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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

In Rechtsfragen ist ein Anwalt allemal besser als die Polizei und da verteidige ich auch den anwaltlichen Grundsatz, wonach man mit der Polizei nicht spricht.

Allerdings hat kein Anwalt eine Ahnung davon, was für Leute sich so alles in seinem Revier herum treiben; der hat noch nicht mal ein Revier.

"Da mihi factum, do tibi jus" - für jus sind andere zuständig, für factum hier und da ich.
Wer anständiges Recht für seinen Fall will, muss anständig die Fakten recherchieren.
Mit 'faktischen Hungerhaken' lassen sich schwer juristische Probleme wälzen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
... "Da mihi factum, do tibi jus" ...

Lachen ... irgendwie mag ich das Juristenlatein. Winken
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
gib mir die Fakten (den Tatbestand), ich gebe Dir das Recht

Wie feierlich das klingt! Ich gebe Dir das Recht!

Ne, is nich gemeint.

Leider geht der Autor nicht darauf ein, dass jede Sprache aufgrund ihrer Grammatik so ihre Vorteile hat, und das Lateinische hat nun mal den Vorteil, dass man sich in ihr auf die nackten Tatsachen, ohne Schmus ("das Recht") beschränken kann.
Leider ist gerade die deutsche Hochsprache schier unrettbar voll von scheintiefsinnigem Schmus, im Gegensatz zu Dialekt und Slang.

So lässt sich m.E. das, was gemeint ist, auch nur mit Slang übersetzen:

"Gib mir Tatsache, gebbisch Dir Recht."
_________________
Grüße,
Abrazo
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

IceEngine21 hat folgendes geschrieben::
C und B sind ja weder verwandt, noch verschwägert. C will nur helfen. B möchte die Sache aus sich beruhen lassen.

Das ist egal, da ja nicht C die Aussage verweigern möchte, sondern B. Wenn B kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, kann B für bis zu einem halben Jahr in Haft genommen werden, um eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft zu erzwingen.
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