B. 5 konkrete Filmtitel nennt?
Erregt er eventuell erst Aufmerksamkeit, wenn er z.B. 5 konkrete Filmtitel nennt?
Ja, super Idee, dann hat man das Schuldeingeständnis gleich mit drin.
Aufmerksamkeit erregt er aber auch, wenn er nichts konkretes angibt. Jedes "in Zukunft unterlassen" beinhaltet ja, daß man es in der Vergangenheit getan hat. Und dann spart man zwar eventuelle Abmahnkosten, fängt sich aber dafür eine schöne Schadensersatzklage. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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