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In Rechtsfragen ist ein Anwalt allemal besser als die Polizei und da verteidige ich auch den anwaltlichen Grundsatz, wonach man mit der Polizei nicht spricht.
Allerdings hat kein Anwalt eine Ahnung davon, was für Leute sich so alles in seinem Revier herum treiben; der hat noch nicht mal ein Revier.
"Da mihi factum, do tibi jus" - für jus sind andere zuständig, für factum hier und da ich.
Wer anständiges Recht für seinen Fall will, muss anständig die Fakten recherchieren.
Mit 'faktischen Hungerhaken' lassen sich schwer juristische Probleme wälzen. _________________ Grüße,
Abrazo
gib mir die Fakten (den Tatbestand), ich gebe Dir das Recht
Wie feierlich das klingt! Ich gebe Dir das Recht!
Ne, is nich gemeint.
Leider geht der Autor nicht darauf ein, dass jede Sprache aufgrund ihrer Grammatik so ihre Vorteile hat, und das Lateinische hat nun mal den Vorteil, dass man sich in ihr auf die nackten Tatsachen, ohne Schmus ("das Recht") beschränken kann.
Leider ist gerade die deutsche Hochsprache schier unrettbar voll von scheintiefsinnigem Schmus, im Gegensatz zu Dialekt und Slang.
So lässt sich m.E. das, was gemeint ist, auch nur mit Slang übersetzen:
"Gib mir Tatsache, gebbisch Dir Recht." _________________ Grüße,
Abrazo
C und B sind ja weder verwandt, noch verschwägert. C will nur helfen. B möchte die Sache aus sich beruhen lassen.
Das ist egal, da ja nicht C die Aussage verweigern möchte, sondern B. Wenn B kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, kann B für bis zu einem halben Jahr in Haft genommen werden, um eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft zu erzwingen.
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