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Verfasst am: 12.10.07, 15:30 Titel: Hotelbettwäsche mit Kot verschmutzt.
Habe neulich geschäftlich in einem Hotel übernachtet. Nach der ersten Übernachtung musste ich voller ekel feststellen, dass die Decke unter der ich geschlafen hatte von der Unterseite mit riesiegen Kotflecken verdreckt war. Der Bettbezug war zwar gereinigt worden, aber es waren nach wie vor Tellergroße Flecken, die unangenehm rochen und von der Putzfrau beim Beziehen des Bettes wohl nicht entdeckt worden waren. Der Hotelchef ging webig kulant mit dem ekligen Vorfall vor und bezichtigte mich als einer, der die "Beschwermentalität" mit sich trägt. Erst nach langer Überzeugungsarbeit wurde aus einer Schachtel Pralinen(7 Euro) als Entschädigung zwanzig Euro Minderung des Übernachtungspreises von ursprünglich 79 Euro.
Ist diese geringe Reduzierung für eine so eklige Sache nicht viel zu gering?
unjuristisch:
Ja, die Minderung ist zu gering. Wenn die Flecken tellergroß waren und zudem auch noch rochen hätte das der Putzfrau, Wäscherei wem auch immer natürlich auffallen müssen. Auch wenn von den Flecken vielleicht keine Gesundheitsgefahr ausgeht, erwartet man als Gast doch wohl, dass man in einem Hotel in einem sauberen Bett schlafen kann, egal ob das nun ein 3-Sterne oder 5-Sterne-Hotel.
Welche Minderung nun angemessen ist, müsste im Streitfall natürlich ein Gericht entscheiden.
Noch unjuristischer:
In einem solchen Fall hätte ich gar nichts bezahlt! Beweisfotos und der Hotelier hätte mal nett klagen können. _________________ Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort "Tierschutz" überhaupt geschaffen werden musste.
Theodor Heuss
Absolut unjuristisch: Igittt..
Nein da hätt ich aber auch nichts gezahlt.
Aber wie geht man dann vor, damit der Hotelchef da nicht klagen kann?
Nicht dass es dann noch heisst, man hätte die Verschmutzung selber gemacht _________________ Die Signatur befindet sich im Aufbau.
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